Äußerungsverbot der HBL zum Schutz der Schiedsrichter

    • Offizieller Beitrag

    Die Regelung umfasst jegliche Äußerungen (auch die schriftliche Abgabe einer Beobachtung gegenüber einem Dritten - nämlich dem DHB, der nicht HBL ist - ist eine Äußerung über Schiedsrichter). Es wird (bewusst?) auf die Unterscheidung öffentlich/ nicht öffentlich verzichtet.

    Es steht einzig und allein im Ermessen der HBL, ob und ggf. wie hoch sie eine Äußerung ahndet. Der Spielraum für das Ob ist unermesslich groß.

    Der betroffene Personenkreis ist aus meiner Sicht ungenau definiert (sollen auch Offizielle von Vereinen betroffen sein, die nicht am Spiel teilgenommen haben?). Der Zeitraum ist zwar dem Wortlaut nach definiert. Wenn das Ding zweckmäßig sein soll, dann müssten auch Äußerungen während des Spiels erfasst sein. Denn es kann ja nicht sein, dass ein und derselbe Satz einmal straffrei bleiben kann und einmal nicht, je nachdem, ob er in der Halbzeitpause in die Kamera gesagt wird oder unmittelbar nach Spielschluss.

    Wäre das Spiel selber nicht umfasst, würden die Medien ganz sicher (!) (und auch die eigene Vereinshomepage) z.B. schreiben: "Die Schiedsrichter haben uns drei klare Siebenmeter versagt. Deshalb haben wir verloren", sagte Manager X/der verletzte Kapitän Y unmittelbar VOR dem Schlusspfiff des Gespanns X/Y.

    Aus meiner Sicht genügt der Paragraf nicht dem Bestimmtheitsgebot und ist damit nicht haltbar. Mal ganz abgesehen davon, dass die HBL mit den Schiedsrichtern Personen absichert, die gar nicht in ihrem Schutzbereich liegen. Denn die Schieris gehören zum DHB. Wenn dann sollte der DHB weitergehende Regelungen schaffen. Für den Fall der Beleidigung hat er das ja in der RO schon getan.

    Bewusst völlig überspitzt:
    Das ist in etwa so, als ob ein fiktiver Staat jegliche Handlungen seiner Bürger grundsätzlich unter Todesstrafe stellt und gleichzeitig jemanden bestimmt, der nach eigenem Ermessen entscheidet, ob und wen er bestraft. Möglicherweise tut er es nie, aber er könnte es...

  • Tendenziell glaube ich, dass die Vereinsvertreter eher geschützt werden, als die Schiedsrichter. Es gab bislang auch Vereinsvertreter, die eben der Presse auch mal einen Hinweis gegeben haben (Nein, die Entscheidung war schon so richtig getroffen). Das bekommt die Öffentlichkeit ja dann auch gar nicht so mit. Man wird halt sehen, welche Auswirkungen hat. Ist ein schönes Sommerlochthema und Ende August können sich dann mal alle mit dem Ernst der Lage beschäftigen.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Die Regelung umfasst jegliche Äußerungen (auch die schriftliche Abgabe einer Beobachtung gegenüber einem Dritten - nämlich dem DHB, der nicht HBL ist - ist eine Äußerung über Schiedsrichter). Es wird (bewusst?) auf die Unterscheidung öffentlich/ nicht öffentlich verzichtet.


    Also das halte ich für eine völlig sinnentleerte Auslegung. Das entspricht eins zu eins der Auslegung wie sie im Bericht auf Handball-world zum Ausdruck gekommen ist, wer auch immer das verfasst hat.

    Regeln sind dazu da, dass man sie nach verständiger Auslegung anwendet und wenn tatsächlich jemand glaubt, ein Spieler könne für das, was er in der Kabine zu einem anderen sagt, bestraft werden, dann glaubt er auch an Einhörner.

    Es geht um den Schutz der SR und der sonstigen Offiziellen und wie da interne Äußerungen in der Kabine oder in einer Beurteilung, die nicht öffentlich wird, das unterlaufen soll, ist mir schleierhaft. Das kann und wird von der HBL garantiert nicht so gehandhabt werden.

