Bestechungsvorwürfe gegen THW Kiel

  • Zitat

    Na dann ist ja alles prima im deutschen Handball. Machen wir einfach weiter wie bisher. Die paar Blödhansel in der Handballecke und in den Club-Foren werden sich schon irgendwann wieder beruhigen.

    Alles gut, Leute. Es gibt keine Bestechungen, das ist alles nur erfunden. Wir, die Handballer, leben in einem Elfenbeinturm fernab jeglicher Vorwürfe. Schlafen wir einfach drüber, morgen ist alles vergessen.

    Ich fass es nicht mehr, wirklich nicht. Max Liebermann hatte schon recht: Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich ko**en möchte.

  • Zitat

    Original von Lothar Frohwein
    Aber so ist es: Die sind nicht zuständig und das haben wir hier schon am 1. oder 2. März gesagt, als die HBL sich in obskuren Zusammensetzungen traf, um die Sache zu beerdigen und damit erst die Medien so richtig aufgeschreckt hat.

    Falsch: Sie erklären sich als nicht zuständig.

    Ich seh ja ein, dass die HBL derzeit zur Aufklärung nicht viel beitragen kann. Aber sich als völlig unzuständig zu erklären ist ein Affront.

    Auffällig übrigens, dass die HBL in ihrer Pressemeldung ihren Hauptsponsor aus dem Namen streicht, wo sie doch sonst immer penibel darauf achtet, dass es immer und überall "Toyota-Handball-Bundesliga" heißt.

  • Sorry, Meteo!

    Ich habe deinen Beitrag versehentlich gelöscht. Bin auf "Bearbeiten" statt "Zitieren" gekommen!

    EDITH versucht sich im Gedächtnisprotokoll

    Zitat


    Wenn du im Ausland als Deutscher eine Straftat begehst, kannst du trotzdem dafür vor einem deutschen Gericht belangt werden. Die HBL will nicht, und das kann sich als fatal erweisen, können würde sie in meinen Augen durchaus. Wenigstens schließt Witte Manipulationen in der Bundesliga aus. Das beruhigt mit Sicherheit die besorgten Sponsoren.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

    4 Mal editiert, zuletzt von Steinar (31. März 2009 um 19:42)

  • Ist übrigens auch eine schiefe 'Logik' und ein irreführendes Beispiel. Wer im deutschen diplomatischen Dienst (und auf ähnlicher Mission ist der THW ja) im Ausland Verfehlungen begeht, wird selbstverständlich in der Heimat (disziplinarrechtlich) zur Rechenschaft gezogen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Karl (31. März 2009 um 19:23)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Wenn du im Ausland als Deutscher eine Straftat begehst, kannst du trotzdem dafür vor einem deutschen Gericht belangt werden. Die HBL will nicht, und das kann sich als fatal erweisen, können würde sie in meinen Augen durchaus.

    Dafür ist die Rechtsgrundlage im DHB-Recht, anders als im Strafgesetzbuch, wohl zu dünn, was Spiele aus dem EHF-Bereich betrifft. Man müsste zunächst einen entsprechenden Tatbestand schaffen. Einer der vielen Punkte, die im Zusammenhang mit der Affäre dringend angegangen werden müssen.

    [Off-Topic]
    Und selbst wenn es die Möglichkeit gäbe, für Verfehlungen auf EHF-Ebene die DHB-Rechtsordnung anzuwenden: Der Vorsitzdende (der unmittelbar vor der letzten Wahl selbst eingeräumt hat: "Ich bin aufgrund von Beruf und Ehrenämtern überlastet") des Bundessportgerichts DHB würde vor schätzungsweise Pflaumenpfingsten 2014 eh kein Urteil fertig bekommen.

