- Offizieller Beitrag
Was in Nordhorn offensichtlich noch niemand so recht realisiert hat:
Wenn am 30. April noch vorläufige Insolvenzverwaltung besteht, bedeutet das den Zwangsabstieg. Es gäbe dann zwar noch eine kleine Nachbesserungsfrist, aber die immer wieder publizierte "Taktik", die Eröffnung des Insoverfahrens bis zum 1.7. hinauszuzögern, klappt nicht!
Spätestens am Ende der Einspruchsfrist gegen den ablehnenden Bescheid muss der vorl. Insolvenzverwalter bescheinigen, dass es keine Insolvenzgünde mehr gibt! Vermutlich spätstens Ende Mai muss alles bezahlt oder verglichen sein, sonst ist es mit der ersten Liga vorbei. Es könnte dann mit der neuen Gesellschaft Antrag für die zweite Liga gestellt werden. Aber auch der müsste erst durchgehen...
Noch einmal langsam die Szenarien:
-wird die Serie nicht zuende gespielt --> Zwangsabstieg in RL (weil die 2. dort spielt, sonst Landesverband)
- wird (nach Ergebnis des Gutachtens des vorl. I-Verwalters) das I-Verfahren vor dem 1.7. eröffnet oder mangels Masse eingestellt --> Zwangsabstieg
- bescheinigt der vorl. I-Verwalter, dass die Zahlungsunfähigkeit nicht nur droht, sondern tatsächlich vorliegt --> Zwansabstieg
- besteht am 30. April noch I-Verwaltung (es ist aber noch kein I-Verfahren eröffnet oder mangels Masse eingestellt worden ) --> Zwangsabstieg.
Um den zu verhindern, müssen die Insolvenzgründe entfallen und das muss vom vorl. I-Verwalter bestätigt und bei Gericht eingereicht werden. Dann würde das Gericht die vorl. Insoverwaltung aufheben. Das alles muss vor dem 30. April passieren.
Gelingt dies nicht, dann:
Bescheid der HBL über Abstieg, dagegen Einspruchsmöglichkeit innerhalb einer Woche. Wenn vorl. I-Verwalter innerhalb dieser Woche den Wegfall der Insogründe bescheinigen kann, ist der Abstieg auch vermieden. Sonst besteht nur noch Klagemöglichkeit vor dem ständigen Schiedsgericht der HBL, da können dann aber keine neuen Tatsachen mehr vorgetragen werden (= Nachbesserungen).
Die genaue letzte Frist zur Erstligarettung lässt sich also heute noch nicht ausmachen, sie dürfte aber spätestens (!) so um den 25. Mai auslaufen.
Es wird also keine Bescheinigung (s. Artikel oben) geben!