• Hallo Leute,

    1. Beitrag und gleich mal ne Frage, die mich seit letzter Woche nicht mehr in Ruhe läßt.

    Folgendes Problem:

    Mannschaft A ist in Ballbesitz und beantragt regelkonform TTO. Der Zeitnehmer unterbricht das Spiel und pfeift. Danach betreten die Trainer und die Auswechselspieler beider Mannschaften die Spielfläche.

    Jetzt geben die SR zum großen Erstaunen aller Beteiligten eine Zeitstrafe für beide Trainer. Spätere Aussage: "Sie haben das TTO noch nicht freigegeben" [..und deshalb haben die Mannschaften die Spielfläche zu Unrecht betreten (meine Interpretation)]

    Mein Problem ist, dass ich in den Erläuterungen zum TTO keinen Hinweis darauf finde, dass die SR das TTO freigeben müssen. Es heist lediglich: "Die Schiedsrichter bestätigen das Team-Time-out, woraufhin der Zeitnehmer eine separate Uhr zur Kontrolle des Team-Time-outs betätigt"

    Das Zeichen 17 hilft hier auch nicht weiter, weil es lediglich zwei Personen die Erlaubnis erteilt (Gilt dann ja wohl für Verletzungsunterbrechung und nicht bei TTO)

    Kann mir jemand helfen, die Frage zu beantworten ob die beiden Kollegen hier richtig lagen?

    Gruß Udo

    Anthony Baffoe : (nach gelber Karte zum Schiri) "Mann, wir Schwarzen müssen doch zusammenhalten!"

  • Dazu finde ich zwei Hinweise:

    Zitat

    Erläuterung 3:
    Unter der Voraussetzung, dass der Antragsteller den Ballbesitz nicht verliert, bevor der Zeitnehmer pfeifen kann (in diesem Falle wäre die Grüne Karte der Mannschaft zurückzugeben), wird der Mannschaft das Team-Time-out umgehend gewährt.
    Der Zeitnehmer unterbricht dann das Spiel durch einen Pfiff und stoppt sofort die Uhr (2:9). Er gibt das Handzeichen für Time-out (Nr. 16) und deutet mit gestrecktem Arm zur beantragenden Mannschaft. (Falls notwendig, etwa auf Grund von Lärm oder visueller Behinderung/Tumult/Durcheinander, soll der Zeitnehmer dabei aufstehen).

    Im Kommentar zu Regel 2:9 heißt es dann:

    Zitat

    Ein Signal des Zeitnehmers/Delegierten unterbricht das Spiel. Auch wenn die Schiedsrichter (und die Spieler) nicht sofort wahrnehmen, dass das Spiel unterbrochen ist, ist jede Handlung auf der Spielfläche nach dem Signal ungültig, also auch ein nach dem Signal gefallenes Tor.

    Für mich heißt das, mit dem Pfiff des Zeitnehmer ist die Spielzeit unterbrochen und das Team-Timeout gewährt. Die Zwei Minuten sind also regelwidrig - allerdings für einen Einspruch kaum ausreichend, weil es kaum Spielentscheidend sein kann, da ja beide Trainier die Zeitstrafe bekommen haben (außer, einer der Trainer bekommt später noch die Rote Karte für ein Vergehen, für das er sonst nur eine Verwarnung bekommen hätte, aber auf Grund der Progression nur noch Rot bekommen kann).

    Oder hab ich etwas übersehen?

  • Insgeheim bin ich auch schon zu dieser Überzeugung gekommen. :D Aber man kann ja auch völlig daneben liegen, oder etwas übersehen haben.

    Ich glaube Du hast nichts übersehen. Insbesondere die Tatsache der "Spielunterbrechung" ist interessant. Hier handelt es sich auch nicht um einen Übersetzungsfehler.

    Im Englischen Regeltext heist es: "The timekeeper then interrupts the game" und in Regel 4:2 heist es: "Im Allgemeinen ist ein Mannschaftsoffizieller nicht berechtigt, während
    des Spiels die Spielfläche zu betreten."

    Das Spiel war aber unterbrochen... und nun? ?(

    Anthony Baffoe : (nach gelber Karte zum Schiri) "Mann, wir Schwarzen müssen doch zusammenhalten!"

