- Offizieller Beitrag
ZitatOriginal von Leon
Da der Vergleich angenommen wurde, ist er nicht mehr anzufechten und hat zwischen den Parteien die gleiche Wirkung wie ein Urteil. Die Außenwirkung ist jedoch nur darauf beschränkt, wie andere Rechtsverhältnisse tangiert werden. Anders als bei einem Urteil können sich Dritte auch nicht darauf berufen.
Und wie konnten sich dann die spielleitende Stelle des HV Brandenburg, Herr Welzer, bzw. Lichtenrade als Ankläger darauf berufen?