Bestechungsvorwürfe gegen THW Kiel

  • So ist das wohl.

    Wobei ich nach wie vor nicht wirklich daran glaube, daß dann hier alles zusammenbricht - denke eher, das würde laufen wie im italienischen Fußball (wo Manipulationen, und zwar in der Liga, ja hieb- und stichfest nachgewiesen worden sind, wovon wir hier noch ein Stück entfernt sind... ) - aber das müsste man dann im Fall der Fälle eben sehen.

    • Offizieller Beitrag

    @ Karl:

    Die Präambel der Lizenzierungsrichtlinen (auf der HBL-Seite steht noch die veraltete und inzwischen völlig überholte Version vom 21.06.08, die Präambel ist aber unverändert) gibt nichts her.

    Die Satzung der HBL (online nicht verfügbar) auch nicht so wirklich, wenn dann über ein paar gedankliche Ecken, was aber sicher nie für die Verhängung eines Zwangsabstiegs reichen würde.

    Präambel:

    Zitat

    Der Ligaverband der Männer ist der Zusammenschluss der lizenzierten Vereine und/ oder ihrer wirtschaftlichen Träger der Bundesligen und zweiten Bundesligen, die bis zum 30.06.2003 außerordentliche Mitglieder des DHB gem. § 54 Abs.1 der DHB-Satzung waren.
    Wichtigste Aufgabe des Ligaverbandes ist es, die ihm zur Nutzung vom DHB exklusiv überlassenen Vereinseinrichtungen Bundesliga und zweite Bundesliga zu betreiben, in Wettbewerben der Lizenzligen den Deutschen Handballmeister des DHB und die Teilnehmer an den internationalen Wettbewerben zu ermitteln. Darüber hinaus veranstaltet und vermarktet der Ligaverband den DHB-Pokal der Männer sowie den Super-Cup.
    Der Ligaverband beteiligt sich aktiv an der Entwicklung und Förderung des gesamten Handballsports in der Bundesrepublik Deutschland und wird durch entsprechende Zahlungen für die Nutzung des Lizenzspielbetriebes eine wesentliche Finanzierungsgrundlage für den Deutschen Handball-Bund sein.
    Die Bildung und Förderung der deutschen Handball-Nationalmannschaft und weiterer Auswahlmannschaften unter der Verantwortung des DHB unterstützt er durch Abstellung der bei seinen Mitgliedern angeforderten Spieler.
    Der Ligaverband fühlt sich selbst der sozialen und gesellschaftspolitischen Verantwortung verpflichtet, in der auch der DHB handelt, und fördert Aktivitäten des DHB, die dem Gesamthandball dienen. Dies gilt in besonderer Weise für die Unterstützung des Jugend- und Amateurhandballs. Zur Erfüllung und Durchführung seiner Aufgaben gibt sich der Ligaverband nachstehende Satzung.


    Zitat

    § 2 - Allgemeine Grundsätze

    1. Der Ligaverband ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
    2. Er verurteilt verfassungs- und fremdenfeindliche Bestrebungen.
    3. Der Ligaverband fühlt sich dem Fair-Play-Gedanken im hohen Maße verpflichtet.
    4. Die Satzung und die weiteren Ordnungsbestimmungen gelten in ihrer sprachlichen Fassung für Frauen und Männer gleichermaßen



    Zitat

    § 8- Erwerb und Ende der Mitgliedschaft

    4. Die Mitgliedschaft erlischt

    a. mit Ablauf der Wettkampfsaison, für die die Lizenz erteilt worden ist;
    b. mit Auflösung der Bundesliga bzw. 2. Bundesliga;
    c. durch Lizenzentzug;
    d. mit Austritt durch Rückgabe der Lizenz.

    Die Voraussetzungen für das Erlöschen, den Entzug oder die Rückgabe der Lizenz und ihre Rechtsfolgen im Übrigen regeln die Lizenzierungsrichtlinien. Der Austritt aus dem Ligaverband durch Rückgabe der Lizenz kann nur nach Beendigung eines Spieljahres erfolgen.