  • Ide71

    Nein! Die Spielzeit ist mit dem Pfiff des Z richtigerweise unterbrochen/angehalten, das TTO jedoch muß durch die SR bestätigt werden. Der Pfiff des Z kann ja auch fehlerhaft sein (die angreifende Mannschaft könnte zwischen dem geben der Karte und dem Pfiff den Ball verloren haben), was dann ja zu einem regelwidrigen TTO mit anschließender fehlerhafter Spielfortsetzung führen könnte.

    Erläuterung 3 heißt nämlich weiter:

    Zitat

    Die Schiedsrichter bestätigen das Team-Time-out, woraufhin der Zeitnehmer eine separate Uhr zur Kontrolle des Team-Time-outs betätigt.

    Die SR zeigen ebenfalls, nachdem sie das Zeichen des Z wahrgenommen haben, mit ausgestrecktem Arm auf das Team, welchem sie das TTO gewähren.

    Eine Bestrafung der MV's war daher im Bereich des möglichen (ich würde darüber hinwegsehen, wenn das TTO korrekt ist), sie haben die Spielfläche zu unrecht betreten (4.2). Ob jedoch die Hinausstellung ok war, kann ich aus den Schilderungen nicht sagen. Haben beide schon eine V erhalten ja, war es die erste Strafe für jede Bank nein. Dann hätte es eine V geben müssen.

  • @ TLpz

    Hier kann ich Dir nicht folgen:

    Zitat

    Der Pfiff des Z kann ja auch fehlerhaft sein (die angreifende Mannschaft könnte zwischen dem geben der Karte und dem Pfiff den Ball verloren haben), was dann ja zu einem regelwidrigen TTO mit anschließender fehlerhafter Spielfortsetzung führen könnte.


    Der Einzige, der feststellen kann, ob das TTO rechtmäßig ist, ist eben das Kampfgericht. Hier ist m.E. analog zum Wechselfehler die Entscheidung durch das Kampfgericht bindend für die SR. Denn die Wahrnehmung, die zur Entscheidung führt haben nicht die SR gehabt.

    Somit bleibt die Frage, ob der Passus

    Zitat

    Die Schiedsrichter bestätigen das Team-Time-out, woraufhin der Zeitnehmer...

    gleichbedeutend ist mit der Erlaubnis zum Betreten des Spielfeldes, oder lediglich dazu dient, dem KG anzuzeigen, dass die SR verstanden haben was von dort Entschieden wurde.

    Anthony Baffoe : (nach gelber Karte zum Schiri) "Mann, wir Schwarzen müssen doch zusammenhalten!"

    2 Mal editiert, zuletzt von Däne (17. Januar 2008 um 16:03)

  • Ich stimme TLpz zu. Das Kampfgericht unterbricht nur das Spiel, das TTO gewähren die SR. Wäre ja noch schöner, wenn das auch das Kampfgericht machen dürfte. Die 50+10sec fangen ja auch erst dann an zu laufen, wenn die SR das TTO bestätigt haben.

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Zitat

    Original von Däne
    Der Einzige, der feststellen kann, ob das TTO rechtmäßig ist, ist eben das Kampfgericht. Hier ist m.E. analog zum Wechselfehler die Entscheidung durch das Kampfgericht bindend für die SR. Denn die Wahrnehmung, die zur Entscheidung führt haben nicht die SR gehabt.

    Nein, ob das TTO korrekt ist entscheiden die Schiedsrichter mit der Bestätigung des TTO (ausgestreckter Arm zur beantragenen Mannschaft).
    Und auch erst dann darf die Spielfläche betreten werden.

    Von daher haben die SR vom Grundsatz Recht, wobei ich hier auch nichts unternommen hätte, bzw. nichts unternehmen würde (eventuell kurzer Spruch zum MV).

    Wenn sich bei Mannschaft A ein Spieler verletzt und nur Mannschaft B ein Arzt dabei hat, laß ich den ja auch auf´s Spielfeld ohne Bestrafung...

    Von daher, regltechnisch haben die Herren aufgepasst, aber selber gespielt haben sie wohl nie ;)


    MfG
    Schmiddy

  • @ Schmiddy

    Folgendes Zitat aus den Richtlinien für Z/S des DHB:

    Zitat

    Der Zeitnehmer unterbricht nach Feststellung des korrekten Ballbesitzes sitzend, durch ein (lautes) akustisches Signal das Spiel und stoppt die Uhr.