    Normale Einsprüche brauchen über sechs Monate - unerträglich!
    Auch in der Gerichtsbarkeit des DHB bzw. deren Organisation muss sich einiges ändern. Wir werden das Thema bei Handball-World demnächst mal größer aufgreifen.
    [/Off-Topic]

  • War das Zitat nicht falsch wiedergegeben? Das lautete doch bestimmt: Wer in Kiel Vergehen macht, kann in Dortmund (HBL-Sitz) nicht bestraft (bzw. 'vor Gericht gestellt') werden - würde ja auch nicht passieren, wenn man in Kiel bei Rot über die Ampel fährt :lol:

    2 Mal editiert, zuletzt von Karl (31. März 2009 um 19:39)

  • Zitat

    Original von Karl
    War das Zitat nicht falsch wiedergegeben? Das lautete doch bestimmt: Wer in Kiel Vergehen macht, kann in Dortmund (HBL-Sitz) nicht bestraft (bzw. 'vor Gericht gestellt') werden - würde ja auch nicht passieren, wenn man in Kiel bei Rot über die Ampel fährt :lol:


    Noch interessanter ist das in Flensburg. Das ist ja quasi schon Dänemark.

    MfG Felix0711

    "Deshalb unterstütze ich mit vollstem Enthusiasmus ein Projekt, das abendländischen Humanismus mit moderner Technik verbindet – den Bau eines unterirdischen Doms!"
    Harald Schmidt

  • Ich weiß gar nicht, was ihr alle habt … solange sich immer noch Zuschauer finden, die zum Handball und im speziellen zu Erstligaspielen gehen, ist die Situation für diejenigen vermutlich immer noch okay und die Klientel sollte sich auf keinem Fall beschweren.

    So etwas stimmt man mit den Füßen ab. Nicht im Traum käme ich auf die Idee, diesen Kasperverein namens HBL auch nur einen Cent in Form von Eintrittsgeld in den Rachen zu schmeißen, auch wenn das fürs erste bei den Vereinen bleibt - es geht ums Prinzip. Der normal Mitdenkende sieht sich dieses Kaspertheater ne ganze Weile an, zieht ab einem gewissen Zeitpunkt seine Konsequenzen und bleibt zu Hause.

    Ich hätte vor gut zwei Jahren, als der eine ostdeutsche Sonnenkönig abdankte, nicht gedacht, dass das im Anschluss folgende Gezetere, Gehaue und Gesteche etc., dass bis heute anhält, nur gut zwei Jahre später noch um Längen getoppt wird.

  • Zitat

    Original von Felix0711


    Noch interessanter ist das in Flensburg. Das ist ja quasi schon Dänemark.

    Kramt Beckedahl unter diesen Aspekten noch einmal die Geschichte mit der Grenzhalle heraus. Warum wollte Holpert damals wirklich in Dänemark eine Partie austragen? Man weiß es nicht.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Ja nadiner, Du hast eigentlich völlig Recht außer vll. mit abwertenden Bezeichnung Hildebrandts, aber das ist ein anderes Thema

    Auch der Maßnahmenkatalog ist ja witzig, z.B.

    Zitat

    IHF und EHF müssen sicherstellen, dass der Manipulation überführte Personen keine Funktion mehr ausüben


    Ahja, für die HBL git das nicht ?(

    @rechtlichen Seite: Da bin ich mir nicht völlig sicher, was möglich ist. Hab aber überhaupt keine Lust, jetzt Satzungen zu blättern, aber was ist mit der Möglichkeit des Vereinsausschlusses?

    Wie dem auch sei: die HBL muß sich auf jeden Fall offenhalten, diese Option ernsthaft zu prüfen - und das kann man nur machen und wirklich sicher abschätzen, wenn der Sachverhalt vollständig bekannt ist. Und selbst wenn die HBL dann von einem Gericht 'zurückgepfiffen' wird, es kann Konstellationen geben, bei denen ein Anstreben fast unumgänglich ist - nun ist es unter dieser HBL-Führung gänzlich unmöglich, da sie ihre Rechtsauffassung (völlig unnötigerweise) festbetoniert hat.

