Revision des TV Kirchzell

  • Die Antwort des Gerichts hab ich doch schon zitiert:

    Zitat

    Das BSpG hat deshalb das Verfahren insgesamt sofort aufgegriffen und zu einer zum Bundesgericht rechtsmittelfähigen Sachentscheidung geführt

    Über eine eV brauchte erst gar nicht entschieden zu werden, weil das Verfahren insgesamt sofort aufgegriffen wurde (und wenn unverzüglich eine Sachentscheidung getroffen wird - dann bedarf es keiner eV: so eilig wars ja nun wieder auch nicht). Weiter vorne im Beschluß steht auch, daß und warum alle Anträge zur Sache (also auch die eV) zusammenhängend verhandelt wurden.

    Gottfried schreibt:

    Zitat

    Und der Gipfel der Dummheit ist, daß die drei Jungs auch noch einräumen, sie hätten dem Antrag stattgeben müssen.

    Das haben sie nicht getan, das wird jetzt reininterpretiert (wenngleich der strittige Satz nicht ganz optimal formuliert war - aber wenn man den ganzen Abschnitt + die Begründung des Vorgehens liest, wird doch klar, wie es gemeint ist)

    Einmal editiert, zuletzt von Karl (5. August 2007 um 22:18)

  • Karl, mir scheint, von Juiristerei hast Du so viel Ahnung wie die drei von der Tankstelle... Das ist nicht böse gemeint, für einen Laien mag das auch schlüssig klingen, was dort geschrieben steht, aber es geht nun mal nicht: Über einen Antrag ist zu entscheiden. Und nicht hinwegzugehen.

    Ende der Interpretationen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Karl
    Über eine eV brauchte erst gar nicht entschieden zu werden, weil das Verfahren insgesamt sofort aufgegriffen wurde (und wenn unverzüglich eine Sachentscheidung getroffen wird - dann bedarf es keiner eV: so eilig wars ja nun wieder auch nicht). Weiter vorne im Beschluß steht auch, daß und warum alle Anträge zur Sache (also auch die eV) zusammenhängend verhandelt wurden.

    Entschieden werden muss über die Anträge.

    Sofort aufgegriffen? Unverzügliche Sachentscheidung?
    Um den 16. Juni herum ging der Einspruch bei Gericht ein. Die letzte Schriftsatzfrist endete am 2. Juli, die mündliche Verhandlung war aber erst am 12. Juli, das schriftliche Urteil wurde erst Anfang August zugestellt.

    Der erste Rechtszug hat so lange gedauert, dass es unwahrscheinlich ist, die Revision vor Beginn der Saison abzuschließen. Aber vielleicht klappt es ja noch.

    Wenn nicht, könnte es teuer werden: Der Verband (hier DHB und HBL) muss seine Gerichtsbarkeit nämlich so organisieren, dass ein Verein, der nach dem letzten Spieltag noch Einspruch einlegt, vor Beginn der Folgesaison ein verbandsrechtlich rechtskräftiges letztinstanzliches Urteil bekommt.

    Im Fußball, auf den die HBL ja immer so neidisch schaut, gäbe es so etwas nicht. Da gibt es endgültige Klarheit binnen weniger Tage.

    Es obliegt der HBL ihren Mitgliedern effektiven Rechtsschutz zu gewähren. Können dies die DHB-Gerichte nicht leisten, muss man eben eine eigene Gerichtsbarkeit mit eigener Rechts- und Spielordnung aufbauen. Dass dies nicht schon lange passiert ist, ist völlig unverständlich.

    Nicht eilig?
    Was soll denn noch eiliger sein? Es geht um die Zugehörigkeit zur zweiten Liga oder zur Regionalliga. Da muss man planen können. Jeder Tag zählt.


    Wie auch immer. Die Entscheidung des Gerichts, keine eV zu erlassen, ändert nichts an dem Sachverhalt zur Spielberechtigung, hätte aber möglicherweise Auswirkungen auf den Ausgang eines denkbaren Schadenersatzprozesses.

