Auf der HP des Pfälzer Handballverbandes (05.08.2010) steht es ebenso:
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"Torwart aus dem Torraum":
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Zunaechst einmal muss man die Intention zur Auslegung heranziehen. Es soll damit diese gefährliche Situation (Zusammenprall) möglichst vermieden werden. Dazu sind diese Sanktionen vor allem im Interesse der Gesundheit der Spieler erarbeitet worden.
Nur der Torwart kann diese gefährliche Kontaktsituation überblicken. Ich zitiere aus dem Handballschiedsrichter 2/10 Seite 8: "Ab jetzt trägt der Torwart die alleinige Verantwortung dafür, dass beim Abfangen von Gegenstoßpässen keine gesundheitsgefährdende Situation entsteht. Andernfalls ist er zu disqualifizieren" .
Wenn der Gegenstoßspieler allerdings offenbar bewusst (also für den SR klar erkennbar) in den Torwart hineinrennt, einen Zusammenstoss somit von sich aus hervorruft, dann gelten die bekannten anderen Regeln = Progression für den Angreifer und FW für den Torwart wegen Unsportlichkeit. Daran hat sich gar nichts geändert, das war auch bisher so. Ich meine, dass man sowas doch deutlich erkennen und unterscheiden kann und wird.Desweiteren kann der Torwart nach einem Ausweichmanöver des vielleicht etwas frueher in Ballbesitz gekommenen Angreifers wegen Klammern / Stossen entsprechend bestraft werden. Auch da hat sich gar nichts geändert.
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