ZitatDies ist eine Tatsachenentscheidung, daher kein Einspruch möglich.
Vorsicht Zirkelschluss! Wenn wir voraussetzen, dass Kopftreffer mit Eventualvorsatz gesundheitsgefährdende Angriffe sind, dann ist das eine Tatsachenentscheidung. Folgen wir aber der anderen Meinung, darf es in der Situation kein "Rot" geben, dann ist das eine fehlerhafte Anwendung des 8:5 und somit ein Rechtsfehler. Unter Juristen nennt man dies Meinungsstreit, was gerade im Studium sehr viel Freude bereitet. Hätte ich diesen Meinungsstreit in einer Hausarbeit zu entscheiden, müsste ich mich allerdings der Mindermeinung anschließen, weil die die wesentlich besseren Argumente hat. ![]()
Irrtum bei der Wahrnehmung > folgefalsche, aber konsequente Entscheidung = Tatsachenentscheidung (nicht anfechtbar, außer es war ein Phantomtor im Fußball der Nürnberger)
korrekte Wahrnehmung > nicht regelkonforme Rechtsfolge = fehlerhafte Regelanwendung (ggf. anfechtbar)