Ich habe heue folgende Information von unseren Schiedsrichterausschuss des HV Berlin bekommen, die ich mal anhänge. Es handelt sich dabei um eine Ergänzung des Themas "Disqualifikation mit Bericht nach 8:10 c+d (letzte Spielminute)". Dort wurde nun regeltechnisch konkretisiert, wann die Regel gilt und wann nicht. Den die Publikation von 2011 ist so nicht mehr gültig.
Ergänzende regeltechnische Erläuterung zur Anwendung der Regel 8:10c+d
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Dankeschön, sehr hilfreich!
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Kann mir jemand wohl Vergehen nennen, die "nichts mit dem Ziel, ein Tor zu verhindern, zu tun haben können"?
Nicht mal nach 8:5 oder 8:6 sondern sogar grundsätzlich.
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Kann mir jemand wohl Vergehen nennen, die "nichts mit dem Ziel, ein Tor zu verhindern, zu tun haben können"?
Nicht mal nach 8:5 oder 8:6 sondern sogar grundsätzlich.
Revanche- oder Frustfoul?

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Revanche- oder Frustfoul?

Touché

Ich präzisiere die Frage:
Kann mir jemand Vergehen der abwehrenden Mannschaft im laufenden Spiel nennen, die "nichts mit dem Ziel, ein Tor zu verhindern, zu tun haben können"?
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Ja, alle Vergehen die unsportlich nach 8:7, 8:8 oder 8:9 sind.
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Ja, alle Vergehen die unsportlich nach 8:7, 8:8 oder 8:9 sind.
Möööp! Falsch!
2 Beispiele:
Ein Abwehrspieler täuscht ein Stürmerfoul vor und rollt sich anschließend quer über den Platz. Klarer Fall von 8:7d
Während der Shooter des Gegner grade im Sprung zum Wurf ist, rufst du ihm von der Seite zu, dass du was mit seiner Freundin hast. Klarer Fall von 8:7b wenn nicht 8:8a.
Warum machen die Abwehrspieler das wohl? Doch wohl aus dem Grund, damit der Gegner kein Tor wirft?
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Touché

Ich präzisiere die Frage:
Kann mir jemand Vergehen der abwehrenden Mannschaft im laufenden Spiel nennen, die "nichts mit dem Ziel, ein Tor zu verhindern, zu tun haben können"?
- Tätlichkeit am Torhüter der angreifenden Mannschaft während eines laufenden Tempogegenstoßes.
- Beleidigung eines Zuschauers
- Massives Protestieren
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Eigentlich reicht es schon aus, wenn du die Spielfortsetzung durch eine Regelwidrigkeit verzögerst (zum Beispiel Ball nach einer Entscheidung gegen sich nicht fallen lassen). Das ist schon ein möglicher Grund für 8:10 c, wenn es in der letzten Minute passiert ist.
Beleidigungen sind auch so eine Disqualifikation mit Bericht, da 8:10 a) erfüllt ist. Und für Tätlichkeit ist 8:6 b) ausreichend, wenn es nicht ein Revancevergehen ist.