    Ein Ausschluss wegen grobem Fehlverhalten (außerhalb der Lizenzierung) ist also nicht vorgesehen.

  • Illustriert ist der KN-Artikel mit Witte behängt mit (offensichtlich) einem THW-Schal :lol:

    So viel Ironie hätte ich den KN aber wahrlich nicht zugetraut - oder soll es eine 'Mahnung' sein :lol:

    2 Mal editiert, zuletzt von Karl (31. März 2009 um 21:39)

  • Zitat


    THW: Am Mittwoch Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft

    [...]

    Einsicht in die Akten soll den THW-Verantwortlichen wohl schon in dieser Woche gewährt werden, erklärte gestern der Kieler Oberstaatsanwalt Uwe Wick. „Voraussichtlich werden die Anwälte am Donnerstag Gelegenheit dazu bekommen.“

    Häh?

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Per Pressemitteilung betonte der THW erneut, dass man nach Auswertung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten unverzüglich alle notwendigen Schritte einleiten und etwaige erforderliche Maßnahmen ergreifen wolle.

    Ziemlich deutlich das Ganze, wenn die Verfasser ein wenig die üblichen PR-Floskeln kennen und die verwendet haben.

  • Zitat

    Original von Lothar Frohwein

    Ziemlich deutlich das Ganze, wenn die Verfasser ein wenig die üblichen PR-Floskeln kennen und die verwendet haben.

    So stand es doch haargenau in der PM von gestern ;)

  • hmm... mit einem "wenn das nach Aktenlage angebracht ist" oder ohne? Denn wenn ohne - warum wartet man dann auf die Akteneinsicht?

  • Zitat

    Original von Ronaldo

    Dass man einen Grund hat, warum man es erst jetzt macht. Man kann diesen Schritt dann mit neuen Erkenntnissen aus der Akteneinsicht begründen ;)

    Was ja auch der Fall sein könnte.
    Wenn diese ominösen Buchungen nicht überzeugend dargelegt werden können, ist Schwenker nicht zu halten, egal ob diese nun für Bestechungen oder Handgelder bei Transfers benutzt wurden oder was auch immer dubioses.

    Jag går och fiskar

    och tar en tyst minut

  • Zitat

    Original von Lothar Frohwein
    Klar, Jenny. Nur da ist die Eindeutigkeit (im PR-Code, fraglich ist hier nur, ob dieser freiwillig oder versehntlich verwendet wurde) der Meldung nicht aufgefallen bzw. diskutiert worden.

    Die erste PM von den Anwälten war ja auch nicht der Brüller, ich würde da nicht zu viel reinlesen. :D Das sind ja Anwälte, und keine PR-Profis - jedenfalls habe ich nicht den Eindruck, als wäre es das Ziel der PM, den Rausschmiss Schwenkers vorzubereiten, sondern einzig die Zurückweisung der Hamburger Einmischung.

  • Zitat

    Original von kuestentanne

    Was ja auch der Fall sein könnte.
    Wenn diese ominösen Buchungen nicht überzeugend dargelegt werden können, ist Schwenker nicht zu halten, egal ob diese nun für Bestechungen oder Handgelder bei Transfers benutzt wurden oder was auch immer dubioses.

    hm, Handgelder bei Transfers sind doch nichts besonders dubioses - also, wenn diese Verwendung kohärent dargelegt werden könnte, würde mich das doch sehr beruhigen...

  • Ich lese den Satz (auch gestern war das schon) ähnlich wie Frohwein: kann gut sein, daß die HBL sehr bald einen neuen (zusätzlichen) Ehrenvorsitzenden hat ;)

    @Rechtsfrage: nochmal Dank an Frohwein! Ist schon interessant, sich mal so Präambeln durchzulesen - die HBL ist von seinem Selbstverständnis her ein reiner wirtschaftlicher Zweckverband: mit Sport(sgeist) hat das nur Rande zu tun (dafür ist der DHB zuständig). Ich sehe anhand der zitierten Stellen da jetzt auch kaum Ansatzpunkte.

