Zweitspielrecht für Jugendliche in einem anderen Verein

  • Hallo,

    habe bei den Fussballern ein interessantes Modell gefunden. Wenn ein Spieler in seinem Verein nicht in seiner Altersklasse spielen kann, ist es möglich, dass er ein Zweitspielrecht in seiner Altersklasse in einem anderen Verein bekommt. Gleichzeitig kann er in seinem Verein in der höheren Altersklasse mitspielen. Was haltet ihr davon ?

    "Erfolg ist eine Folgeerscheinung, niemals darf er zum Ziel werden." (Gustave Flaubert)

    Einmal editiert, zuletzt von vr316 (8. Juli 2008 um 09:38)

  • Ist die Frage, ob es dafür einen echten Bedarf gibt, der eine gewisse Bagatellgrenze übersteigt. Die Spielordnung hat hierfür zwei andere Lösungen:

    - Vereinswechsel ohne Wartefrist
    - Mannschaftsspielgemeinschaft

    Klar wären die Handball mit einer solchen Ausleihmöglichkeit für eine Saison flexibler. Aber wie viele Fälle betrifft das, wenn ein Verein schon mal so eine Lücke hat? Mir fällt bei mir eine Spielerin ein, die in meinem Lückenjahrgang '93 geboren war. Jedes zweite Jahr ausgeliehen werden? Ich hab sie zum Nachbarverein geschickt.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Wichtig ist die Regelung nur, wenn ein Jugendspieler bereits im Männerbereich spielen soll, der Verein aber keine adäquate Spielmöglichkeit im Erwachsenenbereich bietet. Hier gibts aber ja auch im Handball bereits eine Regelung.

  • Zitat

    Original von Troya
    Wichtig ist die Regelung nur, wenn ein Jugendspieler bereits im Männerbereich spielen soll, der Verein aber keine adäquate Spielmöglichkeit im Erwachsenenbereich bietet. Hier gibts aber ja auch im Handball bereits eine Regelung.

    Für Auswahlspieler.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Scheinbar gibt es dieses Jahr eine neue Regelung, die darüber hinaus geht. Bin noch am suchen der entsprechenden "Verordnungen".

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Es handelt sich um die Änderung der Spielordnung (§ 19 SpO) DHB.

    Hier ein Link zum BHV:

    http://www.bhv-online.de/service/docs/spielo07_08.pdf

    Danach gibt es Zweitspielrechte für weibliche (ab 16. Lebensjahr) und männliche (ab 17. Lebensjahr) Auswahlspieler des DHB und der Landesverbände.

    Diese Spieler/-innen können im Aktivenbereich ein Zweitspielrecht auch ausserhalb des Stammvereines bei einem anderen Verein beantragen. Die Regelung gilt bis zur 4. Klasse, also beispielsweise in Hessen bis zur Oberliga.
    Die Änderung zur vorherigen Spielordnung besteht darin, dass es ein Zweitspielrecht auch ausserhalb des Stammvereines gibt. Allerdings beschränkt auf Auswahlspieler/Innen.

    In den meisten Landesverbänden gilt dies faktisch nur für DHB-Auswahlspieler/Innen, weil es in fast allen Landesverbänden nach der B-Jugend keine Landesauswahlen mehr gibt.

    Diese Regelung ist aus meiner Sicht Quatsch, weil der Kreis der betroffenen Spieler/Innen elitär zu klein ist. Warum muss ich für ca 80 Spieler/Innen eine Spielordnung ändern?

    3 Mal editiert, zuletzt von serigala (10. Juli 2008 um 06:58)

  • Ja § 19 habe ich auch gelesen, aber der gilt ja wieder nur für Auswahlspieler. Mir wurde gesagt, es gäbe eine weitere Möglichkeit. Allerdings ohne Quellenangabe.

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Zitat

    Original von härter_schneller
    ich lese da nicht heraus dass ein spieler zum zeitpuinkt der beantragung dieses zweitspielrechts auswahlspieler sein muss - er kann es auch gewesen sein.