    Ich habe das Gefühl, dass das Urteil insgesamt sehr ergebnisorientiert ist. Es durfte nicht sein, also wurde es auch nicht...

  • Anderes Thema:

    Homepage TV Kirchzell:

  • Zitat

    Original von Richard74


    [Blockierte Grafik: http://www.untermain-news.de/img/tvk/dimg/730/627.jpg]
    "Mit einem solchen Antrag erhält man beim DHB eine Spielgenehmigung."

    muahahaha... kann es sein, daß an dem Antrag so ziemlich NICHTS richtig ist? Und warum mussten wir dem HVSH ausführlich glaubhaft machen, daß der Pass unseres Neuzugangs, der mal in der Jugend bei Flensburg gespielt hatte, zwischenzeitlich aber nur in Dänemark und Australien aktiv war, absolut nicht mehr aufzufinden ist und wir deswegen bitte bitte trotzdem einen Pass bekommen möchten, damit er in der Kreisklasse mitspielen darf, wenn sowas doch ganz offensichtlich in der 2. Bundesliga absolut nicht erforderlich ist... :lol: :lol: :lol:

  • Liebe Kirchzeller,

    da Ihr ja im "Fall Poch" stets auf die Korrektheit der Unterlagen und Paragraphen bezieht, dann habt Ihr aber im Fall "Hetkamp" jetzt selbst einen "Bock geschossen".

    Das Schreiben ist adressiert an den Deutschen Handball Bund z.Hd. Uwe Stembert. Soviel mir bekannt ist, ist Hr. Stemberg in seiner Funktion als Männerspielwart (und in diese Richtung geht ja das Schreiben) allerdings bei der HBL.

    Mir wird Kirchzell langsam unheimlich, zumindest das was dort eben abläuft. Fangt doch wieder mal an Handball zu spielen, holt euch den Titel und steigt wieder auf. Dann habt ihr euch (HBL/TVK) auch alle wieder lieb.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht war die Kirchzeller Vertragsanzeige für die HBL irrelevant, da sie für Regionalligisten nicht zuständig ist. Insofern hätte Wallau die erste Vertragsanzeige eingereicht. Vielleicht war der Vertrag mit Hetkamp gekündigt, aufgelöst oder weiß der Geier was. Ist ja oft so, dass es Ausstiegsklauseln für den Fall es Abstiegs gibt.

    Die Rechtsauffassung von Kirchzell, der Verein sei bis zur Rechtskraft des Einspruchsverfahrens der zeiten Liga zuzurechnen, kann ich nicht teilen.

  • Also als Hetkamp damals zum TVK wechselte war immer von einem Einjahresvertrag die Rede und das Jahr war nun vorbei.
    Ich hab da aber ne ganz andere Frage, seit wann gehört Kirchzell nicht mehr dem hessischen Handballverband an? Und spielt man dann nächste Runde Regio Süd oder Regio Südwest?

  • Meines Wissens nach gehört die ganze Ecke - Obernburg, Kirchzell, Großwallstadt etc. - zum bayrischen Verband (eigener Kreis im BHV) und ist spieltechnisch komplett den Hessen zugeordnet.

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Als Wilm Hetkamp nach der Saison 2005/2006 komplett zum TVK wechselte, war es ein Einjahresvertrag für die Saison 2006/07, der Vertrag wurde dann im Januar 2007 um ein weiteres Jahr verlängert. Also mit Gültigkeit für die Saison 2007/08 ohne Ausstiegsklause bei einem eventuellen Abstieg in die Regio-Liga.

  • ghettoyouth

    Bist Du da 100% sicher ? Der Spieler Hetkamp sagt da was ganz anderes. Es gab von Ihm nie eine schriftliche oder mündliche Zusage für die Saison 2007/2008 ! Schon gar nicht incl. der Regionalliga-Zugehörigkeit !