    Diese Regelung ist für den Normalbürger verständlich, da scheitert gar nichts am Bestimmtheitsgrundsatz, Regeln sind nicht dazu da , dass man das eigene Denken ausschaltet. Trikots müssen sich ja auch in der Farbe unterscheiden, da ist ja auch nichts vorgegeben, wann das der Fall ist.

    Es geht darum, nicht in der Öffentlichkeit für alle deutlich sicht- und hörbar Putz zu machen. Alles andere ist, sorry, Korinthenkackerei und Haarspalterei.

    Viel Wind um nichts und vor allem mal wieder eine gute Gelegenheit gegen die HBL zu wettern.

  • Aussagenlogisch ist gemäß der Formulierung jegliche Äußerung gemeint. Als gelernter Jurist solltest du das eigentlich auch so wahrnehmen können und "nichts hineininterpretieren, was da nicht steht".

    Was hält jemanden denn davon ab, die Sache so eineindeutig zu schreiben, wie man es meint? Mit dem Punkt Haarspalterei gebe ich dir recht, aber es geht auch darum, dass man mal aufzeigt, was theoretisch davon erfasst ist. Und wenn eine dir nicht gesonnene Spielaufsicht dann an der Kabine vorbeigeht und einen Satz mit "Schei.-Schi.." vernimmt, dann hält es diese nicht davon ab einen Bericht zu verfassen. Ob dann auch eine Strafe ausgesprochen wird, ist etwas anderes. Möglich ist es eben.

    Oder gibt es zumindest Erläuterungen oder Durchführungsbestimmungsklarstellungen? :D

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Ich sehe das als überflüssigen, unausgegorenen Versuch, die Autorität von Schiedsrichtern zu stärken. Ob das zum besseren Miteinander führt, wenn die eine Seite erst mal schweigen muss??

    In der Presse (die immer schneller und aktueller berichten muss) stehen halt statt Trainer-Spielerstimme zu Schiedsrichtern dann die Einschätzungen der Presseschreiber. Ob die dann fachlich versierter sind?

    Btw.: Gibt es diesen 48-Std.Maulkorb zu Schiedsrichtern etc. in dieser verschärften Form eigentlich auch in anderen Mannschaftssportarten??

  • Gilt die Regel eigentlich auch für die Schiedsrichter selber? Wenn einer im Kabinengang zu seinem Kompagnon sagt: "Man, das war aber echt nicht unser bester Tag heute", setzt's dann auch ne Strafe? ;)

  • Gilt die Regel eigentlich auch für die Schiedsrichter selber? Wenn einer im Kabinengang zu seinem Kompagnon sagt: "Man, das war aber echt nicht unser bester Tag heute", setzt's dann auch ne Strafe? ;)

    Wenn der Schiedsrichter Vereinsvertreter ist (z.B. waren Lemme/Ullrich ja auch beim SC Magdeburg) dann sollte das darunter fallen.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • vor allem versucht hier die HBL die SR die zum DHB gehören zu schützen obwohl diese das gar nicht wollen. Ich kenne viele Kollegen die lachen sich darüber schlapp...was immer da auch mit bezweckt war, der Versuch ist kläglich gescheitert.. :wall:

    Lieber im stehen sterben als auf Knien zu leben

    • Offizieller Beitrag

    Mir kommt es fast so vor als hätte der eifrige Verteidiger der Regelung sie selbst verfasst ...

    Wie betriebsblind muss man denn sein wenn man nur einen guten Willen in der Regelung - Schutz der Schiris vor unsachlicher Kritik - herauslesen will ?

    Tatsächlich wird damit jede fachlich versierte und ernsthafte Auseinandersetzung mit einer schlechten Schiri-Leistung unter Strafe gestellt.

    Und sage mir keiner in der Buli gäbe es keine schlechten Spielleitungen, da habe ich selbst schon zu viele Spiele gesehen.


  • Regeln sind dazu da, dass man sie nach verständiger Auslegung anwendet und wenn tatsächlich jemand glaubt, ein Spieler könne für das, was er in der Kabine zu einem anderen sagt, bestraft werden, dann glaubt er auch an Einhörner.