    Ich denk mal, Deine Interpretation dürfte nicht zutreffend sein.

    Das gilt wohl nur für zum Zeitpunkt der Beantragung aktuelle Kaderspieler/-Innen

    Hier der Text der Spielordnung, damit sich jeder eine eigene Meinung bilden kann:

    § 19 Abs. 2 SpO lautet:

    (2) Im Falle von Kaderspielerinnen des DHB, der Regional- und Landesverbände,
    die das 16. Lebensjahr vollendet haben und von Kaderspielern des DHB,
    der Regional- und Landesverbände, die das 17. Lebensjahr vollendet haben,
    kann bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 4 das Doppelspielrecht
    im Erwachsenenbereich auf Antrag auch an einen anderen Verein abgetreten
    werden. Wird diesem Antrag entsprochen, darf das Doppelspielrecht bezogen
    auf den Erwachsenenbereich, nicht mehr beim Stammverein
    vorgenommen werden. Dies gilt nicht als Vereinswechsel. Das Spielrecht für
    Erwachsenenmannschaften in einem anderen Verein gilt nur für Mannschaften,
    die mindestens der vierthöchsten Spielklasse angehören.

  • Lege ich das nach dem Wortlaut aus, könnte man argumentieren, dass es ansonsten "aktuelle Kaderspieler" hätte heißen müssen. Finde ich aber nicht überzeugend. Vielmehr ist über den Sinn der Regelung nachzudenken. Sollen alle Spieler, die irgendwann mal zum Landeskader oder höher gehört haben, von der Regelung profitieren oder nur der angesprochene elitäre Kreis gefördert werden?

    Vieles spricht dafür, dass allein die aktuellen Auswahlspieler in den Genuss kommen sollen, höherklassig Senioren spielen zu können, wenn dies im eigenen Verein nicht möglich ist, dort aber erfolgreiche Jugendarbeit geleistet wird.

    Viel interessanter finde ich die Frage, ob ich Kaderspieler bleiben muss, wenn ich erst mal das Doppelspielrecht in einem anderen Verein ausübe.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Ist die Regelung auch andersrum möglich?
    Ein Spieler ist vom Alter her noch Jugendspieler. In seinem Verein gibt es keine Jugendmannschaft in der er spielen kann und in der Erwachsenenmannschaft spielt er vielleicht auch nur selten. Kann er dann in einem anderen Verein in der Jugend spielen? (Und trotzdem in der Erwachsenenmannschaft des Stammvereins)

    SV Post Schwerin

  • Es geht doch um die Förderung eines sehr guten Jugendspielers und nicht darum sein Ego aufzupolieren.

    Wenn er schon Aktiv spielt, was soll er denn noch in der Jugend? Ein paar Tore werfen und als Held da stehn? Wenn er wenig zum Einsatz kommt bei den Aktiven soll er sich einen anderen Verein suchen, die seiner Leistung entspricht. Alles andere wäre Blödsinn!

    Gruß

    ...das man als Referee in neun von zehn Spielen kein Lob erhält, sollte man früh begriffen haben!", Jürgen Rieber, DHB Schiedsrichter-Lehrwart

  • Ich frag ja nur nach der Theorie. Und oft ist viel Blödsinn möglich.

    SV Post Schwerin

  • Ich bin mal gespannt, wie das die Verbände regeln.
    Ich habe den Eindruck, hier wurde einfach mal was geändert ohne sich jemals über die Folgen für die Organisation bei den Verbänden und Spielbetrieb Gedanken gemacht zu haben.

