§38 STVO
Zitat2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Ihm steht Personenschutz zu. Egal wo er hin geht. Egal was er macht. Dabei ist das LKA. Daher ein Einsatz. Wenn man es ganz krass auslegt, bekommt KTG Personenschutz, weil er durch sein Amt, was er mal inne hatte, eine gefährdete Person noch ist. Ja dies hört sich kurios an, ist aber so festgelegt. Dies hatte in der Vergangeheit schon seine Gründe (auf andere Politiker gesehen). Alleine deshalb ist es eigentlich dem LKA überlassen, ob sie eine Blaulichtfahrt im Einsatz für notwendig erachten oder nicht. Für DIE ist nämlich das Konzert Einsatz. Es geht dann darum, die Person schnellstmöglich aus dem gefährdeten Bereich wieder herauszubringen. Wer garantiert, dass auf dem Weg nicht ein Stau provoziert wird, um dann einen Anschlag zu verüben? Ihr solltet das mal mehr aus Sicht der Personenschützer betrachten. Hier geht es nicht um eine Fahrt von KTG, sondern um grundsätzliches Umgehen mit potentiell gefährdeten Personen.
Ob es jetzt Sinnvoll war es einzusetzen (publicity-mäßig) oder nicht, ist eine ganz andere Geschichte. Aber rechtlich sehe ich da kein Problem.
Anders kann man auch fragen: Warum werden Fußballteams mit Polizeieskorte zum Stadion oder wieder weg gefahren? Auch hier kommt Blaulicht zum Einsatz. Warum die Handballnationalmannschaft? Mit Polizeieskorte un Blaulicht 2007 vom Hotel zu den Spielstätten und zurück gefahren. (Begründung siehe oben)