    3 Mal editiert, zuletzt von Karl (31. März 2009 um 20:20)

    • Offizieller Beitrag

    Auch für die Nachwelt

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Ide71
    Auffällig übrigens, dass die HBL in ihrer Pressemeldung ihren Hauptsponsor aus dem Namen streicht, wo sie doch sonst immer penibel darauf achtet, dass es immer und überall "Toyota-Handball-Bundesliga" heißt.

    Werberichtlinien HBL 2008/2009

    Zitat

    3.7.13 Die offiziellen Namen der Veranstaltungen der HBL sind zu verwenden, insbesondere bei der Begrüßung durch den Hallensprecher bei allen Spielen der Wettbewerbe der TOYOTA Handball-Bundesliga und in Pressemitteilungen der Vereine. Diese sind die „TOYOTA Handball-Bundesliga“ auch kurz „TOYOTA HBL“
    genannt, die „2. Handball-Bundesliga“, der „DHB-Pokal der TOYOTA Handball-Bundesliga“ und das „Lufthansa Final Four“, das „All Star Game der TOYOTA Handball-Bundesliga“ und der „Super Cup der
    TOYOTA Handball-Bundesliga“.

    :lol: :lol::baeh:

  • Helge, zu früh gefreut ;)

    Zitat


    Pressemitteilungen der Vereine

    Bescheid der spielleitenden Stelle bei Verstößen von Vereinen.

    nicht Pressemitteilungen der HBL. oder Verstöße der HBL

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

    Einmal editiert, zuletzt von Steinar (31. März 2009 um 20:21)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Karl
    @rechtlichen Seite: Da bin ich mir nicht völlig sicher, was möglich ist. Hab aber überhaupt keine Lust, jetzt Satzungen zu blättern, aber was ist mit der Möglichkeit des Vereinsausschlusses?

    Wie dem auch sei: die HBL muß sich auf jeden Fall offenhalten, diese Option ernsthaft zu prüfen - und das kann man nur machen und wirklich sicher abschätzen, wenn der Sachverhalt vollständig bekannt ist. Und selbst wenn die HBL dann von einem Gericht 'zurückgepfiffen' wird, es kann Konstellationen geben, bei denen ein Anstreben fast unumgänglich ist - nun ist es unter dieser HBL-Führung gänzlich unmöglich, da sie ihre Rechtsauffassung (völlig unnötigerweise) festbetoniert hat.

    Folgendes ist vorhanden - Rechtsordnung DHB

    Zitat

    § 1 Zuständigkeit der Rechtsinstanzen
    (1) Über Streitfragen, welche die Satzung und die Ordnungen des DHB, die den Spielbetrieb und das Schiedsrichterwesen seiner Mitglieder betreffenden Ordnungen und die Durchführung des Handballspielbetriebs betreffen, sowie über Einsprüche gegen die Wertung von Spielen, über Anträge, über Bestrafungen und über Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen der Verwaltungsinstanzen
    bzw. der Spielleitenden Stellen entscheiden die Rechtsinstanzen, sofern nicht eine Entscheidung durch die Verwaltungsinstanzen, die Anti-Doping-Kommission oder die Spielleitenden Stellen vorgesehen ist.

    (2) Ferner entscheiden die Rechtsinstanzen über die Ahndung von Verstößen gegen die Grundregeln des sportlichen Verhaltens.

    Zitat

    § 4 Betroffene
    (1) Strafen, Geldbußen und Maßnahmen können gegen Vereine und deren Mitglieder, gegen Spielgemeinschaften, gegen Verbände und deren Untergliederungen, Mitarbeiter oder Beauftragte sowie gegen dritte Personen, die der Strafgewalt des DHB oder seiner Verbände unterworfen sind, ausgesprochen werden.

    (2) Teilnehmer und Anstifter unterliegen denselben Vorschriften.

