Bestechungsvorwürfe gegen THW Kiel

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Die Rechtsauffassung des Landgerichts Kiel hat der THW Kiel nicht zu kommentieren oder zu bewerten. Auch im Übrigen sollen keine weiteren Erklärungen zu dem Inhalt der Eröffnungsentscheidung abgegeben werden. Zitat aus der PM THW


    Und warum dann überhaupt eine solche "Nullmeldung" ?

  • Zitat

    Aus der PM des THW Kiel
    Für die Eröffnungsentscheidung kam es nach Rechtsauffassung des Gerichts auf den sportlich und für den THW Kiel entscheidenden Umstand nicht an, nämlich dass die Schiedsrichter das CL-Finalrückspiel zwischen dem THW Kiel und der SG Flensburg-Handewitt im April 2007 neutral und absolut korrekt geleitet haben, was verschiedene, auch internationale, gutachterliche Expertisen belegt haben.


    Zumindest sagt man hiermit, daß man beim THW nicht verstanden hat, worum es bei diesem Verfahren gehen wird - nämlich nicht darum, ob das Spiel manipuliert wurde, sondern darum, ob versucht wurde, darauf hinzuwirken, daß das Spiel (im Bedarfsfall) manipuliert würde.

    Dieses Beharren auf den Spielanalysen habe ich von Anfang an nicht verstanden, sie haben mit den strafrechtlichen Vorwürfen eigentlich gar nichts oder allerhöchstens am Rande zu tun. Eine Bestechung ist auch dann eine Bestechung, wenn der Bestochene die verlangte Handlung nicht ausführt oder es zur Erlangung des Ziels der Bestechung nicht notwendig ist, sie auszuführen. Ein Erfolg der Bestechung ist überhaupt nicht ausschlaggebend für die Strafwürdigkeit, höchstens für das Strafmaß. Ein Blick in den entsprechenden Paragraphen des StGB (§ 299) reicht aus, um das zu verstehen, denn vom Erfolg der Handlung ist dort gar nicht die Rede, ergo ist er für die Strafbarkeit nicht Voraussetzung.

    Wobei ich natürlich weder behaupten, andeuten oder sonstwie äußern möchte, daß die in diesem Verfahren Beschuldigten sich in irgendeiner Weise rechtswidrig verhalten haben könnten. Dazu gibt es ja das Gerichtsverfahren. Und, ich glaube das schonmal geschrieben zu haben, sollten sich die Vorwürfe als haltlos erweisen - was ich mir schon im Interesse des Ansehens unseres Sports sehr wünsche - kann den Beschuldigten ja nichts besseres passieren, als in öffentlicher Verhandlung ihre Unschuld festgestellt zu bekommen.


  • Zumindest sagt man hiermit, daß man beim THW nicht verstanden hat, worum es bei diesem Verfahren gehen wird - nämlich nicht darum, ob das Spiel manipuliert wurde, sondern darum, ob versucht wurde, darauf hinzuwirken, daß das Spiel (im Bedarfsfall) manipuliert würde.

    Dieses Beharren auf den Spielanalysen habe ich von Anfang an nicht verstanden, sie haben mit den strafrechtlichen Vorwürfen eigentlich gar nichts oder allerhöchstens am Rande zu tun. Eine Bestechung ist auch dann eine Bestechung, wenn der Bestochene die verlangte Handlung nicht ausführt oder es zur Erlangung des Ziels der Bestechung nicht notwendig ist, sie auszuführen. Ein Erfolg der Bestechung ist überhaupt nicht ausschlaggebend für die Strafwürdigkeit, höchstens für das Strafmaß. Ein Blick in den entsprechenden Paragraphen des StGB (§ 299) reicht aus, um das zu verstehen, denn vom Erfolg der Handlung ist dort gar nicht die Rede, ergo ist er für die Strafbarkeit nicht Voraussetzung.

