Bestrafung nach der Spielzeit

  • Zitat

    Original von SteamboatWillie
    In Westfalen wird (soweit ich weiß) extremst darauf geachtet dass die SR auf gar keinen Fall in den Begründungen die Regeln erwähnen.


    Richtig, lass dich nicht "ins Bockshorn jagen"! Der SR-Wart des HV Westfalen wird nicht müde, auf jedem Lehrgang zu erwähnen, dass er keinen Regelbezug lesen will.

    Mir leuchtet auch nicht ein, wieso ein solcher Bezug so eminent wichtig sein soll. M.M.n. reichen die von Berndo gelinkten Formulierungen (beispielsweise) auch ohne Bezug vollkommen aus:

    "Spieler Mustermann, TuS Haudrauf, traf seinen Gegenspieler beim Abwehrversuch mit der Hand im Gesicht und wurde daraufhin disqualifiziert; Spielstand X:Y, Spielzeit Z". Hier weiß jeder doch auch sofort Bescheid, oder?

    Zur Eingangsfrage noch:
    Nach dem Spiel ist - wie bereits geschrieben - keine Bestrafung in Form der roten Karte mehr möglich (16:14c). Es würde mich aber wundern (und erschrecken) wenn die spielleitende Stelle hier nicht trotzdem eine Sperre verhängt (natürlich vorausgesetzt, dass die SR auch den Vorfall tatsächlich eingetragen und umfassend beschrieben haben).

    :bier: Todde:ficken:

    Einmal editiert, zuletzt von Todde1973 (11. Februar 2009 um 16:26)

  • Wir lassen den Regelbezug bei der Begründung auch weg und schreiben lediglich den Vorgang auf. Aus diesem kann der Spielleiter dann sehen, ob er weitergehend bestrafen muss oder nicht.

    "Disq. Spieler Nr. 12 Hans Mustermann TSV Handball Spielzeit 53:12 bei Spielstand von 23:27 da er den gegenstoßlaufenden Spieler von hinten attackierte so dass dieser die Körperkontrolle verlor" oder

    "Disq. Spieler ... da er nach einer Hinausstellung gegen ihn zu SR Hans Mustermann sagte: "Du Vollidiot,..."

    Natürlich stützen sich die Entscheidungen auf die Handball-Regeln, aber ich denke, mit einer kurzen genauen Beschreibung der Situation ist allen Beteiligten mehr geholfen, als wenn ich schreibe "Disq. wegen 16:6b" - ich hab mein Regelbuch zwar immer dabei (könnte also im Zweifel auch nachschauen und den mit reinschreiben), aber ich sehe wie Uwe keinen Vorteil (außer dass es nach außen evt. professioneller wirkt) - aber Streit kommt ja eher dadurch zu Stande, dass man Situationen unterschiedlich wahrnimmt/sieht/bewertet. Wenn du zur Strafe den Regelbezug schreibst schützt das nicht davor, dass ein anderer (Beobachter) die Situation anders bewertet hätte...

    Trainer und Spieler können mit "groben Foul beim Gegenstoß" mehr anfangen um das in Zukunft zu vermeiden als wenn sie nur den Regelbezug lesen.

    Wie auch immer - ich finds ganz interessant. Bei der nächsten roten Karte, die ich geben muss, werde ich mal den Regelbezug mit in den Spielbericht schreiben und die Reaktionen der MVs nach dem Spiel beobachten...

  • Hier findet ihr die Protokollausfüllvorschrift für den Bereich des SHV, auf Seite 5 wird bei allen Vorschlägen für eine Disqualifikation immer der Regelbezug angegeben.

    thomask
    Bayern gehört doch auch zum SHV, oder?

    Uwe aus LD
    Richtig Formfehler gleich keine Strafe, ist doch im deutschen Staat nichts neues?!
    Hab ein Strafzettel/Zahlungsaufforderung mit falschem Datum bekommen. Ergebnis ich musste nicht zahlen, da an dem Tag ja ni passiert war. Ersparnis über 400€.

    Todde1973
    Und bei uns passiert ohne (korrekte) Regelbezüge nichts. Interessant spielen wir doch überall nach den gleichen Regeln Handball, dachte ich zumindest ...

    Nach Rücksprache muss beim Passeinzug auf jedenfall ein Regelbezug dazu.
    Weiterhin haben die Regelbezüge zu 8:5 keine Relevanz für Zivilrechtliche Sachen, ein solchen Fall gab es mal im Fußball wo zivilrechtlich auf sportrechtliche Sachen eingegangen werden sollte, ist aber im Sande verlaufen

  • Theo,
    ja der BHV gehört zum SHV aber auf der HP des BHV sind die Formulierungsvorschläge ohne Regelbezug. Wie gesagt im Bezirk wird gelehrt ohne Rgelbezug Eintragungen im Spielprotokoll vorzunehmen.
    Thomas

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Zitat

    Original von Theoitetos
    Und bei uns passiert ohne (korrekte) Regelbezüge nichts. Interessant spielen wir doch überall nach den gleichen Regeln Handball, dachte ich zumindest ...

