Der zu Guttenberg Thread

  • Erstmal kann ich nicht entdecken, wo es eine "Treibjagd", "Hexenjagd" oder sonstiges gab. Ja, das Thema ist in der medialen Welt richtig hoch gekocht - aber wessen Schuld war das? Das war doch die Schuld Guttenbergs selbst. Nicht nur durch das Verfassen oder Verfassenlassen der Arbeit, sondern vor allem durch den eigens gewählten Umgang mit dieser Thematik.

    Darin sehe ich einen wichtigen Punkt in der Debatte. Wir reden bei dem Fehlverhalten eben nicht um einen kleinen Fehltritt, der aufgebauscht wird. Ein Vergleich sind z.B. Liebesaffären, die an sich erstmal die Öffentlichkeit nicht angehen und daher eigentlich Privatsache sind.
    Diese "Affäre" aber stellt das von Guttenberg selbst dargestellte Wertesystem in Frage.Die Doktorarbeit ist im Resultat zum Großteil ein Plagiat. Selbst wenn Guttenberg vielleicht doch auch nur einfach aus Unwissenheit abgeschrieben hat (die Abschlußnote des 1. Staatsexamen lässt ja durchaus auch so eine Spekulation zu), ist das auf der Ebene einer Doktorarbeit nicht entschuldbar und akzeptabel. Das "Vergehen" ist mit einem größeren Diebstahl von Waren vergleichbar. Zwar halte ich selber manche Berichte in den Medien für überflüssig (das gilt v.a. von den Kommentaren von einigen Politikern), aber das ist heutzutage eben nicht ausblendbar.

    Ein weiterer Punkt, der einem übertriebenen Aufbauschen widerspricht ist der Gang der Affäre. Wie hier schon erwähnt wurde die Dissertation im Rahmen der üblichen Rezension gelesen und bewertet. Dabei ist die zeitliche Verzögerung relativ normal. Fischer-Lescano hat dann, laut Aussage von anderen Professorenkollegen (er selbst hat ja nichts mehr öffentlich gesagt), auch den Doktorvater und den Zweitgutachter vor der Veröffentlichung der Vorwürfe informiert. Für mich ist das im Anfangsstadium alles andere als eine Aufbauschung. Ganz anders läuft das ja bei anderen Affären ab, wo manche Medien sich auf irgendwelche zwielichtigen Personen als Informanten berufen und darin eben nur einen Schlagzeilentreiber für die nächsten Tage zu sehen. Die Guttenberg-Affäre ist vielmehr ja sogar am Rande eine 2.0-Affäre, in dem der eigentliche Verstoß, also die Dissertation, von vielen Leute versucht wird aufzuarbeiten. Bei dieser Konstellation ist es unerlässlich in der Öffentlichkeit ehrlich zu sein und nicht herumzulavieren.

  • unser jetziges Deutschland ist ja bekanntlich erst 1990 gegründet worden.

    Das wäre mir neu. Meines Wissens sind 1990 ein paar Länder der 1949 gegründeten BRD beigetreten. Eine Fusion, Neugründung oder was weiß ich fand ja gar nicht statt. Das Wort Wiedervereinigung ist ja auch so ein völlig fehlplatzierter Terminus. Wir reden doch auch nicht davon, dass die Europäische Union alle 2-3 Jahre neu gegründet wird, nur weil wieder ein Staat mehr Mitglied wird. Staatsbürgerkunde sollte man vielleicht doch noch besser lehren in Deutschland.

    Zum Thema: Talk im Schützengraben. Wie Kerner bei "Hart Aber Fair" erklärte stammte die Idee zum Talk noch von Jung und dem ZDF. Kerner hat die Idee dann zu Sat1 mitgenommen und Guttenberg hat es dann umsetzen lassen. Muss man vielleicht auch mal erklären bei der Bildung von "Urban Legends." Die Idee kam nicht von Guttenberg, sondern sie wurde an ihn herangetragen. Dass er die gut fand und umsetzte und es insgesamt sogar einen Gewinn darstellt - ich habe die Sendung damals nicht erfolgt, sondern könnte mir ein Urteil nur aufgrund der wenigen Ausschnitte bei "hart, aber fair" und den Bewertungen Plaßbergs bilden, darüber wird man mit Sicherheit geteilter Meinung sein können.

