Von Steffen Lüdeke 31. Oktober 2009, 04:00 Uhr
Ausgesperrter Fan erwägt Verfassungsbeschwerde
Berlin - Für die einen ist die Entscheidung "grob ungerecht", für die anderen eine "Bestätigung" im Kampf gegen Gewalttäter. Gestern hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Grundsatzurteil zur Rechtmäßigkeit von Stadionverboten gefällt.
Ein Fan des FC Bayern München hatte durch alle Instanzen bis zum BGH geklagt. Gegen ihn war aufgrund des Verdachts einer Gewalttat am 25. März 2006 in Duisburg vom MSV ein zweijähriges Besuchsverbot für sämtliche Fußballspiele in Deutschland verhängt worden, obwohl beim ihm der Nachweis einer Straftat nicht geführt werden konnte und das Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch wegen Geringfügigkeit eingestellt worden war.
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http://www.welt.de/die-welt/sport…f-Verdacht.html
Ein fragwürdiges Urteil in meinen Augen. Wenn ich Pech habe und zufälliger in der Nähe oder mitten zwischen randalierenden Fans stehe werde ich , trotz Unschuldvermutung und Vrebot von Kollektivhaftung, mit Stadionverbot belegt. ein ganz schwaches Urteil.