Junger Handballer auf Kieler Woche erstochen

  • Traurige Nachricht aus dem hohen Norden: Björn Miehe (25), der vom TSV Mildstedt (Oberliga Schleswig-Holstein) zur SG Flensburg-Handewitt II wechseln sollte, wurde in der Nacht zum Donnerstag auf der Kieler Woche nach einem Streit erstochen.


    (Quelle: sh:z)

    Unfaßbar. Mein Mitgefühl gilt Björns Familie und Freunden.

  • Zitat

    Original von Micha
    Traurige Nachricht aus dem hohen Norden: Björn Miehe (25), der vom TSV Mildstedt (Oberliga Schleswig-Holstein) zur SG Flensburg-Handewitt II wechseln sollte, wurde in der Nacht zum Donnerstag auf der Kieler Woche nach einem Streit erstochen.


    (Quelle: sh:z)

    Unfaßbar. Mein Mitgefühl gilt Björns Familie und Freunden.

    unfassbar.... Laufen denn nur noch Idioten über den Planeten? Man muss manchmal wirklich den Eindruck haben.........

  • Zitat

    Original von K-F
    ein Tiefpunkt im Handball :(

    ... im Handball??? Das ist ja wohl mal völlig nebensächlich. Eher ein Tiefpunkt im "menschlichen" (?! eigentlich widerstrebt mir der Begriff hier...) Verhalten... :nein: :(

    "Im Training habe ich mal die Alkoholiker meiner Mannschaft gegen die Antialkoholiker spielen lassen. Die Alkoholiker gewannen 7:1. Da war's mir wurscht. Da hab i g'sagt: Sauft's weiter." (Max Merkel)

  • :( wie schrecklich... :( als geborener Kieler und überzeugter Handballer bin ich besonders traurig welche Schwachköpfe auf dieser Welt und auch (leider) in Kiel herumlaufen...


  • Quelle: http://www.shz.de/home/top-thema…html?no_cache=1

  • für eine mehrfach vorbestrafeten Täter der ein Messer mit nimmt und dann eine solche Tat begeht? Verstehe ich nicht.... :nein:

  • Fünf Jahre sind glaube ich Mindeststrafe bei Totschlag. Wenn ich dann hergehe und jemanden hinterrücks ersteche, können das niemals nur sechs sein.

    MfG Felix0711

    "Deshalb unterstütze ich mit vollstem Enthusiasmus ein Projekt, das abendländischen Humanismus mit moderner Technik verbindet – den Bau eines unterirdischen Doms!"
    Harald Schmidt

  • Das ist einfach nur schrecklich und es kann doch nicht wahr sein, dass sowas nur 6 Jahre gibt?! Und in 6 Jahren sticht er wieder zu :nein: das kann man echt nich in Worte fassen!

  • Ich bin gespannt, was in der Revision passieren wird. Wird auf anderen Seiten schon stark drüber spekuliert, dass der Richter Fehler in der Anwendung des Rechts gemacht hat. Und wenn ich den Sachverhalt lese, ist das Opfer alles andere als ein unschuldiges Opfer, auch wenn sein Tod sicherlich mehr als tragisch ist (wie eigentlich alle Tode)

    Zitat

    Original von Felix0711
    Fünf Jahre sind glaube ich Mindeststrafe bei Totschlag. Wenn ich dann hergehe und jemanden hinterrücks ersteche, können das niemals nur sechs sein.

    hinterrücks wäre heimtückisch und der Angeklagte wäre wegen Mord gemäß § 211 dran gewesen.

    Einmal editiert, zuletzt von Dickmann (27. März 2008 um 18:03)

  • Mal ne Frage an die Rechtsexperten hier: Lese nur ich das so, oder ist die Begründung des Landgerichtes mehrfach widersprüchlich?

    Von einer Notwehrsituation noch zu sprechen, wenn ich dem Opfer von hinten in den Rücken steche und dann noch drei mal am Boden liegend einsteche, kann es doch nicht mehr sein. Oder, um es mal so mit dem Fußball zu sagen: "Liegt hier nicht eine neue zu beurteilende Spielsituation vor?"

    Abgesehen davon, daß die Darstellung in der Presse ja nie so recht objektiv sein kann, wobei ich sie hier allerdings auch nicht allzu reißerisch empfinde.

  • unglaublich!!!!!!! ich hätte den kerl wegen mordes angeklagt. Auf Mord steht Lebenslänglich und der würde frühestens nach 15 jahren rauskommen..... meiner meinung nach ist das kein totschlag.....von hinten erstochen........unglaublich

  • Die Begründung des LG steht hier doch gar nicht, nur eine Zusammenfassung der mündlichen Begründung von wem auch immer.

    Wenn ich die Reaktionen auf Urteile der Strafgerichte lese, bin ich immer wieder froh, dass die Rechtsprechung in diesem Land nicht durch Geschworene wahrgenommen wird.

    Ohne Kenntnis des Sachverhaltes und vor allen Dingen in rechtlichen Fragen mit einem grundsoliden Halbwissen ausgestattet wird einfach irgendetwas in den Raum gepustet, von dem man überhaupt keine Ahnung hat.

    Was kommt als nächstes ? Forderung nach der Todesstrafe ? Entscheidung per Daumen wie im alten Rom ?

    Erst denken, dann die Fakten kennen, dann reden.

  • Zitat

    Original von Gottfried
    Mal ne Frage an die Rechtsexperten hier: Lese nur ich das so, oder ist die Begründung des Landgerichtes mehrfach widersprüchlich?

    Von einer Notwehrsituation noch zu sprechen, wenn ich dem Opfer von hinten in den Rücken steche und dann noch drei mal am Boden liegend einsteche, kann es doch nicht mehr sein. Oder, um es mal so mit dem Fußball zu sagen: "Liegt hier nicht eine neue zu beurteilende Spielsituation vor?"

    Abgesehen davon, daß die Darstellung in der Presse ja nie so recht objektiv sein kann, wobei ich sie hier allerdings auch nicht allzu reißerisch empfinde.

    Aus einer Notwehrhandlung kann ein Notwehrexzess entstehen gemäß § 33 StGB. Ansonsten musste das Gericht die Notwehrlage so oder so anprüfen, da die Rechtswidrigkeit im Gutachten immer geprüft werden muss. Bei den ersten beiden Opfern wird die Notwehrlage ja auch (mM nach) zu Recht anerkannt. Beim Opfer selbst wäre ich als Verteidiger natürlich auch von Notwehr ausgegangen. Will ja meinen Mandanten rauspauken. ;)

    Ansonsten ist es defintiv kein Mord. Es ist kein einziges qualifizierendes Merkmal aus § 211 gegeben.

    Kann HVS-SR zwecks Jury nur zustimmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Dickmann (28. März 2008 um 17:35)

  • Ich stelle hier mal wieder fest, dassin dem hier zur Debatte stehenden Bereich der Rechtsordnung unsere Gesetzgebung sehr vernünftig ist und unsere Juristen zumeist sehr gut arbeiten.

    Rechtslage und Argumentation erscheinen mir durchaus akzeptabel und nachvollziehbar.

    .... und im übrigen bin ich der Meinung, dass alle Gymnasien abgeschafft gehören !

    Nicht der Abgrund trennt, sondern der Niveauunterschied. (Lec)