    Aber das ein Politiker, der wie kein Zweiter auch die Medien genutzt hat, sich bei seinem Abschied über die Rolle der Medien beschwert, ist doch auch bezeichnend. Die Rolle der Opposition halte ich sowieso für vernachlässigbar. Die haben ihre üblichen Floskeln abgesondert. Vergleichbare Kommentare von der Gegenseite wird man auch bei Ulla Schmidts Dienstwagenaffäre gehört haben ohne das es eine Auswirkung hatte.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Gegen KT sind im übrigen etwas um die 15 Anzeigen eingegangen, keine davon von einem Geschädigten. Quelle

    Was hier auch schon angesprochen wurde: Man muss erstmal klären, ob er die Zitate wissentlich ohne Quellenangabe angegeben hat, oder ob man ihm nur fahrlässiges Schludern vorwerfen kann. Es sind sehr viele Stellen ohne Quellenangabe kopiert worden, trotzdem besteht - und das wird ja auch erst noch geklärt - die Möglichkeit, dass es nicht mit voller Absicht passiet ist. Hier sollte man, wenn man das Grundgesetz gerne Zitiert, auch erstmal die Unschuldsvermutung gelten lassen. (Grundsatz in Art. 11 Abs. 1)

    Steinar
    gut Ansichtssache denke ich. Fakt: am 15. März 1991 erlangt Deutschland die volle staatliche Souveränität.

    Viele Grüße
    :hi:

    Einmal editiert, zuletzt von Snuffmaster (8. März 2011 um 11:26)

  • Erstmal kann ich nicht entdecken, wo es eine "Treibjagd", "Hexenjagd" oder sonstiges gab. Ja, das Thema ist in der medialen Welt richtig hoch gekocht - aber wessen Schuld war das? Das war doch die Schuld Guttenbergs selbst. Nicht nur durch das Verfassen oder Verfassenlassen der Arbeit, sondern vor allem durch den eigens gewählten Umgang mit dieser Thematik. Das Thema richtig aufgekocht hat Guttenberg mit seinen Äußerungen zu dieser Thematik, als er die Vorwürfe als abstrus geäußert hat und später dann auch noch Merkel mit ihrer Hiwi-Aussage. Da trägt niemand anderes Schuld dran - genau das war das Problem für Guttenberg, diesmal konnte er keinen als Sündenbock feuern.

    Die unkluge "Kriegs"-Äußerung wurde schon thematisiert. Und wie war das mit Opel? Gab es da nicht eine Rücktrittsdrohung im Falle eines Magna-Rettungspaketes für Opel? Und was war? Guttenberg wusste populistisch zu punkten - leistungstechnisch wird nichts bleiben und uzm Thema Bundeswehrreform. Dass mit den überfüllten Hörsälen in den Universitäten ist auch ein vernachlässigbares bzw. lediglich temporäres Problem, aber die Geschichte mit den wegfallenden Zivistellen wird schon richtig teuer werden und das werden wir dann alle schön an den künftigen Erhöhungen unserer Krankenkassenbeiträge merken.


    In den Medien wurde jedem Fritz Gips Gelegenheit gegeben, sich zu äußern, jeder selbsternannte Experte bekam irgendwo 5 Minuten Interview, um seinen Senf dazuzugeben, es hat eigentlich nur noch gefehlt, dass die Duden-Redaktion mault, weil Guttenberg aus dem Duden abgeschrieben hat. Es wurde alles von jedem 2mal gesagt, das ist für mich eine Treibjagd, insbesondere durch Leute, die das Wort "Promotion" wahrscheinlich nicht mal fehlerfrei buchstabieren können.
    Die Uni Bayreuth ist noch ziemlich gut weggekommen, genauso der Doktorvater.
    Zitat Erich Kästner: "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen Schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." (aus dem "Fliegenden Klassenzimmer")


    jochenj
    Das Vergehen ist mit einem "größeren Diebstahl von Waren vergleichbar" ? Dann sollte dafür auch das gleiche Strafmaß gelten, § 242 StGB spricht da von Geldstrafe oder bis zu 3 Monaten Freiheitsstrafe, die im Regelfall auf Bewährung ausgesetzt werden. Und die meisten Diebstahlsverfahren werden ohnehin eingestellt. Auf der Ebene können wir uns einigen.

