Steuersünder-Daten kaufen?

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    Original von Teddy


    Komisch nämlich, dass bisher die Daten ohne weiteres genutzt wurden und noch niemand ein Beweisverwertungsverbot entschieden hat, gelle ... war nämlich alles schon klar.

    Könnte es nicht eher sein dass es auf das Beweisverwertungsverbot in 98 % der Fälle schlichtweg nicht ankam (Geständnisse, andere Beweisemittel aufgefunden). Meines Wissens ist die Frage des Beweisverwertungsverbotes obergerichtlich noch nicht entschieden. Interessant wird die Frage doch erst werden, wenn der erste Steuersünder zu 2 Jahren ohne Bewährung verurteilt werden soll und die Verurteilung sich nur auf die angekauften Daten stützen könnte.

    Warum ist eigentlich noch kein Politiker auf die Idee gekommen, dass alle deutschen Banken ihre Kontodaten auf Servern in der Schweiz zu spiegeln haben, weil nur dort die Daten wirklich sicher sind. Diese Maßnahme würde der Steuerehrlichkeit in Deutschland bestimmt noch mehr Vorschub leisten. ;)

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    @ huth1

    Das Beweisverwertungsverbot gibt es aber nur im Strafrecht - im Festsetzungsverfahren grade nicht. Der Kaúf der Daten soll ja nicht ausschließlich wegen der Strafen sondern vor allem wegen den hinterzogenen Steuern gekauft werden. Mit dem sehr großen Vorteil, dass diese Gelder für die Zukunft bekannt sind ;)

  • So isses. Im Besteuerungsverfahren gibt es kein wie auch immer geartetes Verwertungsverbot (da sich dieses nach der Leistungsfähigkeit richtet). Im Steuerstrafrecht schon.

    Wie man hört und täglich sieht, gibt es eine Welle von Selbstanzeigen. Dabei sind aber unheimlich viele Kleinfälle, Zinseinnahmen p.A. 500 €. Das ist keine Freude für die Finanzämter, das alles auszuwerten.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Gottfried
    Erlangt eigentlich der "Datensammler" Straffreiheit in Deutschland? Oder bekommt er die Frucht der Hehlerei gleich wieder abgenommen? Oder muß er sie versteuern? Wenn ja, welche Einkunftsart liegt vor?

    Naja, nicht ganz umsonst bestehen einige der "Anbieter" ja auf einer Übergabe in Frankreich (oder sonst wo) ... in Deutschland müsste er wohl mit Beschlagnahme der Daten als Beweismittel im Strafverfahren rechnen, jedenfalls sehe ich das so. Und wenn er seinen Wohnsitz in Deutschland hätte, dann müsste er die Einnahmen aus diesem Verkauf auch Versteuern ... wie das ist, wenn er in Frankreich wohnt und dort die Übergabe ist - keine Ahnung.


    Im Übrigen bin ich nach wie vor der Ansicht, dass es zwar im Steuerstrafrecht - wie im allgemeinen Strafrecht - Beweisverwertungsverbote gibt ... die aber in diesem Fall nicht greifen, so dass die Daten auch strafrechtlich hernagezogen werden dürfen.

    huth10 - die Frage der Beweisverwertungsverbote allgemein ist durchaus obergerichtlich durch den BGH entschieden ... und wenn ich die Entscheidungen bzw. die sich daraus ergebenden Grundsätze hier anwende, dann komme ich zu keinem Beweisverwertungsverbot. Du hast allerdings insofern recht, dass der BGH (und meines Wissens nach auch kein OLG) bisher konkret über die Verwertbarkeit gestohlener und dann angekaufter Steuerdaten entschieden hat.

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    @ Teddy

    Mit der Steuerpflicht des "Hehlers" bin ich mir da nicht so sicher.

    Bei einem einmaligen Fall kann man die Einkunftsarten des § 2 (1) S. 1 Nr. 1-6 EStG ausschließen und nur die dortige Nr. 7 und somit der § 22 EStG bliebe übrig.

    In der dortigen Nr. 3 könnte man fündig werden : Aber unter den dort erwähnten Leistungen sind jedoch Veräußerungsvorgänge ausgeschlossen.

