Zweitspielrecht bei Jugendspielern

  • Hallo,

    ich hab mich mit dem Zweitspielrecht / Doppelspielrecht bei Jugendspielern noch nie näher befasst und hab gerade zum ersten Mal den Passus in der DHB Spielordnung nachgelesen.

    Frage: Ein Jugendspieler erhält ein Zweitspielrecht bei einem Bundesligisten. Wo ist er dann spielberechtigt?

    1. In der Bundesligamannschaft. Das ist völlig klar.
    2. In der A-Jugend des Heimatvereins, da bin ich mir auch sicher.
    3. In der Oberliga-Seniorenmannschaft des Heimatvereins? Ich dachte bis heute immer, das dass der Fall ist, dann bin ich aber über §19 (2) der DHB Spielordnung gestolpert: "Wird diesem Antrag entsprochen, darf das Doppelspielrecht, bezogen auf den Erwachsenenbereich, nicht mehr beim Stammverein wahrgenommen werden."
    4. In der A-Jugend des Bundesligavereins? Wäre unlogisch, aber dazu konnte ich keinen passenden Absatz in der Spielordnung finden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Benson (3. Oktober 2009 um 16:11)

  • Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die von Dir aufgeführte Kombination möglich ist.

    Doppelspielrecht: Ein Spieler bekommt sowohl für die Junioren als auch die Senioren eine Spielberechtigung (§ 19 I SpO DHB).

    Zweifachspielrecht: Ein U 23 Vertragsspieler eines Bundesligisten darf ausgeliehen werden und bis runter zur Oberliga in einem anderen Verein neben seinem Heimverein spielen (§ 69 u. 70 SpO DHB).

    Das Doppelspielrecht eines Auswahlspielers kann an einen Ober-, Regional- oder Bundesligisten abgetreten werden. Spielrecht für den Spieler in der Jugend des Stammvereins, in den Senioren nur im Zweitverein.

    Ob der Zweitverein den Spieler nun auch noch verleihen kann, da bin ich mir nicht sicher. Denn dann hätten wir drei Vereine im Skat, was nicht gewollt sein kann.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Ok, so ganz deutlich wird es für mich immer noch nicht. Ein dritter Verein kommt nicht ins Spiel, es geht nur um den Bundesligaverein und den Ursprungsverein des Jugendspielers. Ich störe mich an dem Begriff "Stammverein". Welches ist der Stammverein - der Bundesligist oder der alte Heimatverein?

  • Im Falle des Ausleihens des Spielers ist der Bundesligist der Stammverein; im Falle des abgetretenen Doppelspielrechts der Verein mit der Jugendmannschaft.

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    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Bei abgetretenden Doppelspielrecht darf er nur in der A-Jugend bzw. B-Jugend (aber eher unwahrscheinlich - evtl. Mädchen/Frauenbereich) des Heim/Stamm-Vereins spielen und ab der 4. Liga auch bei einem anderen Verein das Doppelspielrecht für Aktive ausüben. Ein gleichzeitiges Spielen in einer Aktiven Mannschaft des Heim/Stamm-Vereins ist dann aber nicht mehr möglich!

    Gruß

    ...das man als Referee in neun von zehn Spielen kein Lob erhält, sollte man früh begriffen haben!", Jürgen Rieber, DHB Schiedsrichter-Lehrwart

  • Leider hab ich als vater keine ganz goßen Einblick in die Feinheiten der Handballregeln.
    Deshalb hier nun meine Frage zum Zweitsartrecht. Kann meine Tochter in der A-Jugend Ihres bisherigen Vereines (Oberliga) starten, und nun auch in der Frauenmannschaft ihres alten Vereines?
    Vielen Dank für die Hilfe