  • Ich weiß gar nicht, warum ich diesen Mist andauernd kommentiere, aber ich kann irgendwie nicht anders...

    Im Grundgesetz Artikel 115a steht KEINE Definition von Krieg, sondern von Verteidigungsfall. Verteidigungsfall ist NICHT Krieg.

    Verteidigungsfall ist der Fall, der eintritt, wenn sich die Bundesrepublik gegen einen Angriff von Außen verteidigen muß. Landläufig nennt man diesen Vorgang auch "Krieg". Quintessenz ist, daß der andere Fall, nämlich Krieg zu führen, ohne angegriffen worden zu sein, nicht erlaubt ist.

    Zitat

    Snuffi
    unser jetziges Deutschland ist ja bekanntlich erst 1990 gegründet worden.

    Unser jetziges Deutschland ist ja bekanntlich, wie vom Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt, bereits am 01. Juli 1867 durch das Inkrafttreten der Verfassung des Norddeutschen Bundes gegründet worden und hat seitdem seine staatliche Organisationsform mehrfach, insgesamt vier mal - 1871, 1919, 1945 und zuletzt am 23. Mai 1949 - geändert, ohne dabei jeweils neu gegründet worden zu sein (Vgl. BVerfGE 5,85 vom 17.08.1956 und BVerfGE 36,1 vom 31.07.1973). Den Vorgang vom 03. Oktober 1990 nennt man üblicherweise "Beitritt" und war übrigens schon das zweite Ereignis dieser Art und Vorgehensweise. Du wirst ja auch den Beitritt des Saarlands nicht als Anlass für eine "Neugründung Deutschlands" bezeichnen wollen. Ebensowenig trifft das auf die Wiedereingliederung des Gebietes der vormaligen sowjetischen Besatzungszone zu.

    Zitat

    Snuffi
    Mal überlegt, wo die Bundeswehr im Einsatz ist?
    Afghanistan, Kosovo, Bosnien, Mazedonien, Litauen, Kongo, Usbekistan, Georgien, Tunesien, Libanon, Sudan, Uganda, Somalia, Lybien...nur um einige mal zu nennen. Ja die Bundeswehr ist auf dem Halben Erdballen unterwegs.


    Mal überlegt, daß die da überall nichts zu suchen haben? Mal überlegt, daß diese Einsätze illegal sein könnten, sobald sich die Bundeswehr an Kampfhandlungen beteiligt? Mal überlegt, daß die Bundeswehr eine Verteidigungsarmee ist und nicht eine Interventionstruppe? Mal überlegt, daß es bis zu dem unglücksseligen Abenteuer in Somalia 1993 einen gesellschaftlichen Konsens gab, daß eine deutsche Armee nach den Erfahrungen des II. Weltkriegs nichts im Ausland zu suchen hat und dieser Konsens unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung seit einiger Zeit von interessierter Seite unterwandert wird, um die Bundeswehr als Durchsetzungsinstrument für politische und wirtschaftliche Interessen zu mißbrauchen? Mal überlegt, daß die Regierung dich und mich über die wahren Gründe ihrer Entscheidungen auch belügen könnte?

    Zitat


    Warum haben denn die SPD und die Grünen damals den Einsatz in AFG vorgeschlagen? Warum waren sie blind und leichtgläubig?


    Nein, sie konnten, nachdem sie in der Irakfrage nach ursprünglichen anderen Überlegungen gerade noch die Kurve gekriegt hatten, dem Vernehmen nach übrigens erst, nachdem kluge Köpfe auf §80 StGB verwiesen hatten (vgl. vorher auch das Stichwort "uneingeschränkte Solidarität"), den Bündnispartnern nicht noch mal vor den Kopf stoßen. Es geht im Afghanistaneinsatz weder um humanitäre Dinge noch ursprünglich um militärische Fragen. Es geht darum, sich mit den Amerikanern wieder besser zu stellen, damit die ihre Liebe und Aufmerksamkeit (sprich, die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen) nicht noch weiter auf die viel kooperativeren osteuropäischen Staaten (v.a. Polen) verteilen. Es geht hier - wie überall - um Geld und nicht um die Nächstenliebe zu armen, von den Taliban unterdrückten Kindern und Frauen von Ex-Mudjahiddin. Um die wir uns übrigens 25 Jahre lang einen Scheiß geschert haben, nachdem die Russen da einmarschiert waren und das Chaos erst angerichtet hatten. Die müssten da eigentlich hin. Aber nicht mit Panzern sondern mit Spaten, Eimer, Kelle und ganz viel Schokolade.