    Ob es dennoch darunter fällt, finde ich aktuell (zuhause ohne Datenbank) nicht heraus - aber eher steuerfrei meine Tendenz

  • "selbstanzeigen", "geldstrafen", "steuernachzahlungen", wen interessiert das? das ganze kriminelle pack und deren helfer und helfershelfer sollte man mal ne zeitlang wegsperren als die verbrecher, die sie sind; vllt schreckt das etwas ab.

    Gottfried und co., daher habe ich *blubb* interesse zu "diskussionen" mit, auch nur annähernd "verstandnisträgern", "bedenknisträgern" u.ä. = weltfremde reaktionäre, reihenendhausbesitzer und gaaaanz wichtige für die gesellschaft

    >>>die kleinschrift und evtl. tippfehler sind meinem lädierten rechten arm anzulasten ;)

  • @ Lord

    Liegt hier wirklich ein Veräußerungsvorgang vor, wenn der Datendieb nur eine Kopie der Daten verkauft ?


    Gottfried

    Wie kommst du über das Merkmal der Nachhaltigkeit (bei einmaligem Verkauf) aus § 15 Abs. 2 EStG hinweg.

    Teddy

    Du hast recht. Der BGH würde anhand seiner Grundsätze zu 99 % zu einer Verwertbarkeit der Daten im Strafprozess kommen. Zu einem anderen Ergebnis kommt man nach den Grundsätzen des BGH wohl erst, wenn der Staat einen "Dienstleister" zum Datendiebstahl in der Schweiz beauftragen würde.

    • Offizieller Beitrag

    @ huth10

    Ich habe nicht geschrieben es handelt sich um einen Veräußerungsvorgang - ich schrieb, dass Veräußerungen nicht unter § 22 Nr. 3 EStG fallen ;)

    Mit einer Veräußerung habe ich nämlich Probleme - ich gehe eher von einer Nutzungsüberlassung an einem immateriellen Wirtschaftsgut aus.

    Dies könnte wiederum unter den § 22 Nr. 3 EStG fallen.

    Mit der Nachhaltigkeit habe ich auch gewisse Probleme - aber es gibt soweit ich weiß Rechtsprechung, dass bereits ein einmaliger Vorgang die Nachhaltigkeit begründen kann. Aber damit habe ich im Normalfall nichts zu tun. Meine "Mandanten" sind in der Regel nachhaltig tätig.

    Mal sehen ob ich die Tage etwas finde ...

  • Zitat

    Original von huth10
    @ Lord

    Liegt hier wirklich ein Veräußerungsvorgang vor, wenn der Datendieb nur eine Kopie der Daten verkauft ?

    Was er verkauft, ist doch egal. Entscheidend ist, daß er verkauft.

    Zitat

    Original von huth10
    Gottfried

    Wie kommst du über das Merkmal der Nachhaltigkeit (bei einmaligem Verkauf) aus § 15 Abs. 2 EStG hinweg.

    Ich würde das herleiten wie BFH VIII R 40/01 (BStBl. II 2003, S. 294) Hier auf Seite 20 oben. Das ist aber Geschmacksache. Andere Juristen könnten zu einer anderen Ansicht gelangen. ;)

    Zitat

    Original von Dark Omen
    >>>die kleinschrift und evtl. tippfehler sind meinem lädierten rechten arm anzulasten ;)

    Gute Besserung für Deinen Arm.

  • Es ist für mich keine Frage ob kaufen oder nicht kaufen. Es ist für mich eher eine Frage, was passiert mit den Anlegern. Eigentlich außer einer Selbstanzeige nichts. Ihnen wird tief in die Tasche gekriffen. Das ist aber aus meiner Sicht genau der Haken. Wenn ich so viel Geld hätte, dass ich auf den Gedanken komme beim Geld anlegen Steuern zu sparen und daher dies im Ausland mache, dann wäre ich reich und/oder zumindest erfolgreicher Arbeitgeber.