    Das heist für mich, dass der Zeitnehmer, also das Kampfgericht feststellt, ob das TTO korrekt ist - oder ?(

    Anthony Baffoe : (nach gelber Karte zum Schiri) "Mann, wir Schwarzen müssen doch zusammenhalten!"

  • Zitat

    Original von Däne
    @ Schmiddy

    Folgendes Zitat aus den Richtlinien für Z/S des DHB:


    Das heist für mich, dass der Zeitnehmer, also das Kampfgericht feststellt, ob das TTO korrekt ist - oder ?(


    Ja Udo das ist korrekt, aber die letzte Entscheidung obliegt den Schiedsrichtern.
    Extrem Beispiel:
    Mannschaft A hat den Ball, MV Mannschaft B legt die grüne Karte auf den Tisch. Zeitnehmer Pfeift.
    Jetzt dürfen die Schiedsrichter kein TTO gewähren, da Mannschaft B nicht im Ballbesitz war (grüne Karte geht zurück).


    Gruß
    Schmiddy

  • Genau so eine Situation hab ich schon einmal in einem Frauenbundesligaspiel erlebt. Tragischerweise wurde dadurch auch noch eine klare Torgelegenheit verhindert, die ballführende Spielerin lief alleine, meilenweit keine gegnerische Spielerin in Reichweite, aufs gegnerische Tor zu und wurde dann durch das unrrechtmässige TTO des Zeitnehmers zurückgepfiffen. Die schiris haben dann das TTO nicht anerkannt. leider jedoch nur auf Freiwurf für die benachteiligte Mannschaft entschieden. Meiner Meinung nach hätte es einen 7 m geben müssen. was sagen die unsere Boardschiris zu der Entscheidung?

    "Mit dem Ende des Kinos werden wir vertrieben worden sein aus einem Paradies"
    ( Peter Handke)

    "Die Forderung, dass Auschwitz nicht noch einmal sei, ist die allererste an Erziehung"
    ( Theodor W. Adorno )

  • Synonyme für umgehend:

    umgehend = auf der Stelle, schnell, fristlos, unmittelbar, unverzüglich

    Mehr Kommentar ist da wohl fast nicht notwendig. Deutsch kann man nunmal nicht neu erfinfen.

  • TTO ist immer supi kompliziert.. vor allem, wenn ein MV versucht eine Taktikfinesse draus zu machen...
    folgendes ist mir passiert. Oberliga frauen.Spielerin A wirft einen diagonalpass von eigener 9-meter-linie zum gegnerischen Torraum. die Flugphase ist erkennbar nicht in Richtung eigener Mitspielerin...der MV gibt fix die grüne karte und der ZN pfeift in dem Augenblick als Mannschaft B den Ball abfängt...
    Ich habe das TTO nicht gewährt, die grüne Karte wurde zurückgegeben, weiter gings mit Mannschaft B.
    Folge: fürchterlicher Tumult...der MV von A bestand darauf das die Karte während der Flugphase übergeben wurde und A somit in Ballbesitz war und es TTO und anschl. Spielfortsetzung mit FW für A geben muss...
    das zog sich dann noch über Wochen als emalischriftverkehr durch die Instanzen des Verbandes... Wahnsinn was einem alles auf der Platte widerfährt... das ist schon einen asbach(na ihr wisst schon)

    grüßle
    daniel
    PS: äähm zum eig. Thema, bin ich Schmiddys Meinung:
    "Von daher, regltechnisch haben die Herren aufgepasst, aber selber gespielt haben sie wohl nie Augenzwinkern"

  • Jetzt mal abgesehen wie es mit dem Anerkennen des TTO aussieht die Erlaubnis zum Betreten der Spielfläche müssen die SR´s ja noch durch das der Gewährung des TTO´s geben.
    TimeOut heißt ja nicht jeder darf einfach auf´s Feld laufen.

    Immer weiterkämpfen!

  • Zur Zeit wird es uns durch die "Großen der Schwarzen Zunft" im TV bei der EM ja regelmäßig vorgemacht!