    Wobei ich natürlich weder behaupten, andeuten oder sonstwie äußern möchte, daß die in diesem Verfahren Beschuldigten sich in irgendeiner Weise rechtswidrig verhalten haben könnten. Dazu gibt es ja das Gerichtsverfahren. Und, ich glaube das schonmal geschrieben zu haben, sollten sich die Vorwürfe als haltlos erweisen - was ich mir schon im Interesse des Ansehens unseres Sports sehr wünsche - kann den Beschuldigten ja nichts besseres passieren, als in öffentlicher Verhandlung ihre Unschuld festgestellt zu bekommen.

    Ich fürchte ja, eher, dass die Schuld nicht bewiesen werden kann und damit die Zweifel nicht ausgeräumt werden können.

  • Ich fürchte ja, eher, dass die Schuld nicht bewiesen werden kann und damit die Zweifel nicht ausgeräumt werden können.

    Wenn die Schuld nicht bewiesen werden kann, sind die Zweifel als ausgeräumt anzusehen. Man nennt das "Unschuldsvermutung" und es ist ein wichtiges rechtsstaatliches Prinzip. Ergo: Wenn das Gericht zu dem Schluß kommt, daß eine Bestechung nicht nachzuweisen ist, muß man erstmal davon ausgehen, daß sie nicht stattgefunden hat, denn niemand muß seine Unschuld beweisen. Es muß Schuld nachgewiesen werden. Wenn das nicht gelingt, hat man grundsätzlich davon auszugehen, daß keine Schuld vorliegt. Freilich gibt es immer noch den berühmten Unterschied zwischen Wissen (in diesem Fall für die meisten hier wohl eher Vermuten) und Beweisen, und jeder kann natürlich privat eine andere Meinung haben, aber es wäre in diesem Fall vermutlich äußerst unklug (und wahrscheinlich auch recht teuer), diese dann öffentlich zu äußern...

  • Wenn die Schuld nicht bewiesen werden kann, sind die Zweifel als ausgeräumt anzusehen. Man nennt das "Unschuldsvermutung" und es ist ein wichtiges rechtsstaatliches Prinzip. Ergo: Wenn das Gericht zu dem Schluß kommt, daß eine Bestechung nicht nachzuweisen ist, muß man erstmal davon ausgehen, daß sie nicht stattgefunden hat, denn niemand muß seine Unschuld beweisen. Es muß Schuld nachgewiesen werden. Wenn das nicht gelingt, hat man grundsätzlich davon auszugehen, daß keine Schuld vorliegt. Freilich gibt es immer noch den berühmten Unterschied zwischen Wissen (in diesem Fall für die meisten hier wohl eher Vermuten) und Beweisen, und jeder kann natürlich privat eine andere Meinung haben, aber es wäre in diesem Fall vermutlich äußerst unklug (und wahrscheinlich auch recht teuer), diese dann öffentlich zu äußern...

    Das mit der Unschuldsvermutung und dass niemand seine Unschuld beweisen musss ist mir schon klar. Dass der Rechtsstaat die Zweifel als ausgeräumt ansieht, wenn die Schuld nicht bewiesen werden kann, ist ja ganz schön. Aber in der Öffentlichkeit werden sich die Zweifel, fürchte ich, halten, wenn der Verbleib des Geldes nicht geklärt wird. Und davon gehe ich zur Zeit aus, denn sonst würde es nicht zu einer Anklage kommen.

  • "Für die Eröffnungsentscheidung kam es nach Rechtsauffassung des Gerichts auf den sportlich und für den THW Kiel entscheidenden Umstand nicht an, ..."
    Was bedeutet das im Umkehrschluss? Dass es dem THW nur darauf ankommt, dass das Spiel rein sportlich entschieden wurde? Dass es dem THW darüber hinaus egal ist, ob eine sportethische oder gar rechtlich verwerfliche Handlung stattgefunden hat? Dass es dem THW darüber hinaus egal ist, wenn den Gesellschaftern im Fall der Fälle für das Jahr 2008 eine in einem Punkt unkorrekte Jahresbilanz vorgelegt wurde?
    Diese Presseinformation ist keine Nullmeldung, sondern eine Minusmeldung!

