Disqualifikation mit Bericht, MV nicht Informiert, protest möglich ?!

  • Moin zusammen, da ich hier durchaus schon länger mit lese im Forum hab ich mir mal gedacht ich könnte auch mal eine, für mich interessante, Frage stellen, die sich mir heute gestellt hat.


    Ich habe heute bei uns am Zeitnehmer Tisch gesessen als kurz vor Ende des Spieles ein Spieler eine Rote Karte mit Bericht bekommen hat. (Spieler der Heimmannschaft)

    Hierzu haben die beiden SR auch den MV der Gastmannschaft an den Tischgeholt nicht jedoch den MV der Heimmannschaft, hier hat man einem Betreuer der zufällig gerade da stand die Info gegeben.

    Iat dass so korrekt ? In den "Kommentaren" zur DQ mit Bericht steht "es sind die Mannschaftsverantwortlichen zu Informieren", den MV stellt aber doch eine Person die "nur auf der Bank sitzt" nicht dar ?

    Nach dem Spiel sagte ich auf dem MV von uns, dass es eine DQ mit Bericht war, woraufhin er recht verdutzt schaute... ich hab ihm dann geraten dies mal in den Spielbericht eintragen zu lassen, dass ER nicht informiert wurde.

    Aber reicht es eigentlich aus nur einen "Betreuer" zu Informieren ?

    Meine Meinung wäre dazu ja nein, aber vielleicht hat ja jemand das ganze auch schon mal so, oder so ähnlich gehabt.

    Ich selbst informiere immer die als MV eingetragenen Personen wenn so was mal vorkommt, deswegen hatte ich das Problem noch nicht ;)

  • Da ist Regel 16:8 eindeutig.

    Zitat von 16:8

    [...]Disqualifikationen nach Regel 8:6 oder 8:10 sind mit einem schriftlichen Bericht an die zuständigen Instanzen verbunden. Bei Disqualifikationen mit Bericht sind die Mannschaftsverantwortlichen unmittelbar nach der Entscheidung zu informieren.

    Hier ist also ein Regelverstoß gemacht worden, den ein Betreuer ist nicht der MV. Der muss selber informeirt werden. So kann Einspruch gemäß § 34 DFB-RO eingelegt werden. Aber gemäß § 81 Nr. 6 und 7 DFB-SpO ist dieser Einspruch im Spielbericht zu vermerken, sonst wird der Einspruch abgewiesen.

  • Das klingt ja nicht nach einem neutralen Kampfrichter ;)

    Einspruch hat kein Erfolg, da der MV ja spätestens beim Verlesen des Protokolls über die D+B informiert wird und wieso redet der Betreuer nicht mit den anderen Offiziellen? Spart euch das Geld.

  • Ähm, die Klasse ist zu niedrig, als dass wir hier von neutralen Kampfrichtern reden müssen :D

    Und ICH lege sowieso hier gar keinen Einspruch ein, ich hab nur unseren MV darauf aufmerksam gemacht, dass er nicht regelkonform Informiert wurde, denn in den Regeln steht, wie von Funkruf bereits geschrieben:

    "....Bei Disqualifikationen mit Bericht sind die Mannschaftsverantwortlichen unmittelbar nach der Entscheidung zu informieren....."

    Also wenn nach Spielende, bei der Verlesung des Spielberichtes, unmittelbar ist.... dann haben wir ne andere Definition von Unmittelbar.

    Und es geht auch nicht darum ob wann wie die "Offiziellen" auf der Bank miteinander reden, es geht darum, dass es eine Regel gibt und in dieser steht, dass der bzw. die MV informiert werden müssen (so wurde es auch hier erst vor kurzem beim Lehrgang erläutert), was hier nicht geschehen ist.

  • Theoitetos, das Problem ist, das 16:8 klar sagt, das es der MV sein muss, der vom Schiedsrichter unmittelbar informiert wird. Fakt ist, das hier der MV dann Einspruch einlegen muss, sonst wird das garnicht erst angenommen. Aber ob das dann auch Erfolg hat, steht auf einem anderen Stern. Der MV hat § 34 DFB-RO und § 81 Nr. 6-7 DFB-SpO zu beachten.

    Einmal editiert, zuletzt von Funkruf (10. Februar 2013 um 22:21)

  • Mir ist es aber ein Rätsel, wie der MV auf der bank sitzen kann und nicht mitbekommt, dass einer seiner Spieler gerade eine rote Karte bekommen hat. An der Art der Regelwidrigkeit hätte dann ja auch klar sein müssen, dass ein bericht folgt.

    Andererseits kann ich nicht erkennen, inwieweit dies den Spielausgang beeinflusst haben soll.

