Einspruch bei (Qualifikations-)Turnieren

  • So, im Zusammenhang mit meiner Frage

    Zitat

    hab ich noch eine:

    Ich nehme an, ein Einspruch muß unverzüglich nach dem Spiel erfolgen.

    Wäre es aber nicht doch bei einem Turnier möglich, den Einspruch erst dann einzulegen, wenn sich herausstellt, daß das Spielergebnis nicht nur Einfluß auf die Plazierung, sondern auch Einfluß auf die (hier) Qualifikation bzw. Nicht-Qualifikation hat?

    Im geschilderten „Fehlsignal-Fall“ erreichten die beiden ersten Mannschaften die Qualifikation für eine höhere Spielklasse in der kommenden Saison.

    In dem Zusammenhang:
    Wie häufig sind denn solche Einsprüche, die auf dem Spielformular vermerkt werden?

    Und wißt ihr ungefähr, wie häufig solche Einsprüche dann aufrecht gehalten werden?

    _____Videos zu Handballregeln auf meinem YouTube-Kanal: rrbth

    Code
    o__           __g     __o     __o
      _.>/,_       _ \<._  _ \<._  _ \<._
    _(_) \(_)_____(_)/ (_)(_)/ (_)(_)/ (_)____
  • Du musst erst einmal den Einspruch aufm Protokoll ankündigen, danach hast du drei Tage Zeit ihn form- und fristgerecht einzureichen.

    Was nicht aufm Protokoll steht kann nciht verhandelt werden.

    Also es werden mehr Einsprüche angekündigt als am Ende wirklich eingelegt.

  • Zitat

    Original von Theoitetos
    Also es werden mehr Einsprüche angekündigt als am Ende wirklich eingelegt.

    Und noch viel weniger, die am Ende tatsächlich durchkommen... (eigene Schätzung)

  • Du musst zumindest den Einspruch unverzüglich ankündigen. Dies tust du indem du es ins Spielprotokoll vom Schieri eintragen lässt.

    Ankündigen heisst noch nicht einlegen!!!

    Dann hast du - ich glaub 3 Tage - Zeit es schriftlich in - ich glaub 5facher Ausfertigung - abzusenden. Wer alles ne Ausfertigung bekommt können bestimmt andere Expertenn hier sagen. Auf jeden Fall muss die spielleitende Stelle (meist Staffelleiter bzw. Spielwart bei der Quali) schnellsmöglich informiert werden. Dann hast du erst Einspruch eingelegt.

    Abzuwarten ob es einen Einfluß auf kommende Ereignisse hat ist Blödsinn. Entweder du hast einen berechtigten Einspruch - dann solltest du ihn einlegen, oder du hast keinen - dann brauchste auch nichts einzulegen. Kostet übrigens etwas!

    Viel häufiger - weil proforma - werden Einsprüche angekündigt d. h. ins Spielprotokoll eingetragen. Daraufhin passiert aber erstmal garnichts (s.o.). Wirklich eingelegt wird dann vllt. 10-20 %. Aber das ist nur ne Schätzung meinerseits.


    Gruß

    ...das man als Referee in neun von zehn Spielen kein Lob erhält, sollte man früh begriffen haben!", Jürgen Rieber, DHB Schiedsrichter-Lehrwart

  • Zitat

    Original von Theoitetos
    Du musst erst einmal den Einspruch aufm Protokoll ankündigen, danach hast du drei Tage Zeit ihn form- und fristgerecht einzureichen.

    Das ist klar, und das hab ich hier auch schon irgendwo gelesen. Die Frage war:

    Hab ich bei einem Tages-Turnier Zeit, bis (kurz) nach dem letzten Spiel, um den Einspruch auf dem Protokoll anzukündigen oder ist diese Möglichkeit vorbei, wenn der MV das Protokoll unterschrieben hat, normalerweise unmittelbar nach dem Spiel.

    Aber:
    Die Spielergebnisse müssen ja am Turnierende von allen MVs bestätigt und unterschrieben werden. Kann da noch ein Einspruch angekündigt werden?

    _____Videos zu Handballregeln auf meinem YouTube-Kanal: rrbth

    Code
    o__           __g     __o     __o
      _.>/,_       _ \<._  _ \<._  _ \<._
    _(_) \(_)_____(_)/ (_)(_)/ (_)(_)/ (_)____
  • Zumindest in Westfalen kann ich sagen, dass die Spielleitende Stelle für die Qualirunden gesonderte Durchführungsbestimmungen ausgibt in denen sowas gesondert geregelt ist. Einspruch gegen was auch immer kann dann direkt nach Spiellende beim SR, Spielleiter, oder wer auch immer zuständig ist gerichtet werden.
    Gab es extra Durchführungsbestimmungen für eure Qualirunde, dann würd ich da zuerst rein schauen.

  • Sobald die Offiziellen und SR unterschrieben haben, ist das Protokoll abgeschlossen. Weitere Änderungen (auch Ergänzungen, Streichungen von Einsprüchen und was auch immer sonst noch) sind dann nicht mehr möglich.

    Kurzum, wenn der Verband keine gesonderte Regelung ausgeschriben hat, dann ist mit der Unterschrift Feierabend.

    Das macht aus meiner Sicht aber auch wirklich Sinn. Denn ihr unterschreibt ja, dass alles so i.O. ist und jeder erhält einen Durchschlag.

  • Aus den HVN-Richtlinien für Relegationsspiele / Turniere:

    :) Mache nie zwei mal den selben Fehler, die Auswahl ist doch groß genug! :)