  • Wenn die Schuld nicht bewiesen werden kann, sind die Zweifel als ausgeräumt anzusehen. Man nennt das "Unschuldsvermutung" und es ist ein wichtiges rechtsstaatliches Prinzip. Ergo: Wenn das Gericht zu dem Schluß kommt, daß eine Bestechung nicht nachzuweisen ist, muß man erstmal davon ausgehen, daß sie nicht stattgefunden hat, denn niemand muß seine Unschuld beweisen. Es muß Schuld nachgewiesen werden. Wenn das nicht gelingt, hat man grundsätzlich davon auszugehen, daß keine Schuld vorliegt. Freilich gibt es immer noch den berühmten Unterschied zwischen Wissen (in diesem Fall für die meisten hier wohl eher Vermuten) und Beweisen, und jeder kann natürlich privat eine andere Meinung haben, aber es wäre in diesem Fall vermutlich äußerst unklug (und wahrscheinlich auch recht teuer), diese dann öffentlich zu äußern...

    Ich gehe da aber schon in Richtung highnote.

    Für den Juristen ist es egal, ob die Unschuld erwiesen wurde oder man dem Angeklagten die Tat "nur" nicht nachweisen konnte. Der Öffentlichkeit (zumindest mir) ist das aber nicht ganz so egal.

  • Für den Juristen ist es egal, ob die Unschuld erwiesen wurde oder man dem Angeklagten die Tat "nur" nicht nachweisen konnte. Der Öffentlichkeit (zumindest mir) ist das aber nicht ganz so egal.

    Da machste dann aber nix dran, so oder so. Bei solchem Ausgang des Prozesses ('nur' nicht nachgewiesen) würden die Gerüchte sich sicherlich ewig halten, das ist mir schon klar. Aber vielleicht wird ja auch was nachgewiesen, wer weiß das jetzt schon. Warten wir halt mal den Ausgang des Prozesses ab. Mein Punkt war eher das, was olilolli89 auch nochmal hervorgehoben hat: das seltsame Rechtsverständnis, das aus der PM spricht.

  • Ich will die Presseabteilung vom THW nicht in Schutz nehmen, da arbeiten nun mal keine Juristen und selbst wenn,ist es natürlich sehr schwer anderen Nichtjuristen gewisse Dinge zu erklären aber
    für mich als Aussenstehenden scheint es zumindest so das der THW als Verein sich nicht unbedingt geschickt anstellt um zu erklären wo denn die 150.000 € geblieben sind.
    Wenn am Ende nichts bei rauskommt (wo ich von ausgehe)
    wird es zumindest für den Bildleser zumindest so aussehen das man dem Verein nichts nachweisen konnte aber er trotzdem beschissen hat
    So einfach ist das

    MfG

  • @DO:
    Habe ich auch zuerst gedacht. Aber auf der anderen Seite lauteten die Vorwürfe gegen Vereinsseite dann definitiv, warum man sich denn nicht äußert. Geht dem Verein das ganze etwa am Popo vorbei, haben sie vielleicht nichts davon mitbekommen. Wie unfähig ist die Geschäftsleitung eigentlich, daß sie ein solches Bild in der Öffentlichkeit abgibt, etc.

    DAß der THW reagiert, halte ich prinzipiell für richtig, allerdings hätte man die PM vielleicht von den extra im Zuge der Affäre mit großem Tamtam engagierten und vorgestellten Anwälten einmal querlesen lassen sollen. So lautet das Fazit mal wieder: Gut gemeint (also das Gegenteil von gut)!

    Aber als leidenschaftlicher Zyniker sage ich einmal ganz trocken: Lieber eine ungeschickte Geschäftsführung, als eine kriminelle. :cool:

    • Offizieller Beitrag

    Mal basierend auf dem, was öffentlich geworden ist bzw. dem zuverlässigen Buschfunk zu entnehmen war. Mit allen Risiken, weil eine fundierte Analyse ohne Kenntnis der gesamten Aktenlage nicht möglich ist. Aber Foren sind ja auch zum Spekulieren da...

