Hallo,
ich hab mich mit dem Zweitspielrecht / Doppelspielrecht bei Jugendspielern noch nie näher befasst und hab gerade zum ersten Mal den Passus in der DHB Spielordnung nachgelesen.
Frage: Ein Jugendspieler erhält ein Zweitspielrecht bei einem Bundesligisten. Wo ist er dann spielberechtigt?
1. In der Bundesligamannschaft. Das ist völlig klar.
2. In der A-Jugend des Heimatvereins, da bin ich mir auch sicher.
3. In der Oberliga-Seniorenmannschaft des Heimatvereins? Ich dachte bis heute immer, das dass der Fall ist, dann bin ich aber über §19 (2) der DHB Spielordnung gestolpert: "Wird diesem Antrag entsprochen, darf das Doppelspielrecht, bezogen auf den Erwachsenenbereich, nicht mehr beim Stammverein wahrgenommen werden."
4. In der A-Jugend des Bundesligavereins? Wäre unlogisch, aber dazu konnte ich keinen passenden Absatz in der Spielordnung finden.