    Ich wollte ja eigentlich nichts mehr schreiben, aber sorry, das kann doch als Jurist nicht wirklich dein Ernst sein.
    Man kann doch nicht eine Regel total vage und unklar formulieren und dann sagen: ach stellt euch nicht so an, ihr wisst doch wies gemeint war! Das kann man vielleicht am Stammtisch machen wenn man einen frauenfeindlichen Witz reist, aber doch nicht in einem Regelwerk das erhebliche Strafen nach sich zieht. Und es ist ja nicht so, dass es unmöglich gewesen wäre die Regel präziser zu formulieren: ein einfaches "öffentlich" vor den "Äußerungen" hätte ja schon gereicht um 70% der Kritik zu vermeiden.

  • Doch, genau das kann man und das muss man auch, denn es ist nun einmal nicht möglich, jede noch so kleine Variante in einer allgemeinen Regel zu berücksichtigen.

    ich weiß, das Steinar ein großer Verfechter genau dieser Vorgehensweise ist, aber das funktioniert nicht, deswegen gibt es allgemeine Regeln, die einer Auslegung auf den Einzelfall bedürfen.

    Deswegen werden Regeln ausgelegt. Und zwar nicht nur nach dem Wortsinn, sondern nach der Systematik.

    Nach dem Wortlaut des Gesetzes könnte niemand dafür bestraft werden, wenn er jemanden erschießt. Nur wenn er ihn erwürgt. Denn sterben tut das Opfer nicht durch den Täter sondern durch die Kugel. Es käme aber niemand auf die Idee nur die eigenhändige Tötung unter Strafe zu stellen.

    Was glaubt ihr denn, wie viele Gesetze nur auf die Weise gehandelt werden können ?

    Beispiel: Eine Schwangere wird von einem Fahrradfahrer überfahren und verliert ihr Kind. Nach dem Grundsatz der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes müsste der Fahrradfahrer dafür sorgen, dass die Frau wieder schwanger wird. Und wie passiert das ? Das wäre nämlich die Folge, wenn man am Wortlaut einer Norm klebt.

    Also bitte, fordert jetzt nicht bei jeder Regelung, die erlassen wird, dass darin jede Variante geregelt wird, dann haben wir nämlich die Überregulierung.

    Es muss ja auch nicht Kleinigkeit in einer generellen Regelung erfasst werden, das ist ja das, was ich bei Steinar immer herauslese.

    Wenn die HBL das wirkklich in der von Euch beschriebenen Art und Weise handeln sollte, dann haben wir ein viel größeres Problem, denn dann befindet sich der Handball in Händen von Profilneurotikern. Und das galube ich nicht, Mensch, der Thiel als Justitiar haut doch nicht solche Dinger raus.

  • Es muss ja auch nicht Kleinigkeit in einer generellen Regelung erfasst werden, das ist ja das, was ich bei Steinar immer herauslese.

    Ich forder eigentlich nur, dass die Auslegungen nicht im Widerspruch zu den gefassten Formulierungen steht, wie in bestimmten Einzelfällen, die nun zu genüge im SR-Forum thematisiert wurden. Das muss man hier gar nicht thematisieren, denn die Sachen sind durch und die Gedanken sind fortan frei. Davon ab habe ich mich in diesem Sommerlochthema nur ganz dezent und ziemlich spät geäußert. Die Kritik kommt doch nicht nur von mir, so dass du mich jetzt hier persönlich ansprechen musst.

    Copa51 schreibt es schon ganz gut - wenn man öffentliche Äußerungen meint, dann kann man das Wort öffentlich ohne Probleme in die Formulierung hineinschreiben. Die Sache mit den positiven Äußerungen ist natürlich ein Extrembeispiel, was in der Realität vernachlässigt werden kann, denn im Großen und Ganzen gilt auch im Handball - "wo kein Kläger, da kein Richter"

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Ich musste irgendwie gerade an Lionel Hutz denken. :rolleyes:

    Du willst wohl einfach nicht verstehen, woran sich das Gros der User und der Öffentlichkeit stört, oder? Es sind die fehlenden Grenzen, die durch das unscharfe formulieren zutage treten. Das öffnet der diktatorischen Willkür der HBL Tor und Tür, wenn sie gerade mal Lust haben, jemanden zu bestrafen. Spieler A sagt zu Spieler B etwas über die Schieris (egal ob positiv oder negativ), die Tür ist nur angelehnt, Stemberg läuft grad an der Tür vorbei. So, was jetzt? Strafe oder nicht? Auslegungssache, je nachdem, wie es den Urteilenden gefällt.

