uwe: Die Kommentare sind deshalb so dick, weil sie das erklären, was im Text steht. (Kaufe mal ein englisch-englisches Wörterbuch, da ist der Teil mit den Erklärungen auch dicker) Aber jetzt kommen wir zum ENTSCHEIDENDEN Unterschied. Es wird nichts hinzugedichtet, was nicht im Regelwerk steht. Das ist beim Handball und seinen AUSLEGUNGEN, ERLÄUTERUNGEN, KLARSTELLUNGEN oder was auch immer man für Euphemismen benutzen möchte, um eine REGELÄNDERUNG zu beschreiben jedoch manchmal der Fall.
Aktuelles Beispiel ist der Kommentar zu 8.5
Zitat
Dies gilt auch, wenn ein Torwart den Torraum verlässt um den für den Gegenspieler gedachten Ball abzufangen. Er trägt die Verantwortung dafür, dass dabei keine gesundheitsgefährdende Situation entsteht.
Streng genommen fallen eben Torhüter, die sich wie seinerseits Stefan Hecker immer an der Siebenmeterlinie aufgehalten haben NIEMALS unter diesen Kommentar oder auch Keeper, die sich eben zur taktischen Besprechung an der Seitenlinie zum Torwarttrainer gesellen oder was zu trinken holen, gehören niemals darunter.
Blick ins Regelbuch würde bei einer Roten Karte wegen Torhüter-Gegenstoß dann einen REGELVERSTOß der Schiedsrichter zum Vorschein bringen - und komm mir nicht mit der Allzweckentschuldigung Tatsachenentscheidung - die wird hier nicht greifen, denn dafür müsstest du den Torhüter innerhalb des Torraums wahrgenommen haben, als der Gegenstoß eingeleitet wird. Der allgemeine Feldschiedsrichter dürfte aber in dem Moment noch mit dem Rücken zu besagten Torraum stehen, und wird entweder nicht sagen können, ob der Keeper schon draußen war oder nicht oder er wird sagen, dass er schon draußen war. Eine rote Karte dann auszusprechen wäre eben den Regeln entsprechend falsch - soll aber wohl so umgesetzt werden.
Kommen wir dann zu dem, was hier zuletzt ständig diskutiert wird. Der Torwart bekommt den Ball, steht und es rappelt. Auch da wird er ja nach aktueller Lehrmeinung der hier schreibenden Schiedsrichter vom Platz gestellt. Auch das ist wieder streng genommen ein REGELVERSTOß, denn aussagenlogisch ist der Fall nicht erfasst.
Zitat
Er ist zu disqualifizieren falls er:
a) in Ballbesitz gelangt, aber in der Bewegung einen Zusammenprall mit dem Gegenspieler verursacht;
b) den Ball nicht erreichen oder kontrollieren kann, aber einen Zusammenprall mit dem Gegenspieler verursacht.
Mit Ball muss er sich bewegen, da hilft kein vertun. Es wird keine Aussage darüber getroffen, ob er sich vorwärts, seitlich oder rückwärts bewegt - aber mit Ballbesitz muss er in Bewegung sein. Beim Rückwärtsbewegen kommen wir nun zur Möglichkeit der Auslegung. Da erklärt der eine, dass er in dem Moment der Rückwärtsbewegung keinen Zusammenstoß VERURSACHT und gibt kein Rot, der andere ist durchaus der Auffasung, dass der Zusammenstoß dennnoch verursacht wurde, weil ja mal eine Vorwärtsbewegung stattgefunden hat und gibt dann Rot.
Und die oberste juristische Maxime ist eben "nulla poena sine lege" - Keine Strafe ohne Gesetz. Was nützt mir der Blick ins Regelbuch, wenn es dort nicht so steht, wie es gemeint ist. Man darf in Auslegungen,... nicht einen anderen Sinn erfassen, als innerhalb des Gesetzes. Gerade dies wird im Handball aber bei vielen Sachen gemacht. Gerade aus dieser Handhabung resultieren dann auch Konflikte.