Aber immerhin gibt es noch andere, die auch sagen, dass es auch nicht in den Regeln genannte Unsportlichkeiten gibt. Insofern sind wir dann wieder hier im Thema beim Ermessensspielraum.
Das bedeutet dann hier im Thema, dass der Schiedsrichter schlussendlich entscheiden muss, inwiefern die Drohgebärden des Torwartes unsportlich sind oder nicht. Ich plädiere da aber für eine großzügige Beurteilung, da Emotion zum Handballspiel einfach dazugehört.
Gruß Frank