    Nach Rücksprache muss beim Passeinzug auf jedenfall ein Regelbezug dazu....


    Wieso passiert bei euch nichts? Sorry, aber das ist für mich nicht nachvollziehbar.

    Wenn ich schreibe "Spieler XY beleidigte mich mit den Worten <Halt die Fresse, du Ar***>" und den Zusatz "16:6 c" und / oder "Erl. 6 a" weglasse, wird XY bei euch nicht gesperrt???

    Klasse, dann lasst mal bei euch schön weiter die "Paragraphenreiter" ihr Unwesen treiben (Theo, nicht falsch verstehen, das ist jetzt natürlich keine Kritik an dir persönlich!!!!!)

    Ich vergaß noch zu erwähnen, dass es in Westfalen generell auch keinen Passeinzug gibt, egal, was ein Spieler gemacht hat.

    :bier: Todde:ficken:

  • Todde1973
    Hab ich schon richtig verstanden, darum ja auch mein Satz:

    Zitat

    Interessant spielen wir doch überall nach den gleichen Regeln Handball, dachte ich zumindest ...


    Es gab auch mal keine Strafe nur weil der SR vergessen hatte hinzuschreiben das er sich durch "Du A****" beleidigt fühlte obwohl der Regelbezug mit 16:6c i.V. 8:6 & Erläuterung 6a eineindeutig (für mich) ist.
    Seitdem schreib ich alles hin und lieber zu viel als zu wenig und lehre dies auch so weiter so lange sich da nichts einheitlich ändert.
    Vllt. ja mit den Ligenreformen ...

    thomask
    Das ebenso für mich unvorstellbar, der SHV als übergeordnete Instanz legt was fest und gibt es heraus. Nach unten dürfen dann also nur Zusätze eingefügt werden (siehe RO des DHB, LV machen Zusätze), aber nichts weggelassen werden.

    Wie gesagt finde es sehr interessant was hier in jedem Regional, Landesverband und einzelnen Bezirken und Spielkreisen gemacht wird.
    Die armen SR die nach einem Umzug in einem anderen Verband wieder anfangen wollen zu pfeifen ...

  • Zitat

    Original von Theoitetos
    ...

    thomask
    Das ebenso für mich unvorstellbar, der SHV als übergeordnete Instanz legt was fest und gibt es heraus. Nach unten dürfen dann also nur Zusätze eingefügt werden (siehe RO des DHB, LV machen Zusätze), aber nichts weggelassen werden.

    Wie gesagt finde es sehr interessant was hier in jedem Regional, Landesverband und einzelnen Bezirken und Spielkreisen gemacht wird.
    Die armen SR die nach einem Umzug in einem anderen Verband wieder anfangen wollen zu pfeifen ...

    SpO / RO regeln so einiges rund um den Spielbetrieb, so z. B. was in den Spielbericht einzutragen ist und wer welchen Strafrahmen zur Verfügung hat. Da gibt es auch nur noch wenige Lücken, wo die RV / LV etwas zusätzlich regeln können / dürfen.

    Hinsichtlich der Verwaltung des Spielbetriebs, z. B. wie die Eintragungen im Spielbericht vorzunehmen sind und ob ein Passeinzug vorzunehmen ist, können RV / LV aber weiter selber festlegen (Durchführungsbestimmungen), da hierzu keine Aussagen / Beschränkungen in der SpO / RO vorhanden sind. So kommt es zu den Unterschieden, da z. B. Rechtsinstanzen der RV / LV unterschiedliche Anforderungen an Eintragungen stellen.

  • 2 Kollegen, die 2. BULI pfeifen, schreiben auch "keinen" Regelbezug bei Rot und Ausschluss. Sei vom DHB nicht vorgeschrieben.
    Thomas

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Beim Südbadischen Handballverband müssen auch einen Relgebezug angeben. Und auch den Zusatz...dadurch fühlte ich mich beleidigt !

    Ich finde es legitim den Regelbezug und den Sachverhalt angeben zu müssen. Schliesslich mache ich eine DQ wegen einer Regelwidirgkeit.

    Strafen/Sperre entscheide ich als SR ja nicht.

    Finde alledings es manchmal auch schwer in der Hitze des Gefechts, auf Anhieb den richtigen Paragraphen zu finden.

    Handball ist unser Leben....und Schiedsrichter sind überbezahlt...auf Schieries darf man schimpfen...Jawohl Handball ist unser Leben.