Bestechungsvorwürfe gegen THW Kiel

  • jo, weil oft genug der Inhalt ja auch frei erfunden ist, nicht nur die Form völlig daneben... und bevor ich ne Mopo oder Bild kaufe tret ich in die FDP ein... :rolleyes: :D

    ach ja, und da ich ja juristisch nicht wirklich versiert bin ;) nehmen wir mal an, die Story von Schwenker stimmt, kann aber (ebensowenig wie das Gegenteil) nicht bewiesen werden - würde es für die Erzwingung einer Gegendarstellung (und etwaige weitere Schritte, so von wegen üble Nachrede o.ä.) reichen, dass das, was im Geschmiere der Mopo steht nicht bewiesen werden kann, oder müsste die Unwahrheit dessen nachgewiesen werden?

    Wyrd bid ful aræd!

    Godes vrende unde al der werlt vyande

    Zebra vs. Löwe

    Einmal editiert, zuletzt von Bilbo (16. März 2010 um 22:11)

  • Oh, die Berichterstattung zur mutmaßlichen Bestechung meine ich nicht mal, an vorderster Front meine ich den Affront gegen die THW-Fans bezüglich Final4 und Velyky. Das war selbst für Boulevard unterste Schublade und das meinte ich auch mit Hetze.

    Jag går och fiskar

    och tar en tyst minut

  • Zitat

    Original von kuestentanne
    Oh, die Berichterstattung zur mutmaßlichen Bestechung meine ich nicht mal, an vorderster Front meine ich den Affront gegen die THW-Fans bezüglich Final4 und Velyky. Das war selbst für Boulevard unterste Schublade und das meinte ich auch mit Hetze.


    Die Geschichte ist auch ein gutes Beispiel dafür, wie schwierig es ist, gegen so eine Verleumdung vorzugehen. Das Ding ging bis vor den Presserat, wo sich dann unter Berufung auf eine Formulierung rausgeredet wurde, so daß keine Gegendarstellung nötig wurde. Die Behauptung, daß die bösen Kieler Fans als einzige nicht applaudiert haben, als Velyky eingewechselt wurde, blieb somit im Raum stehen, obwohl sie nachweislich falsch war.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Bilbo
    jo, weil oft genug der Inhalt ja auch frei erfunden ist, nicht nur die Form völlig daneben... und bevor ich ne Mopo oder Bild kaufe tret ich in die FDP ein... :rolleyes: :D

    ach ja, und da ich ja juristisch nicht wirklich versiert bin ;) nehmen wir mal an, die Story von Schwenker stimmt, kann aber (ebensowenig wie das Gegenteil) nicht bewiesen werden - würde es für die Erzwingung einer Gegendarstellung (und etwaige weitere Schritte, so von wegen üble Nachrede o.ä.) reichen, dass das, was im Geschmiere der Mopo steht nicht bewiesen werden kann, oder müsste die Unwahrheit dessen nachgewiesen werden?

    Grundsätzlich muss derjenige, der etwas behauptet auch beweisen können, dass das stimmt. So weit der Grundsatz...

    • Offizieller Beitrag

    Na ja, wenn jemand öffentlich eine falsche Tatsachenbehauptung aufstellt, hat er durchaus ein Problem. Es gibt halt viele Grauzonen, wie das o.g. Beispiel THW-Fans-Oleg Velyky zeigt. Da war eben nicht ein bestimmter Mensch, sondern eine unbestimmte Gruppe gemeint und dann wird es immer schwierig.

  • Ein interessanter Artikel auf der THW-Homepage. Es geht um Flensburg und das CL-Finlae.

    Aus dem Artikel:

    Da könnte man doch glatt vermuten, daß man sich in Flensburg garnicht mehr so sicher ist, was die Beweisbarkeit der Bestechungsvorwürfe angeht.

  • Zitat

    Original von Oberliga-SH
    Auf shz.de hört sich das dann wieder etwas anders an:

    Wen wundert's? ;)

    Die Akte Uwe S. und Co. soll ja doch relativ dick sein, munkeln die "Insider". Kein Mensch weiß natürlich, wie gehaltvoll selbige ist und was da nun am Ende bei raus kommt. Jedoch wäre die SG doch mit dem Klammerbeutel gepudert, würden sie Ansprüche per Beschluß ausschließen. Das klingt nach KN Fantastereien.

