27.09.2007 - dpa
Urteil: Kündigung von Hildebrandt bei SCM Handball GmbH ist wirksam
Die eigene Kündigung des Sport-Manager Bernd- Uwe Hildebrandt bei der Handball Magdeburg GmbH ist wirksam. Das Magdeburger Landgericht wies am Donnerstag eine Klage Hildebrandts zurück, er habe im März seinen Posten als Geschäftsführer bei der Spielbetriebs GmbH des Handball-Bundesligisten SC Magdeburg fristlos gekündigt, weil er unter Druck gestanden und sich bedroht gefühlt habe. Der 49-Jährige wollte vor Gericht die Aufhebung seiner eigenen Kündigung wegen "arglistiger Täuschung" und "widerrechtlicher Drohungen" erreichen. Die von Hildebrandt vorgebrachten Argumente seien haltlos, urteilte das Gericht.
Der 49-Jährige wollte vor Gericht die Aufhebung seiner eigenen Kündigung wegen «arglistiger Täuschung» und «widerrechtlicher Drohungen» erreichen. Die von Hildebrandt vorgebrachten Argumente sind haltlos, urteilte die 5. Zivilkammer. Hildebrandt, ehemals Leiter des Olympiastützpunktes Halle/Magdeburg (OSP) sowie Vorsitzender des Handball-Ligaverbandes (HBL), war nicht zum Prozess erschienen.
Richterin Inka Semmler sah es als nicht erwiesen an, dass Hildebrandt am 14. März bei einer Versammlung der Handball Magdeburg GmbH einer «Drohkulisse» gegenüberstand. Der ehemalige Manager des SC Magdeburg war damals wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung in den Fokus der Ermittler geraten. So hätten Club-Präsident Rolf Oesterhoff und Hildebrandts Nachfolger Holger Kaiser gedroht, Einfluss auf das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft zu nehmen. Hildebrandt habe daraufhin gekündigt und nur wenige Tage später seine Kündigung angefochten. «Ich sehe keine Täuschung, keine Arglist und auch keine Drohungen», sagte Semmler.
In einem parallel laufenden Verfahren fordert die Handball Magdeburg GmbH Schadensersatz in Höhe von fast 5000 Euro von Hildebrandt. Hierbei soll es sich um unrechtmäßig in Rechnung gestellte Fahrkosten des 49-Jährigen handeln. Hier setzte das Gericht der Handball Magdeburg GmbH eine Frist bis 11. Oktober, um Unterlagen nachzureichen. Dann werde in dieser Angelegenheit weiterverhandelt.
Am 14. September war Hildebrandt bereits im Prozess um die Wiedereinstellung als OSP-Leiter mit einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht Magdeburg gescheitert. Gegen die Zahlung eines Jahresgehaltes wollte der Sport-Manager die gegen ihn im März ausgesprochene fristlose Kündigung durch den OSP akzeptieren. Der OSP lehnte das vor Gericht ab. Der Prozess wird am 5. Oktober fortgesetzt.