    Zitat

    Snuffi
    Die Bevölkerung in 2 Lager aufgeteilt. Unterstützer der Nordallianz, die der Bundeswehr freundlich gesinnt sind und Anhänger der Taliban, die ihre Ansichten durchsetzen wollen. Das schlimme ist, dass die Taliban mittlerweile sehr hinterhältig geworden ist.

    Das schlimme ist, daß unsere Armee da unten überhaupt rumturnt. Die Taliban waren noch nie besonders nett. Das ist aber nicht unser Problem. Ich kann doch nicht in ein fremdes Land Truppen schicken, das Land besetzen und mich dann noch beschweren, daß die Bewohner dieses Landes sich dagegen wehren. Wer einen olivgrünen Anzug anhat und bewaffnet in ein fremdes Land einrückt, muß sich nicht wundern, wenn er angegriffen wird.

    Zitat

    Snuffi
    Was hier auch schon angesprochen wurde: Man muss erstmal klären, ob er die Zitate wissentlich ohne Quellenangabe angegeben hat, oder ob man ihm nur fahrlässiges Schludern vorwerfen kann. Es sind sehr viele Stellen ohne Quellenangabe kopiert worden, trotzdem besteht - und das wird ja auch erst noch geklärt - die Möglichkeit, dass es nicht mit voller Absicht passiet ist. Hier sollte man, wenn man das Grundgesetz gerne Zitiert, auch erstmal die Unschuldsvermutung gelten lassen. (Grundsatz in Art. 11 Abs. 1)

    Das ist bereits geklärt. Die Klärung der Frage ob die Arbeit der wissenschaftlichen Zitierweise folgt, oblag ausschließlich der Universität Bayreuth, und die hat das verneint. Sie hat bestätigt, daß die Arbeit schwere methodische Mängel aufweist und mehrere Passagen nicht sauber zitiert sind. "Nicht sauber zitiert" ist in der Wissenschaft synonym zu "abgeschrieben". Ob das absichtlich geschieht oder nicht ist vollkommen unerheblich, und das ist keine "Ansichtssache". Das wird an jeder Universität etwa gleich gehandhabt. Passiert mir nur ein solcher Absatz in einer Arbeit, bekomme für die ganze Arbeit genau 0 Punkte und muß das ganze Modul wiederholen. Beim zweiten mal fliege ich von der Uni. Ob das Absicht war oder nicht, ist dafür völlig egal. Wenn es keine war, genügte meine Arbeitsweise eben nicht wissenschaftlichen Standards.

    Die Strafverfahren haben mit dieser Frage gar nichts mehr zu tun. Daß das so schwer zu begreifen ist. Es geht es dabei nur noch darum, ober er durch die Veröffentlichung dieser fehlerbehafteten Arbeit auch noch gegen Gesetze verstoßen hat. Das sind erstens zwei vollkommen unterschiedliche Sachverhalte und zweitens spielt Fahrlässigkeit dabei keine Rolle. Sollten Urheberrechtsverletzungen strafrechtlich festgestellt werden, können die Betroffenen zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen. Das ist der ganze Sinn solcher Verfahren.

  • Was hier auch schon angesprochen wurde: Man muss erstmal klären, ob er die Zitate wissentlich ohne Quellenangabe angegeben hat, oder ob man ihm nur fahrlässiges Schludern vorwerfen kann. Es sind sehr viele Stellen ohne Quellenangabe kopiert worden, trotzdem besteht - und das wird ja auch erst noch geklärt - die Möglichkeit, dass es nicht mit voller Absicht passiet ist. Hier sollte man, wenn man das Grundgesetz gerne Zitiert, auch erstmal die Unschuldsvermutung gelten lassen. (Grundsatz in Art. 11 Abs. 1)

