Hallo,
habe bei den Fussballern ein interessantes Modell gefunden. Wenn ein Spieler in seinem Verein nicht in seiner Altersklasse spielen kann, ist es möglich, dass er ein Zweitspielrecht in seiner Altersklasse in einem anderen Verein bekommt. Gleichzeitig kann er in seinem Verein in der höheren Altersklasse mitspielen. Was haltet ihr davon ?
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§ 28 - Zweitspielrecht1. Hat ein Spieler in seinem Verein (Stammverein) keine Spielmöglichkeit in seiner Altersklasse, so kann ein Zweitspielrecht für einen anderen Ver-ein erteilt werden. Die Spielberechti-gung für den Stammverein bleibt wei-terhin bestehen. Das Zweitspielrecht wird bis zum Ende eines Spieljahres erteilt.
2. Das Zweitspielrecht kann erteilt werden
a) in der Zeit vom 1. August bis 30. September unabhängig von der Zustimmung des Stammvereins,
b) in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März nur mit Zu-stimmung des Stammvereins.
(...)
Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni ist die Erteilung eines Zweitspielrechts ausgeschlossen.3. Das Zweitspielrecht ist vom aufnehmenden Verein auf dem vorgeschrie-benen Formular zu beantragen. Die fehlende Spielmöglichkeit muss durch den zuständigen Kreisjugendausschuss bestätigt werden.
4. Das Zweitspielrecht ist auf die eigene Altersklasse beschränkt. Der Einsatz in einer höheren Altersklasse ist nur im Stammverein zulässig.
Quelle: http://www.hfv-online.de --> Jugendordnung