    Die könnte aber die DHB-Satzung hergeben - nur einen Verein aus dem DHB rauszuschmeissen, ist natürlich eine 'harte Aktion' - und kaum machbar (und wird mit der Rechtsordnung sehr schwierig sein - und v.a. 'Übeltäter' wäre ja die Spielbetriebsgesellschaft). Verbotsverfahren wg. "Bildung einer kriminellen Vereinigung" zeichnet sich auch (im Moment) nicht ab :lol:

    Eine Möglichkeit wären noch sportartenübergreifende Grundsätze und Regelungen: ich denke da an den DOSB (im Dopingrecht spielt das doch eine Rolle).

    Naja: ich wäre ja neugierig auf eine Insolvenz der Spielbetriebsgesellschaft (nicht daß ich das wünsche - aber wär halt interessiert) - dann würden die HBL-Juristen bestimmt sehr, sehr findig werden (ich tippe mal darauf, daß der Lizenzentzug an einem Verfahrensfehler scheitern wird :lol: )

    2 Mal editiert, zuletzt von Karl (31. März 2009 um 22:51)

  • Wer glaubt denn bitte, dass HBL hier auch nur in irgendeiner Weise den THW sanktionieren würde.

    Man ist ja nichtmal fähig, die Einhaltung der eigenen Werberichtlinien sicherzustellen. Kleines Beispiel gefällig?

    Bei den Heimspielen der RNL wird an der Eishockeybande Werbung für SAP gemacht. Ein klarer Verstoß gegen gegen Punkt 3.4.2.2 der Werberichtlinien (Banden in einer zweiten Reihe, an einem "Eishockeyring" bzw. solche, die nicht direkt am Spielfeldrand stehen, dürfen lediglich im Corporate Design des Vereins gestaltet werden, insbesondere falls sie sich im Schwenkbereich der TV-Kameras befinden. Andere Werbepartner sind nicht gestattet auch wenn diese in irgendeiner Art ins Corporate Design des Vereins eingebunden sind). Dies ist der HBL in Form von Herrn Schober seit spätestens 20.09.2008 bekannt. Und es gibt nur zwei Möglichkeiten: entweder der Sache wird überhaupt nicht nachgegangen oder - sehr unwahrscheinlich - die RNL zahlen bei jedem Heimspiel eine erkleckliche Strafe.

    Die HBL ist einfach ein Kasperverein.

  • Zitat

    Original von wintermute
    Banden in einer zweiten Reihe, an einem "Eishockeyring" bzw. solche, die nicht direkt am Spielfeldrand stehen, dürfen lediglich im Corporate Design des Vereins gestaltet werden, insbesondere falls sie sich im Schwenkbereich der TV-Kameras befinden. Andere Werbepartner sind nicht gestattet auch wenn diese in irgendeiner Art ins Corporate Design des Vereins eingebunden sind.


    Wenn der Nachsatz nicht wäre, hätte ich geschrieben: Passt doch!

    MfG Felix0711

    "Deshalb unterstütze ich mit vollstem Enthusiasmus ein Projekt, das abendländischen Humanismus mit moderner Technik verbindet – den Bau eines unterirdischen Doms!"
    Harald Schmidt

  • Nun, das wird vermutlich als eine nutzerübergreifende 'Dauerwerbung' angesehen, die praktisch zur Einrichtung der Halle (so ähnlich wie Wände) gehört (bei Kreissporthallen sind es z.B. häufig Fahnen/Banner des Halleneigners). Für so etwas gibt es immer Hilfsargumente, die man so oder so sehen kann. Da bin ich auch eher für Flexibilität - die HBL ist ja primär zur Unterstützung der Vereine und nicht zu ihrer Reglementierung gegründet worden.

    Ist schon eine andere Sache als die 'große Kiste', die wir hier diskutieren.

    Einmal editiert, zuletzt von Karl (31. März 2009 um 23:17)