Mein Hinweis auf die Gläubiger bezieht sich v.a. auf die Vergleiche mit dem Bierdeckel. Eine Kneipenzeche ist etwas anderes als Verbindlichkeiten einer GmbH. Dieser Vergleich hat Stammtisch-Niveau.
Bei den anderen Hinweisen beziehe ich mich auf die Forderung, daß so etwas ja nicht sein kann, daß man einfach so weitermacht. Bisher wurde aber nicht gegen handelsrechtliche Maßstäbe verstoßen. Auch die Lizenzstatuten sind noch nicht in der Form verletzt worden, daß ein Zwangsabstieg notwendig ist. Nordhorn ist ja auch nicht bereits durchgewunken. Der Insolvenzverwalter, der vom zuständigen Amtsgericht bestimmt wurde, hat die Zukunft jetzt in der Hand.
Auch wenn das Finanzamt eine andere Gläubigerrolle einnimmt, so hat es dafür auch wesentlich weitgreifendere Rechte. Das gilt z.B. auch für Krankenkassen, die bei Nichtabführung von Beiträgen auch teilweise diese Gelder direkt von den Verantwortlichen zurückfordern können. Das sehe ich durchaus als Gegenleistung für den Zwang mit einer nicht vertrauenswürdigen GmbH zusammenzuarbeiten.