    2 Mal editiert, zuletzt von Crusty (26. April 2010 um 20:28)

  • Zitat

    Original von Keyser Soze
    Da könnte man doch glatt vermuten, daß man sich in Flensburg garnicht mehr so sicher ist, was die Beweisbarkeit der Bestechungsvorwürfe angeht.

    Zitat

    Original von Crusty
    Jedoch wäre die SG doch mit dem Klammerbeutel gepudert, würden sie Ansprüche per Beschluß ausschließen. Das klingt nach KN Fantastereien.


    Ich glaube, man könnte eine größere Summe Geld darauf setzen, daß zumindest eine der beiden Theorien stimmt. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Mit welchem Recht will denn Flensburg aktuell eine Auszahlung verweigern. Eine Klage wegen der CL ist (noch) nicht eingereicht, die anteiligen Gelder aus dem Pokalspiel jedoch unstrittig zu zahlen.

    Eine mal wieder sehr unseriös aufbereitete Geschichte aus den KN

    Fakten - aktuelle Zahlung - werden mit Spekulationen vermischt um Theorien zu belegen.

  • Zitat

    Original von Lord Vader
    Mit welchem Recht will denn Flensburg aktuell eine Auszahlung verweigern. Eine Klage wegen der CL ist (noch) nicht eingereicht, die anteiligen Gelder aus dem Pokalspiel jedoch unstrittig zu zahlen.

    Eine mal wieder sehr unseriös aufbereitete Geschichte aus den KN

    Fakten - aktuelle Zahlung - werden mit Spekulationen vermischt um Theorien zu belegen.

    Ich frage mich gerade welche Theorie die KN aufgestellt haben soll, was die SHZ nicht auch geschrieben hat. Die SG hat die Zahlung bisher nicht getätigt, aufgrund der CL Geschichte und dass die SG nun doch endlich mal gewillt ist das Geld zu überweisen, aber vielleicht liest du da auch mehr als ich heraus. Interpretation ist ja immer so ne Sache ...

  • Zitat

    Original von Jenny
    Ich frage mich gerade welche Theorie die KN aufgestellt haben soll, was die SHZ nicht auch geschrieben hat.


    Diesen Teil des KN-Berichts

    Zitat

    Nach KN-Informationen soll bei einem Treffen der SG-Gesellschafter einstimmig der Beschluss gefasst worden sein, auf eine Schadensersatzklage gegen den Rekordmeister zu verzichten,

    find ich bei der SHZ nicht. Und der klingt wirklich nicht sehr realistisch.


    Zitat

    Original von Jenny
    Interpretation ist ja immer so ne Sache ...


    Lesen auch. Das will geübt sein. ;)

  • Zitat

    Original von Keyser Soze
    Diesen Teil des KN-Berichts

    find ich bei der SHZ nicht. Und der klingt wirklich nicht sehr realistisch.


    Warum sollte die SHZ denn auch KN-Informationen haben bzw. drucken. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass der Beschluss mit dem Vermerk "vorerst" gefasst wurde. Bisher wurde ja von Flensburger Seite immer wieder mal eingestreut, dass der THW ja sicher bestochen hat und deshalb Schadenersatz eingefordert werden würde. Wenn sie jetzt einfach, wie alle anderen, abwarten, was das Gericht entscheidet, ist das doch ein guter Schritt zur Beruhigung.

    2 Mal editiert, zuletzt von highnote (27. April 2010 um 18:00)

  • Zitat

    Original von highnote
    Bisher wurde ja von Flensburger Seite immer wieder mal eingestreut, dass der THW ja sicher bestochen hat und deshalb Schadenersatz eingefordert werden würde. Wenn sie jetzt einfach, wie alle anderen, abwarten, was das Gericht entscheidet, ist das doch ein guter Schritt zur Beruhigung.

    Bestimmte Schritte sind aber nun auch mal an Fristen gebunden. Alle anderen mag ja nicht interessieren, wenn Ansprüche verjähren. die SG schon.

  • Zitat

    Original von Lothar Frohwein
    Wenn ein Anspruch 2007 entstanden sein sollte, im Normalfall mit Ablauf des 31.12.2010. Es sei denn, das Ding läge vor Gericht.

    ich meine mich an andere Fristen zu erinnern. Ist mir jetzt aber wirklich zu mühsam, das wieder rauszuklamüsern.
    Egal, mehr als Abwarten bleibt auch der SG nicht übrig.... ;)