    Zitat

    § 5 Verjährungsfrist
    Die Verfolgung eines Verstoßes verjährt, wenn nicht innerhalb eines Jahres seit seiner Begehung ein Verfahren bei einer Verwaltungs- oder Rechtsinstanz, der Spielleitenden Stelle oder der Anti-Doping-Kommission eingeleitet worden ist. Bei Vergehen nach § 11
    Abs.1 und den §§ 12, 13 und 15 tritt die Verjährung erst nach drei Jahren ein, falls nicht innerhalb dieses Zeitraums die vorgenannten Stellen oder die Anti-Doping-Kommission ein Verfahren eingeleitet haben.

    Sieht so aus, als erübrigt sich die Diskussion, ob der in § 1 genannte "Spielbetrieb der Mitglieder" auch EHF-Spiele umfasst, da laut § 5 jedenfalls Verjährung eingetreten ist. Die §§ 11, 12, 13 und 15 sind nicht einschlägig.


    Kurz: Die Rechtsordnung muss dringend überarbeitet werden.

  • Ja, danke für das Zusammenstellen. Das sieht nach flüchtiger Durchsicht so aus, als daß für solche Fälle die Rechtsordnung nicht konstruiert wurde. Da muß man dann halt außerhalb der Rechtsordnung des DHBs suchen:

    Ich dachte auch eher an die HBL-Satzung (oder auch Lizensierungsverfahren). Ruhig auch Präambeln. Findet da sich echt nicht irgendein Gummiparagraph/Präambelausführungen, die man auch mal etwas weiter auslegen kann (also so mit dem Tenor 'Unwürdigkeit' - so ähnlich wie immer der Passus 'grob unsportliches Verhalten') - ob das nun wirklich tragfähig ist, soll erstmal nachrangig sein.

    5 Mal editiert, zuletzt von Karl (31. März 2009 um 20:44)

  • Zitat

    Original von Karl
    Ich dachte auch eher an die HBL-Satzung (oder auch Lizensierungsverfahren). Ruhig auch Präambeln. Findet da sich echt nicht irgendein Gummiparagraph/Präambelausführungen, die man auch mal etwas weiter auslegen kann (also so mit dem Tenor 'Unwürdigkeit' - so ähnlich wie immer der Passus 'grob unsportliches Verhalten') - ob das nun wirklich tragfähig ist, soll erstmal nachrangig sein.

    Komisches Rechtsverständnis, bei allem Ärger sollte die HBL jetzt nicht auch noch anfangen, ihre eigenen Regeln auf den Kopf zu stellen.

  • warum sollte die HBL denn jetzt mit Theaterdonner irgendwas ankündigen, was sowieso nicht haltbar wäre? Würde das nicht noch mehr schaden, als der ganze Mist das sowieso schon tut?

  • @:ojessen/Bilbo: Antwort findet sich in meinem Posting (heute) 20.08h.

    Vll. kann es für das Finden einer Möglichkeit sogar von Vorteil sein, daß die Rechtsordnung nur auf den Spielbetrieb des DHBs anwendbar ist ? (ist jetzt nur mal so ein 'Brainstorming')

    Einmal editiert, zuletzt von Karl (31. März 2009 um 20:55)

  • Ich finde es ja sehr amüsant wie man sich immer noch hinstellen kann und behauptet in der Bundesliga gibt es keine Bestechung.
    Das die HBL keine Konsequenzen zieht zum jetzigen Zeitpunkt war klar. Ich bin aber davon überzeugt, das dies zum späteren Zeitpunkt noch erolgen wird. Es ist nur noch eine Frage der Zeit bis das Kartenhaus zusammenfällt. Bis dahin darf sich auch Herr Witte noch die Hand verbrennen denn dann wird er ein verbrannter Mann sein.

  • Wie beten doch die Wirtschaftsbosse immer so brav - "Der Markt regelt sich selbst."

    Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, dann springen auch die treuen Sponsoren beim THW ab und die Spieler wandern ab, denn für solche Fälle gibt es dann eher richtige Gesetzbücher (mit Sonderkündigungsrechten für den Vertragspartner), als die DHB-RO, wenn ich das richtig am Anfang der Diskussion verstanden habe.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

    2 Mal editiert, zuletzt von Steinar (31. März 2009 um 21:15)