    Wäre ich also erfolgreicher Arbeitgeber und ich müsste zur Steuernachzahlung tief in die Tasche greifen, dann müssten Einsparmaßnahmen im eigenen Betrieb her, um die verlorenen Gelder wieder zu erwirtschaften. Dann würde ich halt Löhne kürzen oder Lohnerhöhungen trotz Preissteigerungen bei den Produken aussetzen, Urlaub streichen, kostenlose Überstunden für nowendig erklären oder sonst irgend etwas und versuchen, das Ganze mit der aktuellen Krise zu begründen oder dem vielen Schnee etc. ... :pillepalle:

    Ergo ... nicht kaufen. Denn unterm Strich zahlen es eh nur die Kleinen die nichts dafür können, nie in den Versuch zu solchen Taten kommen (es sei den sie spielen und gewinnen im Lotto) und dann noch unterm Strich darunter leiden müssen...

  • Hömma, dat machen die sowieso. Auch ohne dass Sie den unrechtmäßig erworbenen Teil ihres Vermögens und hoffentlich noch ein bischen mehr zurückzahlen müssen.... :pillepalle:

    .... und im übrigen bin ich der Meinung, dass alle Gymnasien abgeschafft gehören !

    Nicht der Abgrund trennt, sondern der Niveauunterschied. (Lec)

  • NRW hat Steuersünder-CD - Stuttgart will nicht kaufen
    Unterschiedliche Signale zum Umgang mit gestohlenen Schweizer Bankdaten: Während in Nordrhein-Westfalen am Freitag eine CD mit Steuersünder-Daten in den Besitz des Finanzministeriums überging, verkündete Baden-Württemberg, angebotene Daten nicht kaufen zu wollen. (...)

    http://www.ftd.de/politik/deutsc…n/50081016.html

    "Mit dem Ende des Kinos werden wir vertrieben worden sein aus einem Paradies"
    ( Peter Handke)

    "Die Forderung, dass Auschwitz nicht noch einmal sei, ist die allererste an Erziehung"
    ( Theodor W. Adorno )

  • sowas heisst in Neusprech Standortvorteil.... :kotzen:

    .... und im übrigen bin ich der Meinung, dass alle Gymnasien abgeschafft gehören !

    Nicht der Abgrund trennt, sondern der Niveauunterschied. (Lec)

  • oder Wahlkampfpolitik.

    "Mit dem Ende des Kinos werden wir vertrieben worden sein aus einem Paradies"
    ( Peter Handke)

    "Die Forderung, dass Auschwitz nicht noch einmal sei, ist die allererste an Erziehung"
    ( Theodor W. Adorno )

  • Ich muß das Thema noch mal hochziehen.

    Mittlerweile erhalten viele Selbstanzeiger Schreiben der Steuerstrafstellen, in denen sie um Mithilfe gegen die Credit Suisse AG gebeten werden. Auf einem Fragebogen soll man angeben, welche Personen geworben haben, ob mit der Nichtentdeckung solcher Anlagen geworben wurde, ob man irgendwelche Visitenkarten habe, etc.

    Diese Angaben müsse man nicht machen, könne man aber.

    Das Schreiben stammt von der Steuerstrafstelle des Finanzamtes, welches zuletzt auch mit der Selbstanzeige befaßt war. Der Sachbearbeiter ist auch der, mit dem man zu tun hatte.

    So weit, so gut.

    Der Sachbearbeiter, den ich hierzu anrief, teilte mir aber mit, daß er das Schreiben gar nicht verfaßt habe. Auch seine Dienststelle nicht. Es sei vielmehr die dahinter stehende Staatsanwaltschaft, die seine Adresse, Telefonnummer und seinen Namen ohne sein Wissen und Wollen verwende. Die Daten seien irgendwie zusammengestellt worden und nun werde jeder angeschrieben, der in der Vergangenheit eine Selbstanzeige erstattet habe.

    Der Clou: Meine Mandantschaft hatte gar kein Konto bei dieser Bank.

    Eine Dienststelle ermittelt unter falschem Namen wie Kottan.
    Und das ins Blaue hinein, ohne konkreten Verdacht.
    Bemerkenswert.