    Das Kampfgericht pfeift zum TTO und die SR zeigen lediglich durch die ausgestreckte Hand auf die Auswechsezone der beantragenden Mannschaft, dass sie verstanden haben, was da abgeht.

    Es gibt kein Signal zum Betreten o.Ä.

    @ Schmiddy: Ich will ja überhaupt nicht in Abrede stellen, dass die SR sicherlich das letzte Wort haben. Allerdings sollen wir uns auf das Spielgeschehen konzentrieren, während das KG seinen Zuständigkeiten nachgeht.

    Wir gehen doch davon aus, dass ab einer gewissen Ebene, und da rechne ich die Oberliga deutlich dazu, Kampfgerichte gestellt werden, die wissen was sie tun.

    Selbstverständlich machen alle Fehler. Und wenn der Fall eintritt, den Du beschrieben hast, gebe ich Dir selbstverständlich recht. Nur wird ja schon der MV der anderen Mannschaft in seinem Verhalten anders reagieren, als hier geschildert.

    @ All: Im Grunde zielt meine Frage ja auch mehr auf die Rechtmäßigkeit der Hinausstellungen ab. Denn das Spiel ist unterbrochen. Die Spielzeit ist angehalten. Und da beim TTO Handzeichen 17 keine Anwendung findet fehlt mir hier ein klarer Regelbezug zu r Entscheidung !

    Vielen Dank für Eure Meinungen zu diesem "komischen" Thema

    Anthony Baffoe : (nach gelber Karte zum Schiri) "Mann, wir Schwarzen müssen doch zusammenhalten!"

  • Zitat

    Original von Däne
    Zur Zeit wird es uns durch die "Großen der Schwarzen Zunft" im TV bei der EM ja regelmäßig vorgemacht!

    Das Kampfgericht pfeift zum TTO und die SR zeigen lediglich durch die ausgestreckte Hand auf die Auswechsezone der beantragenden Mannschaft, dass sie verstanden haben, was da abgeht.

    Es gibt kein Signal zum Betreten o.Ä.

    Der ausgestreckte Arm ist die Bestätigung, Udo.


    Zitat


    @ Schmiddy: Ich will ja überhaupt nicht in Abrede stellen, dass die SR sicherlich das letzte Wort haben. Allerdings sollen wir uns auf das Spielgeschehen konzentrieren, während das KG seinen Zuständigkeiten nachgeht.
    Wir gehen doch davon aus, dass ab einer gewissen Ebene, und da rechne ich die Oberliga deutlich dazu, Kampfgerichte gestellt werden, die wissen was sie tun.

    Im Augenwinkel bekommst du ja schon mit ob der MV TTO beantragen will und dann merkst du ja wo der Ball ist.
    Im Zweifelsfall, also wenn ich gar nichts mitbekommen/gesehen habe, verlasse ich mich selbstverständlich auf die Aussagen meiner Kollegen am Tisch.
    Ich/Wir bestätigen das TTO dann nur noch mit dem ausgestreckten Arm zur beantragenen Mannschaft.

    Wir sollten mal bei Gelegenheit telefonieren, eigentlich bin ich der Auffassung, dass dir alle Briefe/Anweisungen von "oben" vorliegen.
    Das scheint nicht der Fall zu sein... :nein:


    Gruß
    Schmiddy

  • Däne

    Genau, Anschauungsunterricht bei der EM ist schon sehr gut. Man sollte aber die Pfiffe dort selber deuten können und nicht auf die Kommentatoren hören.

    Wie schon einmal gesagt: Mit dem Bestätigen der Auszeit durch die Schiedsrichter (ausgestreckter Arm) ist es den Mannschaften erlaubt, die Spielfläche zu betreten. Vorher nicht! Im Ausgangsbeispiel ist dies wahrscheinlich jedoch geschehen. Damit unerlaubtes Betreten nach Regel 4:2 mit allen weiteren Folgen, was auch eine Hinausstellung zur Folge haben kann.

    Es geht hierbei auch nicht darum, dass das Kampfgericht ab einem gewissen Niveau fähig ist, solche Situationen zu entscheiden und die SR sich um das Geschehen auf dem Feld kümmern. Dem ist mitnichten so, es geht hier lediglich um die Einhaltung der niedergeschriebenen Regeln. Die SR wachen über die Spielzeit (auch wenn ein Zeitnehmer da ist - auch in der Bundesliga) und entscheiden eben auch, ob das TTO gerechtfertigt ist oder nicht. Das Kampfgericht vergibt ja bei einem Wechselfehler auch nicht die 2- Minuten- Strafe, sondern erstattet den SR Bericht, wer den Fehler begangen hat...