    Neneneneneneeee.. um mit dem Maulwurf zu sprechen. Ich weiss, dass der bevölkerten Mehrheit der grundsätzliche Unterschied zwischen Schummeln in der Schule und dem Erschleichen des Doktorgrades kaum zu vermitteln ist, aber jedem, der nicht zu lange in der Sonne gelegen hat, sollte doch klar sein, dass man nicht versehentlich ein Drittel seiner Dissertation abkupfert und dabei die notwendigen Verweise auf die Verfasser einfach vergisst. Das ist schlichtweg undenkbar.
    Ansonsten wiederhole ich nochmal mit anderen, was ich oben schon geschrieben habe:
    ... als Verteidigungsminister eine Luftnummer, die Gorchfockkapitänsabberufungsfehlleistung hätte die Truppe jedem anderen um die Ohren gehauen.. bei KT waren die männlichen teutschen Helden noch glücklich, dass er ihren Auslandseinsatz zum Krieg geadelt hatte..., die Kundusichweissnichtwaspassiertistaberalleswarrichtigdesinformation war auch keine Glanzleistung und die Bundeswehrreform: ein hochadliger Schnellschuss aus der Hüfte - medientauglich aber völlig ohne Plan.....
    ... aber die Springerpresse ist glücklich, sie darf ganz allein die Werbung für die Berufssoldaten schalten...
    Aber vielleicht räumt der Neue auch damit auf. ... die ersten Handlungen machen Hoffnung
    .. bevor jemand fragt: jawoll, ich habe gedient, lange genug um zu wissen wie die ticken....

    .... und im übrigen bin ich der Meinung, dass alle Gymnasien abgeschafft gehören !

    Nicht der Abgrund trennt, sondern der Niveauunterschied. (Lec)

  • Und nochmal:
    Der Einsatz lässt sich mit dem Grundgesetz vereinbaren.
    Die Nato hat den Verteidigungsfall ausgerufen, die UNO hat es bestätigt (uno resulotion 1386), so lässt sich das alles mit dem Grundgesetz vereinbaren. Dies stellte auch schon der Bundesgerichtshof unter anderem 2009 fest, als "die Linke" gegen die Tornadoeinsätze in AFG geklagt hatte.

    Auch mache ich auf Art. 24 II GG aufmerksam. Darin ist zu finden:

    Zitat

    (2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern

    Man sollte sich mal überlegen, was die ersten Aufgaben der Deutschen indem Land waren. Das war nicht schießen und töten, sondern es wurden Brunnen gebohrt und Schulen gebaut. Erst später wurde es alles mehr und mehr zu einem Kampfeinsatz. Somit bleibt die Frage: Wie reagiert man richtig. Am Anfang ganz klar Wiederaufbau und Hilfseinsatz, dann nahmen die Angriffe vermehrt zu, so dass man jetzt täglich mehrere Gefechte hat. Anders ist es in Masar-e-Sharif zu sehen, wo die Bevölkerung froh bis neutral über die Deutschen ist.

    Wie soll das jetzt mit Lybien werden? Der Spiegel verlangt langsam einen Einsatz des Westens. Da zeigt sich im übrigen die Shizophrenie dieses Magazins...

    Des weiteren sollte man sich erstmal über die Einsätze der Bundeswehr schlau machen, bevor man über diese redet...

    Viele Grüße
    :hi:

    2 Mal editiert, zuletzt von Snuffmaster (8. März 2011 um 14:19)

  • Zitat von Ex-HVS-SR

    jochenj
    Das Vergehen ist mit einem "größeren Diebstahl von Waren vergleichbar" ? Dann sollte dafür auch das gleiche Strafmaß gelten, § 242 StGB spricht da von Geldstrafe oder bis zu 3 Monaten Freiheitsstrafe, die im Regelfall auf Bewährung ausgesetzt werden. Und die meisten Diebstahlsverfahren werden ohnehin eingestellt. Auf der Ebene können wir uns einigen.

    Zum einen habe ich mich nicht einzig auf die juristische Konsequenz bezogen, auch heißt vergleichbar nicht Gleichsetzung.

    Um es genauer zu fassen: V.a. Moralisch ist eine derartige Dissertation mit einem größeren Diebstahl von Waren vergleichbar. Der Vergleichsbezug zu _Waren_ ist aus dem Grunde gewählt, da eine unauthorisierte Nutzung von imateriellen Gütern zum einen gesellschaftlich wesentlich geringer gewertet und auch geächtet wird und zudem auch faktisch einen deutlich geringeren finanziellen Schaden anrichtet.