    Außerdem ist es m.E.n. per se der falsche Weg. Findige Beteiligte werden in Spielanalysen dann halt von "nicht zu beeinflussenden Dingen" o.ä. sprechen, wenn sie die Schiri-Leistung als Grund für die Niederlage sehen. Absolute Verbote machen kreativ, spontan muß ich an die Stallregie in der F1 denken.

  • Absolute Verbote machen kreativ, spontan muß ich an die Stallregie in der F1 denken.

    "Die Unterzahlsituationen haben uns das Genick gebrochen."

    Es wird immer Wege geben, um sich zu äußern, wenn man es möchte. Es wird eben subtiler werden. Ist doch schön, da lernen Spieler und Trainer gleichzeitig noch einmal die Feinheiten der deutschen Sprache.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Ich musste irgendwie gerade an Lionel Hutz denken. :rolleyes:

    Du willst wohl einfach nicht verstehen, woran sich das Gros der User und der Öffentlichkeit stört, oder? Es sind die fehlenden Grenzen, die durch das unscharfe formulieren zutage treten. Das öffnet der diktatorischen Willkür der HBL Tor und Tür, wenn sie gerade mal Lust haben, jemanden zu bestrafen. Spieler A sagt zu Spieler B etwas über die Schieris (egal ob positiv oder negativ), die Tür ist nur angelehnt, Stemberg läuft grad an der Tür vorbei. So, was jetzt? Strafe oder nicht? Auslegungssache, je nachdem, wie es den Urteilenden gefällt.

    Außerdem ist es m.E.n. per se der falsche Weg. Findige Beteiligte werden in Spielanalysen dann halt von "nicht zu beeinflussenden Dingen" o.ä. sprechen, wenn sie die Schiri-Leistung als Grund für die Niederlage sehen. Absolute Verbote machen kreativ, spontan muß ich an die Stallregie in der F1 denken.


    Ok, dann muss ich bei Deinem Beitrag an Forrest Gump denken, der kauft auch Apple-Aktien, weil er denkt, das wäre eine Obstfirma.

    Wenn ich Deine Befürchtung richtig verstehe, dann brauchen also alle User und die Öffentlichkeit eine klare Ansage, was sie wann dürfen und was nicht ? Dann allerdings brauchen wir noch viel mehr Regelungen als wir sie jetzt schon haben. Eine typisch deutsche Einstellung.

    Natürlich besteht die Gefahr, dass der ein oder andere aus persönlichem Geltungsbedürfnis heraus meint, ein Exempel statuieren zu müssen. Nur wird er dann auch ganz schnell wieder auf den Boden der Realität zurückgeholt werden, spätestens durch die zuständige Instanz.

    Das kann man aber auch durch eine noch so detaillierte Regelung nicht verhindern.

    Ich habe ja schon gesagt, 48 Stunden erscheinen mir zu viel, da sollte man 24 Stunden draus machen, vielleicht reicht ja auch schon 1 Stunde, das weiß man halt nicht im voraus.

    Steinar
    Wenn Du das so meinst, gebe ich Dir recht, das sollte kein persönlicher Angriff sein. Die Anweisung zur letzten Minute steht ja auch im krassen Widerspruch zur Regelintention.

  • @ Ex-HVS-SR: Mir ist schon klar, dass man nicht immer alle Möglichkeiten mit einer Formulierung abdecken kann. Aber man kann doch schon versuchen, die Grenzen durch Zufügen einzelner Worte etwas konkreter zu fassen. Andernfalls hätte auch gereicht: "Es ist verboten sich nach dem Spiel über die Schiedsrichter zu äußern." Wenn alle halt irgendwie wissen, was gemeint ist, reicht auch das.

    Ich sehe jedoch die Notwendigkeit für eine solche Regel insgesamt nicht. Wenn eine Äußerung beleidigend ist, gibt es sicher Möglichkeiten das zu ahnden. Dass dreimal tief Durchatmen immer hilft, um Äußerungen zu vermeiden, die man später bereut, ist wohl auch jedem klar. Und auch das lernen die entsprechenden Kandidaten auch mit der Zeit, wenn sie immer wieder entsprechende Rückmeldung kriegen. Also wozu das überhaupt regeln?