  • Hallo,

    in der Erläuterung 3 zu Regel 2:10 ist genau beschrieben wie beim TTO vorzugehen ist.

    Hier die Erläuterung 3:

    Erläuterung 3: Team-Time-out
    (2:10)
    Jede Mannschaft hat Anspruch auf ein Team-Time-out von je einer Minute pro Halbzeit der regulären Spielzeit (aber nicht während Verlängerungen).
    Ein Mannschaftsoffizieller der Mannschaft, die ein Team-Time-out beantragen will, muss eine „Grüne Karte" vor dem Zeitnehmer auf den Tisch legen. Es wird empfohlen, dass die Grüne Karte ein Format von etwa 15 x 20 cm hat und auf jeder Seite ein großes „T" aufweist.
    Ein Team-Time-out kann nur beantragen, wer in Ballbesitz ist (Ball im Spiel oder bei Spielunterbrechung). Unter der Voraussetzung, dass der Antragsteller den Ballbesitz nicht verliert, bevor der Zeitnehmer pfeifen kann (in diesem Falle wäre die Grüne Karte der Mannschaft zurückzugeben), wird der Mannschaft das Team-Time-out umgehend gewährt.
    Der Zeitnehmer unterbricht dann das Spiel durch einen Pfiff und stoppt sofort die Uhr (2:9). Er gibt das Handzeichen für Time-out (Nr. 16) und deutet mit gestrecktem Arm zur beantragenden Mannschaft. (Falls notwendig, etwa auf Grund von Lärm oder visueller Behinderung/Tumult/Durcheinander, soll der Zeitnehmer dabei aufstehen). Die Grüne Karte wird auf dem Tisch, und zwar auf der Seite der beantragenden Mannschaft, aufgestellt und bleibt dort für die Dauer des Team-Time-outs.
    Die Schiedsrichter bestätigen das Team-Time-out, woraufhin der Zeitnehmer eine separate Uhr zur Kontrolle des Team-Time-outs betätigt. Der Sekretär trägt die Zeit im Spielprotokoll bei der beantragenden Mannschaft unter der betreffenden Halbzeit ein.
    Während des Team-Time-outs halten sich die Spieler und die Mannschaftsoffiziellen in Höhe ihrer Auswechselräume auf, entweder auf der Spielfläche oder im Auswechselraum. Die Schiedsrichter bleiben in der Mitte der Spielfläche, einer von ihnen sollte sich aber zwecks Abstimmung kurz zum Zeitnehmertisch begeben.
    Regelwidrigkeiten haben während eines Team-Time-outs die gleichen Folgen wie während der Spielzeit. Es ist hier ohne Bedeutung, ob sich die betreffenden Spieler auf der Spielfläche befinden oder außerhalb. Bei unsportlichem Verhalten ist eine Hinausstellung gemäß Regeln 8:4 und 16:3c möglich.
    Nach 50 Sekunden zeigt der Zeitnehmer durch ein akustisches Signal an, dass das Spiel in 10 Sekunden fortzusetzen ist.
    Die Mannschaften sind gehalten, bei Ablauf des Team-Time-outs zur
    Wiederaufnahme des Spiels bereit zu sein. Das Spiel wird entweder mit dem Wurf wiederaufgenommen, welcher der Situation bei Gewährung des Team- Time-outs entspricht, oder - wenn der Ball im Spiel war - mit einem Freiwurf für die beantragende Mannschaft an der Stelle, an der sich der Ball bei der Unterbrechung befand.
    Der Zeitnehmer setzt die Spielzeituhr mit dem Anpfiff des Schiedsrichters
    wieder in Gang.

    Das TTO beginnt erst mit dem Starten der Uhr (60sec), erst dann dürfen die Mannschaften das Spielfeld betreten.

    Hier eine andere Situation:
    Ein Spieler verletzt sich kurz nach dem Pfiff (TTO) des Zeitnehmers und muss behandelt werden. Wie gehts weiter?

    Gruß Häge