Annahme der Abmeldung verweigert

  • Hallo,

    mein Sohn - im Juni 14 Jahre alt geworden - C-Jugend-Spieler - spielte bisher in der Regionsklasse unseres Heimatvereines. Nun möchte er aufgrund eines Angebotes in die Landesliga wechseln. Es ist sein alleiniger Entschluss.

    Der neue Verein hat mir ein Formular-Vordruck gegeben, dass wir uns von unserem alten Verein unterschreiben lassen sollten.

    Das Formular beinhaltet die Beendigung der Aktivität als Handballer in dem Verein zum 30.06.07 und die Bitte, den Pass auszuhändigen.

    Der Passwart hat die Unterschrift verweigert. Wie sollte ich nun am besten vorgehen? Der neue Verein sagt: Der alte Verein MUSS diese Erklärung unterschreiben. *seufz*

    Desweiteren hat der alte Trainer verlauten lassen, er will den Pass erstmal nicht rausgeben, weil er erstmal prüfen will, ob eine Ausbildungsvegütung fällig wird. Das kann doch aber nicht der Grund für die Verweigerung der Passausgabe sein - oder?

    Wir haben stets unsere Vereinsbeiträge gezahlt, uns als Eltern immer eingesetzt, waren immer da als Not am Mann war und haben mittlerweile auch den Trainingsanzug wieder zurück gegeben. Ich bin einfach nur sprachlos über so ein Verhalten und verstehe da die Vereinswelten nicht mehr.

    Mein Sohn ist erst 14 Jahre alt. ....

    Über Antworten freut sich
    Windigo

    Einmal editiert, zuletzt von windigo (12. Juli 2007 um 18:04)

  • Hallo, das ist ein altes Problem mit einer einfachen Lösung: Die Abmeldung per Einschreiben mit Rückschein an den Verein schicken. Damit ist die Abmeldung rechtlich in Ordnung und wenn sich der alte Verein nicht binnen 14 Tagen meldet, dann ist die vom Verband ein neuer Pass auszustellen.

  • In Hessen ist es so:

    An Ausbildungskosten können pauschal durch den abgebenden Verein vom aufnehmenden
    Verein gefordert werden:
    a) pro angefangenem Monat der nachgewiesenen Jugendspielberechtigung,
    jedoch frühestens ab Vollendung des 14. Lebensjahres, ein Grundbetrag
    von 25 €;


    Da dein/euer Sohn das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat ist auch keine Ausbildungsvergütung fällig.

    Außerdem ist das kein Grund den Pass zu verweigern.

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Kälte (13. Juli 2007 um 08:50)

  • Kälte

    Falsch, wenn er im Juni 14 geworden ist, hat er das 14. Lebensjahr beendet. Aber 25 € wären dann ja nicht so viel. Ansonsten ist von Matilda alles gesagt: Einschreiben mit Rückschein, Paßantrag beim neuen Verein.

  • Die Spielordnung besagt eindeutig, dass der Pass innerhalb von 14 nach schriftlicher Abmeldung an den Spieler herauszugeben ist und mögliche Ansprüche gegenüber dem Verband anzuzeigen sind.

    Das hat mit dem Pass überhaupt nichts zu tun. Ich würde schnellstens den Klassenleiter oder die TK über das Verhalten des alten Vereins informieren.

    Vielleicht haben die auch die Änderungen wegen der Ausbildungsvergütung noch nicht mitbekommen.

  • windigo: Falls beim alten Verein die schriftliche Abmeldung als Handballer noch nicht vorliegt (weil sie den Antrag zurückgegeben oder geschickt haben), dann sollte das schnellstmöglich nachgeholt werden. Noch belaufen sich die Ausbildungskosten auf einen Monat. Jeder weitere Verzögerung macht Deinen Sohn teurer.

    Seit der letzten Änderung des maßgeblichen Paragraphen gibt es keine Gründe mehr für eine Freigabeverweigerung. Der Verein hat den Pass herauszurücken.

    Zitat

    § 23 Vereinswechsel (Spielordnung DHB)

    (1) Der Spieler, der den Verein wechseln will, muss sich als Handballspieler schriftlich bei seinem Verein abmelden. Die Abmeldung ist, ungeachtet einer weiteren Vereinszugehörigkeit, frühestens am Tage nach seinem letzten Spiel – auch Freundschaftsspiel – wirksam. Abmeldedatum ist der Tag des Zugangs der Abmeldeerklärung beim bisherigen Verein, bei vorheriger Abmeldung der Tag nach sei-nem letzten Spiel bzw. das in der Abmeldung genannte Datum. Bei Spielgemeinschaften genügt auch der Eingang bei einem der Spielgemeinschaftsverantwortlichen gem. § 4 Absatz 5 der SpO. Erfolgt die Abmeldung auf dem Postweg, gilt als Abmeldedatum das Datum des Poststempels. Die Spielberechtigung für den bisherigen Verein erlischt erst mit dem Erteilen der Spielberechtigung für einen anderen Verein.

    (2) Der abgebende Verein ist verpflichtet, das Abmeldedatum und einen entsprechenden Vermerk im Spielausweis einzutragen und diesen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Abmeldedatum, dem Spieler herauszugeben.

    (3) Sofern der Spielausweis nicht mehr vorhanden ist, hat der abgebende Verein dies der Passstelle und dem Spieler schriftlich mitzuteilen.

    (4) Der neue Verein hat den bisherigen Spielausweis oder die Mitteilung gemäß Abs. 3 zusammen mit dem Antrag auf Erteilen einer neuen Spielberechtigung der zuständigen Passstelle vorzulegen. Kann der neue Verein den bisherigen Spielausweis nicht vorlegen, gehen alle Zeitverzögerungen bei der Erteilung der neuen Spielberechtigung zu seinen Lasten.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.