    Es gibt offensichtlich zwei wackelige Ebenen, die tatsächliche und die rechtliche. Wenn eine davon einbricht, wird am Ende zumindest strafrechtlich nichts Nennenswertes übrigbleiben. Halten beide, könnte es empfindliche Strafen und Folgen (zivil- und verbandsrechtlich) geben.

    I)
    Die tatsächliche Ebene
    Lässt sich nach Überzeugung des Gerichts nachweisen, dass die Angeklagten Schiedsrichtern (nicht nur Baum und seinem Kumpel) Geld für Falschpfeifen versprochen/angeboten haben?

    Da kommt es dann wohl auf die Zeugenaussagen an, die vor Gericht gemacht werden.
    Die Angeklagten und deren Angehörige müssen nichts sagen. Ebenso wenig wie sonstige Zeugen, wenn sie sich durch die Aussage selbst belasten würden. Sagen sie was und wenn ja was?

    Es ist Kaffeesatzleserei, aber es könnte sich eine Indizienkette ergeben. Plaudereien auf Malle und an Hotelbars sowie bei Noka daheim (was, wenn Noka und Frau schweigen nur von den anwesenden RNL-Zeugen bezeugt werden kann), Geldflüsse, Buchungen oder Nichtbuchungen, Belege, Schriftstücke, Kontoauszüge, die Reisewege des Volarevic, deren zeitliche Abfolge usw. Gibt es Lücken in einer solchen Kette?

    Möglich, dass einige Zeugen aus dem Ausland gar nicht erscheinen, möglich dass sich andere nicht erinnern, plötzlich erkranken oder ihrer schriftlichen Aussage widersprechen. Möglich, dass alles noch einmal genauso erzählt wird, wie zuvor. Möglich, dass völlig neue Gesichtspunkte und Zeugen auftauchen.

    Dann muss das Gericht die Aussagen bewerten. Gibt es möglicherweise Belastungstendenzen? Wer hat was wovon? Hintergründe? Motive? Ist der Zeuge glaubwürdig oder die Aussage glaubhaft? Hörensagen?

    II)
    Die rechtliche Ebene
    Passt der dann nach Überzeugung des Gerichts festgestellte Sachverhalt in eine strafrechtliche Norm?
    Auf den 299 bezogen: Ist die EHF ein "gewerblicher Betrieb"? Sind Schiedsrichter "Beauftragte" der EHF? Sind Siegermedaillen „bezogene Waren“ im Sinne des 299? Ist der Titelverteidigerstartplatz eine "gewerbliche Leistung" im Sinne des 299? Ist die Teilnahme der Klubs an der CL eine von ihnen gegenüber der EHF erbrachte „gewerbliche Leistung“? Wie hoch ist das Risiko einer denkbaren Revision, vor dem Hintergrund, dass hier vielleicht ein Sachverhalt in eine Norm gequetscht wird, die dafür nicht geschaffen worden ist? U.v.m.

    Bezogen auf die Untreue, die dem Vernehmen nach trotz anderslautender Meldungen noch im Raume steht:
    Sind „schwarze Kassen“ für noch nicht konkrete Verwendungszwecke gebildet oder „Zahlungen ohne Rechtsgrund“ erfolgt oder war die Zahlung tatsächlich ein Darlehen?

    Also, was bleibt am Ende übrig? Strafrechtlich, zivilrechtlich, verbandsrechtlich?

    Dann noch der Zeitfaktor bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist: Revision, entweder durch die dann Verurteilten oder die Staatsanwaltschaft? Kommt eine andere Instanz zu einer anderen rechtlichen Bewertung (Stichwort Betrug)? Wird zurück verwiesen oder bestätigt? Wieviele Jahre dauert das?

    Fragen über Fragen. Es dürfte spannende Prozesstage geben. Oder „einigt“ man sich ob der vielen offenen Fragen und Unsicherheiten doch noch vor Prozessbeginn oder im Prozess?

