Die Antwort des Gerichts hab ich doch schon zitiert:
ZitatDas BSpG hat deshalb das Verfahren insgesamt sofort aufgegriffen und zu einer zum Bundesgericht rechtsmittelfähigen Sachentscheidung geführt
Über eine eV brauchte erst gar nicht entschieden zu werden, weil das Verfahren insgesamt sofort aufgegriffen wurde (und wenn unverzüglich eine Sachentscheidung getroffen wird - dann bedarf es keiner eV: so eilig wars ja nun wieder auch nicht). Weiter vorne im Beschluß steht auch, daß und warum alle Anträge zur Sache (also auch die eV) zusammenhängend verhandelt wurden.
Gottfried schreibt:
ZitatUnd der Gipfel der Dummheit ist, daß die drei Jungs auch noch einräumen, sie hätten dem Antrag stattgeben müssen.
Das haben sie nicht getan, das wird jetzt reininterpretiert (wenngleich der strittige Satz nicht ganz optimal formuliert war - aber wenn man den ganzen Abschnitt + die Begründung des Vorgehens liest, wird doch klar, wie es gemeint ist)