  • Was hier auch schon angesprochen wurde: Man muss erstmal klären, ob er die Zitate wissentlich ohne Quellenangabe angegeben hat, oder ob man ihm nur fahrlässiges Schludern vorwerfen kann. Es sind sehr viele Stellen ohne Quellenangabe kopiert worden, trotzdem besteht - und das wird ja auch erst noch geklärt - die Möglichkeit, dass es nicht mit voller Absicht passiet ist. Hier sollte man, wenn man das Grundgesetz gerne Zitiert, auch erstmal die Unschuldsvermutung gelten lassen. (Grundsatz in Art. 11 Abs. 1)
    .


    Jedem, der sich noch keine Meinung über die Zitate bilden konnte, empfehle ich diese Seite http://gut.greasingwheels.org/

    Wenn man dann wirklich die Unschuldsvermutung gelten lassen will und sagt, da war der Herr Minister a.D. fahrlässig, dann kann das nur eins bedeuten: er ist total unfähig. Wie will jemand der in so einem Umfang fahrlässig arbeitet, eine Bundeswehrreform meistern, wenn er bei vergleichsweise einfachen Aufgaben schon in so einem Umfang versagt. :pillepalle:

    • Offizieller Beitrag

    Gegen KT sind im übrigen etwas um die 15 Anzeigen eingegangen, keine davon von einem Geschädigten. Quelle

    Wie kommst Du auf "etwas um die 15 Anzeigen"? Deine Quelle hilft mir hier auch nicht weiter. Deine Quelle schreibt von "Dutzende Anzeigen", das sind mindestens zwei Dutzend, also mindestens 24. Die in Deiner Quelle verlinkte Quelle spricht übrigens von 80 Anzeigen: http://www.derwesten.de/nachrichten/po…-id4356873.html

  • Wie kommst Du auf "etwas um die 15 Anzeigen"? Deine Quelle hilft mir hier auch nicht weiter. Deine Quelle schreibt von "Dutzende Anzeigen", das sind mindestens zwei Dutzend, also mindestens 24. Die in Deiner Quelle verlinkte Quelle spricht übrigens von 80 Anzeigen: http://www.derwesten.de/nachrichten/po…-id4356873.html

    jau mein fehler, hatte erst den Text geschrieben und dann die Quelle angeführt. Also knapp 100 Anzeigen waren es jetzt wohl und es werden mehr, jedoch bisher immer noch keine von einem geschädigten, obwohl ja bekannt ist, bei wem geklaut wurde. Daher halte ich diese Anzeigen für Leute, die denken sie müssen sich wichtig machen und unbedingt ein Strafverfahren gegen KT sehen. Oder was sollte der Grund sein?

    Viele Grüße
    :hi:


  • In den Medien wurde jedem Fritz Gips Gelegenheit gegeben, sich zu äußern, jeder selbsternannte Experte bekam irgendwo 5 Minuten Interview, um seinen Senf dazuzugeben, es hat eigentlich nur noch gefehlt, dass die Duden-Redaktion mault, weil Guttenberg aus dem Duden abgeschrieben hat. Es wurde alles von jedem 2mal gesagt, das ist für mich eine Treibjagd, insbesondere durch Leute, die das Wort "Promotion" wahrscheinlich nicht mal fehlerfrei buchstabieren können.

    Ja, und weil sich jeder Fritz Gips auch dazu äußern durfte, hatte man zwischenzeitlich den Eindruck, dass die breite Öffentlichkeit den Rücktritt des Ministers nicht als angemessen ansieht. Wie nicht nur die Umfrage hier in diesem Thread, sondern auch die ganzen repräsentativen Umfragen mittlerweile belegen, ist es aber sehr wohl so, dass die große Mehrheit der Bundesbürger den Rücktritt für notwendig erachteten. Von einer medialen Treibjagd kann doch wirklich keine Rede gewesen sein - wo doch den Guttenberg-Unterstützern, sei es nun der diversen Facebook-Gruppen oder den Pro-Gutti-Demos, eine wirklich große Plattform eingeräumt wurde.