  • Erinnert mich an einen Juristenwitz: Zukünftiger Schwiegersohn und zukünftiger Schwiegervater sitzen am Tag vor der Trauung beieinander, beides Anwälte. Sagt der Schwiegervater: "Mein Sohn, ich kann dir keine große Mitgift geben, aber hier überlasse ich dir eine schöne Erbsache." Drei Wochen später kommt der Schwiegersohn, stolz wie Oskar: "Vater, die Erbsache, die du mir überlassen hast..." - "Ja?" - "Ich hab sie gewonnen!" - "Gewonnen hast du sie, du Trottel? Ich hab davon 10 Jahre lang gelebt!"

  • Sorry wenn ich das jetzt schreibe aber so langsam artet das ganze zum Kasperletheater aus
    für mich als Nichtjuristen ist das nicht mehr verständlich
    Die EHF veranstaltet im Jahre 2007 ein CL.Spiel mit Verdacht auf Bestechung und jetzt im Jahre 2011 werden die kompletten
    Unterlagen bei einem Deutschen Gericht eingereicht mit dem Vermerk man hat bei dieser Untersuchung keinen Fehler festgestellt

    Heist das jetzt die EHF hat so lange gebraucht?
    oder brauchte das Gericht diese Unterlagen erst jetzt?

    MfG ?(

  • Erst mal kam der Verdacht der Bestechung ja nicht 2007, sondern erst 2009 auf den Tisch und die EHF hatte ziemlich schnell ein Gutachten erstellt, dass die Entscheidungen keinen Einfluss auf das Ergebnis hatten. Dass man beim THW gerade auf diese Gutachten verweist sehe ich als völlig normal an. Der breiten Öffentlichkeit will man jedweden Zweifel nehmen, dass der Titel möglicherweise zu Unrecht erreicht wurde. Ob das nun vom rechtsverständnis her sinnig und relevant erscheint, ist ja eine Seite, aber es kommt ja auch auf die medientechnische Wirkung an. (vgl. der St. Pauli - Spieler im Wetskandal. Dadurch, dass der in 3 der 5 Partien gar nicht auf dem Feld stand und einmal erst in der Schlussphase eingewechselt wurde, wurde das ganze Thema extrem heruntergespielt.)

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Beim Spiel Ungarn- Norwegen hätte man den Gegenstoßspieler ausgelacht der in den Schlußminuten zweimal allein und frei kläglichst am Keeper scheitert....
    Heutzutage schaut man automatisch nach den Wettquoten und überlegt wieviel die beiden Fehlwürfe wert gewesen sein könnten...

    Vielen Dank dafür THW !!!

  • Beim Spiel Ungarn- Norwegen hätte man den Gegenstoßspieler ausgelacht der in den Schlußminuten zweimal allein und frei kläglichst am Keeper scheitert....
    Heutzutage schaut man automatisch nach den Wettquoten und überlegt wieviel die beiden Fehlwürfe wert gewesen sein könnten...

    Vielen Dank dafür THW !!!

    Der Begriff Unschuldsvermutung sagt Dir was? Wenn nun der THW bzw. Schwenker und Serdarusic nichts gemacht haben, müsstest Du sagen : Vielen Dank dafür Herr Nielsen und Herr Rudolph !!!

    @ Hereticus : du siehst was ich meine?

  • Beim Spiel Ungarn- Norwegen hätte man den Gegenstoßspieler ausgelacht der in den Schlußminuten zweimal allein und frei kläglichst am Keeper scheitert....
    Heutzutage schaut man automatisch nach den Wettquoten und überlegt wieviel die beiden Fehlwürfe wert gewesen sein könnten...

    Vielen Dank dafür THW !!!

    Was hat der THW denn für Pionierarbeit beim Sportwettenbetrug geleistet, selbst wenn die Anschuldigungen richtig sind?

    Denn Wettbetrug gibt es doch schon so lange wie es Sportwetten gibt, am beliebtesten sind da wohl Boxkämpfe ...
    Und verschobene Spiele auch.
    Und frag mal in Bielefeld & Co nach bzw. überhaupt beim Fußball.
    Wenn man dann noch das Thema Doping dazunimmt, bleiben kaum noch integere Sieger übrig ...

    Jag går och fiskar

    och tar en tyst minut