    Im übrigen ...

    Die Regionalliga Südwest liegt in der Zuständigkeit beim Südwestdeutschen Handball - Verband. Diesem wiederum gehört der hessische Verband an, dem wiederum der TVK "spieltechnisch" mit allen seinen Mannschaften angehört.

    d.h. irgendeine Anzeige beim bayrischen Verband ist unerheblich, da dieser Verband nicht zuständig ist, die HBL ist auch nicht zuständig, da Kirchzell lt. momentanen offizielen Status kein Zweitligist mehr ist...

    Ergo ... liebe Kirchzeller ... falsche Baustellen ... euer Fehler !

    Doch das hätte eh nichts geändert, weil, wie schon gesagt, Hetkamp keinen schriftlichen Vertrag mit Euch für 2007/2008 hatte.

  • Langsam wird das Kirchzeller Verhalten peinlich. Unsportlich ist es im Pokal nicht nach Willststätt zu fahren, das Theater um den Wechsel des Spielers nach Wallau-Massenheim wirkt wie eine billige Retourkutsche.
    Kirchzell wirkt wie in der Literaturgeschichte ein Herr Kohlhaas , der blindwütig um sich schlägt, weil ihm vermeintlich Unrecht getan wurde.
    Hätte man die finaniellen Mitteln (die anscheinend für die juristischen Überprüfungen unbegrenzt zur Verfügung stehen) in der letzten Transferperiode in ein-zwei Verstärkungen investiert, hätte man den Abstieg auf dem Parkett verhindern können.
    Wenn Kirchzell Schadenersatz erstreiten sollte, soll es mir Recht sein. Ansonsten würde ich dazu raten, nicht ständig neue Streitereien anzufangen.

  • Also mittlerweile bekommt man wirklich das Gefühl, dass Kirchzell mit aller Macht irgendwie die Schwachpunkte in der HBL aufdecken will.

    1) In der Sache mit Poch verstehe ich die Argumentation des TVK vollkommen und bin auch der Auffassung, dass dort die Revision berechtigt ist.

    2) Was das Pokalspiel anbelangt, so ist dieser Punkt in den Durchführungsbestimmungen nicht erfasst. Die DFB sollten in diesem Punkt aber aktualisiert werden.

    3) Der Wechsel mit Hetkamp. Da kennt man zu wenige Fakten, um sich dort ein Urteil bilden zu können. Gibt es einen schriftlichen Vertrag und wie sieht der genau aus. Das sollte sich aber auch gut klären lassen.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Zitat

    Original von Ellob
    zu 3)
    Das wurde wohl geklärt und Hetkamp hat die Spielberechtigung für Wallau von der HBL erhalten.


    Ah, so wie Poch, ja? :D


    Ne, mal im Ernst, solange auf der TVK Homepage oder sonst wo keine weiteren Details veröffentlicht werden, kann man sich dazu kein Urteil bilden

    Einmal editiert, zuletzt von Richard74 (7. August 2007 um 16:00)

  • Da geb ich meinem Vorredner vollkommen recht..

    Allerdings find ich manche Kommentare hier wirklich zum schießen.. Ich habs schonmal geschrieben und tus halt jetzt nochmal.. Ich wiederhole mich sehr ungern..

    Aber jeder, dem sein Herz für eine der Mannschaften schlägt, würde mitfiebern und hoffen, dass für seine Mannschaft das bestmögliche herausgeholt wird.. Aber naja mit spinnern muss man halt auch leben..

    Gruß Steffi

  • Zitat

    Original von Ellob
    zu 3)
    Das wurde wohl geklärt und Hetkamp hat die Spielberechtigung für Wallau von der HBL erhalten. Wozu also drüber diskutieren?

    Gegen die Erteilung einer Spielberechtigung kann man 3 Monate lang Einspruch einlegen. ;)

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.