    Die Uni Bayreuth ist noch ziemlich gut weggekommen, genauso der Doktorvater.
    Zitat Erich Kästner: "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen Schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." (aus dem "Fliegenden Klassenzimmer")

    Oder um es mit Obi-Wan Kenobi zu sagen: "Wer ist der größere Tor? Der Tor oder der Tor, der ihm folgt." Dass die Uni und der Doktorvater noch gut weggekommen sind, das mag ja niemand bestreiten. Das ist aber kein Grund, um Guttenberg nun besser wegkommen zu lassen, sondern eher das genaue Gegenteil sollte doch der Fall sein. Auf der anderen Seite muss man eben auch sagen, dass die breite Masse der Bevölkerung (alle Nichtstudierten) vermutlich einen feuchten Kehrricht interessiert, was da an der Uni fabriziert wurde und dementsprechend diese Rolle von Medien wie Bild, etc. nicht weit genug beleuchtet wurde. Es gab auch schon Politiker - letztens erst Bernhard Vogel oder auch Heide Simonis - die dieses Verhalten durchaus schon gerügt und angemahnt haben.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

    • Offizieller Beitrag

    jau mein fehler, hatte erst den Text geschrieben und dann die Quelle angeführt. Also knapp 100 Anzeigen waren es jetzt wohl und es werden mehr, jedoch bisher immer noch keine von einem geschädigten, obwohl ja bekannt ist, bei wem geklaut wurde. Daher halte ich diese Anzeigen für Leute, die denken sie müssen sich wichtig machen und unbedingt ein Strafverfahren gegen KT sehen. Oder was sollte der Grund sein?

    Für mich sind das in erster Linie Leute, denen wichtig ist, dass gegen KT ermittelt wird. Für mich ist relevant, wie die Ermittlungen ausgehen. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, dann heißt das doch, dass die Anzeigen berechtigt waren, oder?


  • Für mich sind das in erster Linie Leute, denen wichtig ist, dass gegen KT ermittelt wird. Für mich ist relevant, wie die Ermittlungen ausgehen. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, dann heißt das doch, dass die Anzeigen berechtigt waren, oder?


    Da aber schon einige Tage bekannt ist, dass gegen KTzG ermittelt wird, weil mehrere Anzeigen vorliegen, ist es doch komisch, dass immer noch Menschen meinen, sie müssten ihn auch noch anzeigen.

  • Und nochmal:
    Der Einsatz lässt sich mit dem Grundgesetz vereinbaren.
    Die Nato hat den Verteidigungsfall ausgerufen, die UNO hat es bestätigt (uno resulotion 1386), so lässt sich das alles mit dem Grundgesetz vereinbaren. Dies stellte auch schon der Bundesgerichtshof unter anderem 2009 fest, als "die Linke" gegen die Tornadoeinsätze in AFG geklagt hatte.

    Auch mache ich auf Art. 24 II GG aufmerksam. Darin ist zu finden:

    Mannomann... du verstehst doch überhaupt nicht, was du selbst zitierst. Art. 24 (2) bezieht sich auf die Stationierung fremder Truppen in Deutschland. Nicht auf die Stationierung deutscher Truppen im Ausland. ("...die Beschränkung seiner Hoheitsrechte", nicht: "die Beschränkung fremder Hoheitsrechte" - wie sollte das auch gehen?) Außerdem steht da "zur Wahrung des Friedens" und nicht "zur Wiederherstellung des Friedens nach einem von den USA begonnenen Krieg". So schwer ist das doch alles gar nicht.

    Außerdem verwechselst Du Außen- und Innenwirkung. Die NATO ruft nicht den Verteidungsfall, sondern den Bündnisfall aus (Für Deutschland: Außenwirkung). Daran anschließend können Bundestag und Bundesrat den V-Fall feststellen, falls die Voraussetzungen gegeben sind (Innenwirkung). Haben sie aber nicht. Weder NATO noch UNO können den V-Fall für die Bundesrepublik stellvertretend für die deutschen Verfassungsorgane feststellen. Die Resolution der UNO bietet lediglich eine Handlungsempfehlung mit völkerrechtlicher Absicherung für den Fall, daß man sich an dem Einsatz beteiligen möchte. Das löst noch lange nicht das Problem, daß das Grundgesetz einen Einsatz wie in Afghanistan eben nicht vorsieht. Was die Wirkungsmächtigkeit von UN-Resolutionen angeht, siehe übrigens Resolution Nr. 242, die noch immer gültig ist und auf deren Durchsetzung nie jemand einen Pfifferling gegeben hat.