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • Zitat

    Original von Postfan
    Ist die Regelung auch andersrum möglich?
    Ein Spieler ist vom Alter her noch Jugendspieler. In seinem Verein gibt es keine Jugendmannschaft in der er spielen kann und in der Erwachsenenmannschaft spielt er vielleicht auch nur selten. Kann er dann in einem anderen Verein in der Jugend spielen? (Und trotzdem in der Erwachsenenmannschaft des Stammvereins)

    Das ginge nur dann,

    - wenn sie/er den Verein wechselt (zu dem Verein, in dem sie/er Jugend spielen will)
    - ein Zweitspielrecht für (ihren/seinen alten Stammverein) den Verein beantragt, in dem sie/er Aktive spielen will
    - der Verein, in dem sie/er Aktive spielen will, mindestens der 4. Liga angehört
    - sie/er DHB- oder Landes-, Regionalauswahl-spielerIn ist
    - sie mindestens das 16., er mindestens das 17. Lebensjahr vollendet hat

    Auf jeden Fall ist aber ein Vereinswechsel notwendig

  • Zitat

    Original von serigala

    Das ginge nur dann,

    - wenn sie/er den Verein wechselt (zu dem Verein, in dem sie/er Jugend spielen will)
    - ein Zweitspielrecht für (ihren/seinen alten Stammverein) den Verein beantragt, in dem sie/er Aktive spielen will
    - der Verein, in dem sie/er Aktive spielen will, mindestens der 4. Liga angehört
    - sie/er DHB- oder Landes-, Regionalauswahl-spielerIn ist
    - sie mindestens das 16., er mindestens das 17. Lebensjahr vollendet hat

    Auf jeden Fall ist aber ein Vereinswechsel notwendig


    Oh bitte Leute - ist das nicht sowas von sehr-weit-hergeholt??? Das wird es niemals geben!!!

    Jetzt bleibt doch mal bei der Realität.

    So schlecht ist doch die Änderung meines Erachtens nicht. Nur die absolut schwachsinnige Regelung für die Aktivenvereine ist daneben. Die Regelung sollte so sein, daß es immer 1 oder 2 Ligen zwischen der des Hauptvereins und die des anderen Vereins stehen sollte. Es aber bis zur 4 Liga einzuschränken ist totaler Quatsch! Ich sehe keinen Sinn darin!

    Gruß

    ...das man als Referee in neun von zehn Spielen kein Lob erhält, sollte man früh begriffen haben!", Jürgen Rieber, DHB Schiedsrichter-Lehrwart

  • Zitat

    Original von meba ideen
    Oh bitte Leute - ist das nicht sowas von sehr-weit-hergeholt??? Das wird es niemals geben!!!

    Jetzt bleibt doch mal bei der Realität.

    das sehe ich nicht so!

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • hasenhirn, wir schreiben aus Erfahrung.
    meba ideen: Deine Vorverurteilungen finde ich absolut daneben. Es gibt genug Gründe, die allesamt der Förderung eines Jugendlichen dienen, um genau solch eine Regelung anzustreben. das hat nichts mit "ego" zu tun. Also Ball flach halten und Beleidigungen bleiben lassen.

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Zitat

    Nur die absolut schwachsinnige Regelung für die Aktivenvereine ist daneben. Die Regelung sollte so sein, daß es immer 1 oder 2 Ligen zwischen der des Hauptvereins und die des anderen Vereins stehen sollte. Es aber bis zur 4 Liga einzuschränken ist totaler Quatsch! Ich sehe keinen Sinn darin!

    Wenn man bedenkt, dass die Regel ohnehin nur für Auswahlspieler von "ganz oben" gilt, dann macht die Regel schon Sinn. Was soll ein Jugendnationalspieler im Heimatverein Regionalliga spielen und beim anderen Verein Herren Bezirksliga (oder maximal Verbandsliga)? Für so einen Quatsch brauchen wir die Regel nicht (die in dieser elitären Reichweite allein die Spitzenspieler fördern soll).

    Was ich begrüßenswert finde, ist dass es diesen Einschnitt gibt. So wird es später vielleicht einfacher, den Kreis der Berechtigten noch auszuweiten. Zur Zeit wird man mit guter Jugendarbeit ohne den entsprechenden "Oberbau" bestraft, weil spätestens ab der A-Jugend der Lockruf einer höher spielenden Herrenmannschaft kommt.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.