  • Dieser Zusatz der Durchführungsbestimmungen kann für mich mit dieser Formuilerung eigentlich nur einen Sinn haben: Wird eine Strafe ausgesprochen, dann hat kein "Verurteilter" auch nur den Hauch einer Chance, gegen die ausgesprochene Strafe vorzugehen. Die Formulierung ist halt so abgefasst, dass wirklich jegliche Äußerung über die Schiedsrichter bestraft werden kann. Und jetzt kommt mir bitte niemand mit dem Argument, dass die Verantwortlichen keinen Mißbrauch betreiben werden. Wir haben als Verein schon haarsträubende Strafen bezahlen müssen, allein deswegen, weil eine Meldung an die Spielleitende Stelle immer zu einer Bestrafung führt, egal ob eine Strafe angemessen ist oder nicht.

    Beispiel: wir haben eine Strafe aufgebrummt bekommen, weil die Schiedsrichter ins Protokoll eingetragen haben, dass angeblich kein Sanitätsdienst vorhanden gewesen wäre. Auf unseren Einwand, dass jeder der einen Führerschein besitzt, auch eine Ausbildung in Erster Hilfe hat und unser Trainer, Betreuer und unsere Physio ja einen Führerschein haben, (den sie auch den Schiedsrichtern gezeigt haben), meinten diese, der Sanitätsdienst müsste gekennzeichent sein. (was Schwachsinn ist) Die Staffelleitung hat dann auch prompt eine Strafe ausgesprochen, obwohl hier eindeutig ein Sanitätsdienst (sogar eine Physiotherapeutin) vorhanden war. Zitat der Staffelleitung: "Dumm gelaufen für Euch, aber wenn was auf dem Protokoll steht, muss ich das auch bewerten und bestrafen. Ihr hättet das Spielprotokoll so nicht unterschreiben dürfen." Hätten wir das Spielprotokoll nicht unterschrieben, hätte es aber noch eine zusätzliche Strafe gegeben. 8o

    Fazit: Wenn der spielleitenden Stelle etwas gemeldet wird, ist nicht der Wahrheitsgehalt der Meldung auschlaggebend, sondern die Beweislast wird zu Ungunsten des Beschuldigten umgekehrt. Eine Strafe wird auf jeden Fall unter Vereinshaftung ausgesprochen. Dass dies möglichen Mißbrauch geradezu herausfordert, müsste eigentlich jedem klar sein. :unschuldig: Es wird wohl so kommen, dass Vereine eine richtig gute Lobby haben müssen, um Strafen zu entgehen.

    Und noch was, wer darf den eigentlich eine Meldung an die spielleitende Stelle über eine Äußerung über die Schiedsrichter innerhalb 48 Stunden nach Spielschluss machen? Wäre für die Vereine interessant, zu wissen, mit wem man sich gutstellen muss. :P

  • @Ex-HVS-SR: Klar, ein Recht soll nicht durch geschicktes interpretieren gebeugt werden, der Sinn des Gesetzes hat wohl meist Vorrang vor einer Interpretation an dem Zweck vorbei.
    Absolut kein Problem damit, einige Beispiele sind sicher auch sehr konstruiert, aber
    eine schlecht formulierte Regel damit zu rechtfertigen, man wisse wohl schon, wie das zu interpretieren sei, ist doch Blödsinn.
    Man hätte das VIEL besser machen können, eindeutiger, so dass für alle Parteien auch eine größere "Rechtsicherheit" bestehen würde. Dafür haben wir doch eine Juristensprache, danach kann man das gerne noch in eine leichte Sprache übersetzen, aber Grundlage sollte doch schon etwas praktikables sein ohne 20 Interpretationsansätze. Sonst können wir ja auch gleich sagen, jedes vereinsmitglied hat sich sportlich fair zu verhalten. Das würde dann auch reichen, jeder weiß ja, wie es gemeint ist.
    Das ist wirklich noch weit von einem Verlangen nach Überreglementierung entfernt. Ich bin mir bis jetzt sehr unsicher, wie das praktiziert werden soll.
    Ganz davon ab, wie ich oben schon sagte und auch highnote sagte: Für das wirklich schlimme, beleidigende gibt es doch Regelungen. Die hat Alfred schon erfahren müssen. Was brauchen wir mehr?
    Wenn sich Alfred weiterhin zum Affen machen will, dann soll er es. Man hat doch bis jetzt gut damit gelebt und für mich gehören eben hitzige Interviews zum Spiel dazu, das bringt leben rein, hebt es ab von einem Computerspiel. Mit diesem Verbot macht man doch den ganzen Spaß kaputt, ich kann mir schon vorstellen, dass sich einige aus Interviews raus halten werden. Und das ist nicht, was ich will. Und ich schimpfe eigentlich äußerst selten über die Schiedsrichter.