    Zitat

    Snuffi
    Man sollte sich mal überlegen, was die ersten Aufgaben der Deutschen indem Land waren. Das war nicht schießen und töten, sondern es wurden Brunnen gebohrt und Schulen gebaut.

    Wie schon erwähnt, haben wir genau für solche Fälle das THW.

    • Offizieller Beitrag

    Um die Übersicht zu behalten, hilft der Pressespiegel von Guttenplag.

    @ Highnote: Wohl weil es sich bei Urheberrechtsverletzungen um Antragsdelikte handelt. D.h. sie werden nur verfolgt, wenn ein Geschädigter das beantragt. Dies soll noch nicht geschehen sein. Zweite Möglichkeit: Besonders öffentliches Interesse. Dieses kann durch eine Vielzahl von Anzeigen bekundet werden.

  • Um die Übersicht zu behalten, hilft der Pressespiegel von Guttenplag.

    @ Highnote: Wohl weil es sich bei Urheberrechtsverletzungen um Antragsdelikte handelt. D.h. sie werden nur verfolgt, wenn ein Geschädigter das beantragt. Dies soll noch nicht geschehen sein. Zweite Möglichkeit: Besonders öffentliches Interesse. Dieses kann durch eine Vielzahl von Anzeigen bekundet werden.


    Dass eine gerichtliche Untersuchung im Interesse der Öffentlichkeit liegt, ist klar. Ein Prozess, der interessant werden dürfte. Sollte es zu einer Verurteilung kommen wäre KT weg vom Fenster.

    Hierbei sehe ich maximal dann eine Verurteilung wegen Betrug, wenn man ihm Absicht nachweisen kann.

    Ähnlich schwer sehe ich es bei Schadensersatzklagen von den Geschädigten. Bei der Musikindustrie kann man dann von finanziellem Schaden sprechen, welchen ich bei fehlender Angabe der Quelle in einer DR-Arbeit nicht so sehe. Wie die rechtslage bei den Forderungen der Musikindustrie ist, dürfte im allgemeinen als schwammig beschrieben werden. Und wenn es was zu holken ist, auch nur nach deutlichem Nachweis, dass es mit purer Absicht passierte.

    Ich persönlich sehe weiterhin keine Grundlage um ein Verfahren vor ein Gericht zu bringen. Aber die Untersuchungen dauern ja noch an. Vllt ändert sich das ja noch.

    Und den Schaden an der Wissenschaft finde ich hier bei größer!

    Außerdem würde ich Abschreiben schon fast als Normal bezeichnen.
    Macht jeder, aber niemand gibt es offen zu

    Viele Grüße
    :hi:

    2 Mal editiert, zuletzt von Snuffmaster (9. März 2011 um 13:23)

  • Coole Argumentation - weil es andere machen ist es ok.

    Werde heute Abend mal nen Passanten erschießen und dann sagen, macht der Gaddafi doch auch.

    Das ist genau die gleiche Bagatellisierung wie von Frau Merkel auch. Genau die richtige Medizin für unser Rechtssystem und das Rechtsempfinden der Bevölkerung...


    Oh man Was für ein geiler Vergleich! Doping im Radsport bezeichne ich auch als Normal. Was das Recht dazu sagt ist doch völlig irrelevant erstmal. Die Frage ist doch, was ich als Außenstehender denken soll, wenn ich bei google mehrere Beiträge finde, in denen die Titel wegen Plagiaten aberkannt werden: Ja, Abschreiben scheint eine gänige Praxis bei Dissertationen zu sein.
    Natürlich ist es nicht rechtens, die Dr. Titel werden auch zu recht aberkannt. Ein Strafverfahren halte ich aber für überflüssig und übertrieben. Warum auch? Zivilrechtlich halte ich eine Klage für nur dann erfolgreich, wenn zweifelsfrei feststeht, dass hier ein Schaden gegen über dem Geschädigten entstanden ist. sehe ich nicht gegeben.

    Viele Grüße
    :hi: