- Offizieller Beitrag
Westfalen-Blatt, 24.05.13
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KOMMENTAR
Es wirkt wie ein ganz schlechter Witz!Da streckt ein Spieler seinen Gegenüber per Kopfstoß zu Boden, nimmt in Kauf, dass der sich schwerwiegend verletzt und Gefahr läuft, in seinem Beruf eingeschränkt zu werden – und bei der anschließenden Verhandlung ist ausgerechnet dieser Bösewicht der große Gewinner.
Dass die Disziplinarkommission der Handball-Bundesliga das bislang höchste Strafmaß aussprach, das sie aussprechen darf, macht deutlich, wie groß das Vergehen des Torsten Jansen war. Dass diese kurz vor Ende der Saison ausgesprochene Sperre aber auf ein Minimum reduziert wird, weil eine von der Disziplinarkommission ausgesprochene Strafe entsprechend der DHB-Rechtsordnung nicht auf die nächste Saison übertragbar ist, lässt das Vergehen wie einen Schülerstreich aussehen.
Es muss die Frage gestattet sein, warum die Disziplinarkommission nicht die Möglichkeit ausschöpft und nach Aussprechen der Höchststrafe das Bundessportgericht anruft.
In §18, Abs. 1 Rechtsordnung DHB heißt es nämlich: Hält die spielleitende Stelle (hier Disziplinarkommission) ihre Strafgewalt nicht für ausreichend, hat sie die Höchststrafe auszusprechen und unverzüglich bei der zuständigen Rechtsinstanz (Bundessportgericht) einen Antrag auf weitergehende Bestrafung zu stellen.
Der §3, Abs 1b besagt dann, dass die angerufene Rechtsinstanz eine persönliche Sperre bis zu 48 Monaten aussprechen kann.
Warum also wurde davon nicht Gebrauch gemacht und der Übeltäter letztlich mit zwei Spielen in der Zuschauerrolle belohnt?
Hier hat der Handball gerade von Jenen, die derzeit ohnehin mit irrwitzigen Vorschlägen die Sportart auf ihre Art revolutionieren wollen, eine deutliche Niederlage erlitten.
Volker Krusche