  • Interessant wäre auch der Fall, wenn man eine (Teil-)Parallele zum Fußball zieht. Dort ist es mittlerweile fast normal, dass der Fan eines Vereins seine Verbundenheit mit dem Verein dadurch ausdrückt, dass er Mitglied des Vereins wird.
    Gesetzt den Fall, dass es zwei Handball-Fans gibt, die auch gleichzeitig Mitglied ihres Lieblingsvereins sind und zufälligerweise Trainer im Jugendbereich. Soll es ja geben, so arg konstruiert ist das nicht. Dürfen die beiden dann auch nichts sagen, weder positive noch negative Kritik äußern, weil sie ja nicht nur Mitglieder des Vereins sind?

    Den Sinn der Regelung verstehe ich so, dass Äußerungen unterbleiben sollen, die aus den Emotionen heraus geschehen sind (bestes Beispiel der Bundesheiner nach dem Spiel bei der vorletzten WM gegen Norwegen, als er mit erhobener Faust in Richtung der Schiris drohte - wobei da auch die Frage wäre, ob eine erhobene Faust eine Äußerung im Sinne dieser Regelung ist, sprich ob eine nonverbale Gemütsregung auch davon betroffen ist). Das ist von der Idee her auch gut und schön. Fragwürdig finde ich lediglich, dass die HBL dadurch sowohl die Vereine bzw. die beteiligten Personen entmündigt und zum anderen die Schiedsrichter per se aus jeder Kritik seitens der betroffenen Vereine nimmt, was den Schiris auch nicht gelegen kommen kann, eigentlich. Denn so werden sie auch in gewisser Weise entmündigt, weil man sie von Seiten der HBL in Schutz nimmt, wobei sie dieses Schutzes gar nicht bedürften. "Die Schiedsrichter haben gut gepfiffen, Fragen sind nicht erlaubt und nun schreiben Sie das!"

    “A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. LLAP.” - Leonard Nimoy (1931-2015)

  • Jetzt kommt doch mal langsam auf den Boden zurück.

    Wenn A im Kabinengang etwas zu B sagt und C hat es gehört und meldet es. Jetzt kommt eine Strafe von der HBL/ dem DHB ins Haus geflattert und A gibt zu Protokoll, er hätte dies so nie gesagt. B kann sich daran auch nicht erinnern, also passiert was? Höchstwahrscheinlich nichts!!!

    Ich denke, dass es hier um Äußerungen geht, die per Aufnahme auch nachgewiesen werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ja jederzeit eine x-beliebige Person jemanden beschuldigen etwas gesagt zu haben, richtig?!?!

    Ich finde, dass das Thema hier durchaus künstlich aufgeblasen wird und es sich im Nachhinein in der Umsetzung auf die großen Ausrater (so sie denn jetzt noch vorkommen werden) beschränken wird. Sollten diese Ausrater begründet sein, werden die Schiedsrichter von anderer Stelle bestimmt schnell genug zur Rechenschaft gezogen.

    Das Erste, was ein Kind lernt, ist gegen den Ball zu treten! Wenn es intelligent ist, nimmt es ihn später in die Hand !!!

    Die Wissenschaftler haben herausgefunden..... und sind auch wieder reingekommen :)

    Politiker sind wie Windeln, man sollte sie oft wechseln, und aus den gleichen Gründen! (Mark Twain)