  • Das Nichtinformieren des MV stellt zwar einen "Regelverstoß" dar, aber deswegen muss der Spieler trotzdem gemäß seines Vergehen bestraft werden. Einen Einspruch kann es ja nur gegen die Folgen der Disqualifikation geben, eine Sperre. Ein Einspruch gegen die Spielwertung kann keinen Erfolg haben, da es sich bei der Disqualifikation um eine Tatsachenentscheidung handelt. Bei einem Einspruch gegen die automatische Sperre, wird sich die zuständige Instanz, die Sachverhaltsschilderung hierzu auf dem Spiebericht anschauen. Wenn daraus hervorgeht, dass eine Disqualifikation mit Bericht erstens aufgeführt und zweitens gerechtfertigt ist, so hat dies Bestand. Ein Nichtinformieren des MV oder auch das fehlende Kreuzchen auf der Vorderseite des Spielberichts im Kästchen "Bericht" ist zwar dann ein Formfehler, aber dieser Formfehler wiegt nicht so schwer, dass er die Bestrafung D + Bericht (= Sperre) verhindern könnte. Die Bewertung der Schiedsrichter des Fouls in der Sachverhaltsschilderung hat mehr Gewicht. Dies wurde so auch schon vom Bundesgericht festgestellt. :hi:

  • Es gibt da ein schönes Urteil des DHB:
    BSpG2011-05Urteil.pdf

    Ein Spieler bekam eine DQ mit Bericht in der letzten Spielminute. Er wurde von der Spielleitenden Stelle über die automatische Sperre hinaus mit einer Sperre von einem weiteren Spiel belegt.
    Dagegen hat der Verein Einspruch eingelegt mit der Begründung, die SR haben die DQ mit Bericht nicht unmittelbar dem MV angekündigt.

    Ende vom Lied: Einspruch abgewiesen da es für die Spielleitenden Stelle unerheblich ist sondern die sich nur auf die Fakten im Spielbericht kümmert.
    Im Urteil steht aber auch, dass die Frage ob eine automatische Sperre eintrete (also die ohne, dass die Spielleitende Stelle was unternimmt) dafür unerheblich sei.

    Die Geschichte geht sogar noch weiter weil in der Folge seitens des Vereins nochmals Einspruch eingelegt wird, nun dagegen, dass im Bericht auf der Rückseite auch kein Regelbezug steht. Auch das wurde abgewiesen mit der gleichen Begründung, aus dem Kontext ergebe sich ja alles.

    Meine Erfahrung zeigt, dass es auch Stark von der Spielleitenden Stelle abhängt, ob und was unternommen wird. Ich meine Bereich werden wir ganz klar gedrillt immer und in jedem Fall da alles absolut richtig zu machen also immer MV informieren und immer den Regelbezug in den Bericht augzunehmen. Andernfalls macht die Spielleitung da absolut gar nichts. In anderen Bereichen (scheinbar Liga 3 in der Saison 10/11) scheint das egal zu sein.

  • Es gibt ja, wie überall, verschiedene Arten von Staffelleitern, der eine kennt sich mehr mit den Regularien aus, als der andere usw. ...

    Nappi
    Wieso entscheidet die Spielklasse über die Neutralität des Kampfgerichts? Als nächstes fängste wohl damit auch bei den SR an?
    Hab doch auch nie behauptet das DU den Einspruch eingelegt hättest, doer wo hast du das zwischen den Zeilen gefunden?
    Auch habe ich nie gesagt das die Info nach Spielende beim Verlesen des Protokolles den IHR entsprechend 16:8 korrekt ist, oder?
    Also bitte drehe nicht meine Aussage so, wie es dir zu passen scheint. Aber man sieht ja schon an der Länge deines Postings im Verhältnis zu meinem, dass es sich um eine Interpretation handeln muss ...

    Alles weitere bezüglich dieser Regel im Verhältnis zum Tatbestand wurde dir ja schon, hoffentlich verständlicher, mitgeteilt.

    Funkruf
    Das ist mir schon klar und die Regel ja auch bekannt, aber wie wir ja nun wissen und von mir auch angenommen handelt es sich um die Basis und da sollte man bei solchen Sachen doch die Kirche im Dorf lassen. Und ich wollte nur verdeutlichen, das eben wegen dieses kleinen Lapsus/Formfehler (wenn auch Regelverstoss) man sich nicht lächerlich machen sollte indem man einen Einspruch einlegt.

    @ Handballer2105
    Gebe ich dir voll recht, aber sicher weißt du auch das nicht automatisch jeder Trainer der IHR mächtig ist ;)