- Offizieller Beitrag
ZitatOriginal von Projekt Gold
Hallo zusammen,bei allem Verständnis für die Situation des TVK habe ich mal eine Frage:
Die Verantwortlichen veröffentlichen das Urteil des Bundessportgericht. Das ist ok. Hier und in einem anderem Forum wird der Antrag auf Spielberechtigung des TVW für den Spieler durch einen User veröffentlicht. Jetzt kenne ich mich juristisch nicht gut aus, aber es handelt sich doch hierbei auch um ein Beweisstück eines laufenden Verfahren. Verliert dieses Beweisstück durch die Veröffentlichung(egal durch wen) seine
-wie soll ich es nennen- Wirkung (?) und ist für weitere Verhandlungen noch zugelassen?Eine weitere Frage an die Fans des TVK: Wie will Kirchzell denn im Erfolgsfall noch für die 2.Liga planen? Eine Entscheidung fällt doch frühestens ende August, also kurz vor dem Rundenstart. Es müsste ja umgehend eine Lizenzantrag gestellt werden und dieser muss erst noch durch die HBL geprüft werden. Und hier ist doch jedem klar: Durch das Verhalten des TVK gegenüber der HBL haben sie in Dortmund keine Freunde gewonnen.
Der Spruch von Stemberg (dann spielt ihr 2.Liga Nord) war überflüssig, allerdings habe ich jetzt schon von mehreren Seiten gehört, dass der TVK und ganz besonders Trainer Kunz die Mitarbeiter der HBL und die Schiedsrichter des Spiels aufs übelste beleidigt haben.
Es geht um Revision nicht um Berufung
Hier werden nur Fehler in der Rechtsanwendung überprüft.
Neue Beweisvorträge sind nicht möglich - von daher ist es völlig egal, ob der "Beleg" veröffentlicht wird oder nicht.