So, im Zusammenhang mit meiner Frage
Zitat
hab ich noch eine:
Ich nehme an, ein Einspruch muß unverzüglich nach dem Spiel erfolgen.
Wäre es aber nicht doch bei einem Turnier möglich, den Einspruch erst dann einzulegen, wenn sich herausstellt, daß das Spielergebnis nicht nur Einfluß auf die Plazierung, sondern auch Einfluß auf die (hier) Qualifikation bzw. Nicht-Qualifikation hat?
Im geschilderten „Fehlsignal-Fall“ erreichten die beiden ersten Mannschaften die Qualifikation für eine höhere Spielklasse in der kommenden Saison.
In dem Zusammenhang:
Wie häufig sind denn solche Einsprüche, die auf dem Spielformular vermerkt werden?
Und wißt ihr ungefähr, wie häufig solche Einsprüche dann aufrecht gehalten werden?