Torwart Manuel Poch hatte in 13 Spielen keine gültige Spielberechtigung

  • Hätte wenn und aber... Aber ich möchte nochmal auf das zu sprechen kommen, was bini oben angesprochen hat... Warum fällt das keinem beim Verband auf??? Das schadet dem Ansehen von HBL und Landesverbänden... Wie kommts??? Mir fällt da keine plausible Erklärung ein außer Schlampigkeit

    Dear Mr. President
    [...]
    What do you feel when you see all the homeless on the street?
    Who do you pray for at night before you go to sleep?
    What do you feel when you look in the mirror?
    Are you proud?
    [...]
    Aus: Pink, Dear Mr. President

  • Zitat

    Original von wintermute
    Vielleicht hatte ja jemand ein Fax an die HBL geschickt?

    Erklär doch mal den Sinn dieses Posts für blöde Schüler ;) :baeh:

    Dear Mr. President
    [...]
    What do you feel when you see all the homeless on the street?
    Who do you pray for at night before you go to sleep?
    What do you feel when you look in the mirror?
    Are you proud?
    [...]
    Aus: Pink, Dear Mr. President

  • Lothar schreibt:

    Zitat

    Wenn Dormagen gegen den TuS gewinnt, kann der TuS sagen: falscher Gegner! Stralsund kann ebenfalls sagen: falscher Gegner!

    Wenn ich mich nicht täusche, müßte die neue Relegation dann ja auf jedem Fall bis zum 30.6. abgeschlossen sein (Ende des Spieljahres). Das würde sehr eng - bis unmöglich! (auch wegen Widerspruchsfristen).

  • Was für ein Chaos.
    Wieso passieren solche Fehler auf dieser Ebene (1. und 2.Liga) eigentlich nur beim DHB, nicht aber z.B. beim DFB?
    Entweder sind die Regelungen im Handball zu kompliziert, dann muss man das vereinfachen.
    Oder man hat ein Funktionärsproblem, sowohl auf Verbands-, als auch auf Vereinsseite.

    Mit jedem wag ichs, dem ich kann ins Auge fassen.

  • Zitat

    Original von michel b.
    Was für ein Chaos.
    Wieso passieren solche Fehler auf dieser Ebene (1. und 2.Liga) eigentlich nur beim DHB, nicht aber z.B. beim DFB?

    Ist dem VWL Wolfsburg in der Saison 2004/2005 auch schon passiert. Allerdings sind die Sanktionen im Fußball anders. Damals wurde das Spiel nicht nachträglich verloren gewertet, sondern Wolfsburg erhielt "nur" einen Punkt abgezogen.

    Einmal editiert, zuletzt von Ide71 (8. Juni 2007 um 12:20)

  • Ich glaube nicht, dass da was nach kommt.

    Laut Spielordnung muss sich der Spieler bei seinem Verein schriftlich abmelden, nicht aber gegenüber dem LV. Es gibt auch keinen Verband, der zusätzlich zum Passantrag und dem alten Pass auch noch diese schriftliche Abmeldung bei seinem Verein verlangt. Diese Abmeldung hat nur für den abgebenden Verein eine Bedeutung für die fristgerechte Geltendmachung von Ansprüchen, wie Kleidung oder Ausbildungkosten.

    Die schriftliche Abmeldung vom Verein ist für die Spielberechtigung unerheblich. Der abgebende Verein bestätigt ja mit seinem Eintrag im alten Pass die Abmeldung und die Zustimmung zum Wechsel. Die Spielberechtigung für den Torhüter war m.E. nach völlig in Ordnung, deswegen wird der Einspruch auch zurückgewiesen werden.

  • Ich würde die ganze Sache entweder bis nach dem 01. Juli aussitzen
    (danach kann es keine rückwirkende Entscheidungen über die Spielklassenzugehörigkeit mehr geben),
    oder ich würde den § 16 SPO DHB heranziehen :

    § 16 Unwirksame Spielberechtigung, fehlender Vertrauensschutz
    Eine Spielberechtigung, die zu Unrecht erteilt worden ist, ist unwirksam. Gegen die
    Unwirksamkeit schützt guter Glaube nur, wenn Verein oder Spieler die Fehlerhaftigeit der Spielberechtigung weder kannten noch hätten kennen müssen.

    Alles andere zieht ein Riesenchaos nach sich und alle möglichen Spiele, die zu wiederholen wären, müssten bis zum 01. Juli durchgeführt werden, was zeitlich so gut wie nicht machbar wäre.

    Zudem ist es nicht verboten, in zwei oder mehreren Vereinen Mitglied zu sein und auch ein/e SpielerIn , der/die Mitglied in zwei opder drei Handballabteilungen ist , hat sein/ihr Spielrecht lediglich auf einem Spielausweis zu bestätigen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Schwaniwolli (8. Juni 2007 um 13:18)

  • Homepage TV Kirchzell:


  • Zitat

    Anträge (der Vereine) gegen die Zuerkennung der Spielberechtigung müssen gemäß § 4 Abs. 4 RO innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes - aber spätestens vor Ablauf von drei Monaten seit dem Tage der Zuerkennung der Spielberechtigung - gestellt werden.

    Seh ich das falsch, oder sind die 3 Monate längst vorbei und die ganze Sache ist damit hinfällig???

  • Das lese ich anders.

    Zitat

    Zur Saison 2006/07 hat der TV Willstätt/Ortenau für den Spieler Manuel Poch eine Spielgenehmigung beantragt, wobei im Passantrag offensichtlich als letzter Verein TV Gelnhausen eingetragen wurde. Der TV Willstätt hat dann auch die Spielgenehmigung erhalten und Manuel Poch in insgesamt 11 Spielen eingesetzt.

  • Genau darum geht es doch. Um die Gültigkeit anzuzweifeln hat man drei Monate nach Erteilung der Spielgenehmigung Zeit. Und diese drei Monate sind längst vorbei.

  • Das steht nichts (s.o.) von abgestempelt, sondern abgemeldet.

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Poch hat für den TV Willstätt eine Spielgenehmigung erhalten, wie oben geschrieben wurde. Und die Rechtmäßigkeit der Zuteilung dieser Spielgenehmigung soll jetzt angezweifelt werden.

    Die Verjährungsfrist hierfür ist laut RO ein Jahr, also noch nicht abgelaufen. Es empfielt sich aber, den oben angegeben Absatz in der RO mal zu Ende zu lesen, und nicht nur soweit wie oben zitiert:

    Zitat

    RO, §4 (4) Anträge gegen die Zuerkennung der Spielberechtigung müssen innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes - aber spätestens vor Ablauf von 3 Monaten seit dem Tage der Zuerkennung der Spielberechtigung - gestellt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen sind spieltechnische Folgerungen nicht mehr zulässig. Unberührt bleibt die Möglichkeit, andere Strafen zu verhängen.

    Diese drei Monate sind vorbei, d.h. es werden keine Änderungen in der Tabellenplatzierung mehr vorgenommen - egal ob die Erteilung der Spielgenehmigung rechtens war oder nicht. Evtl. bekommt der TV Willstätt/Ortenau eine Geldstrafe, aber das war's dann auch.

  • Neuer Bericht auf handball-world:

    http://www.handball-world.com/o.red.c/news.p…=1&auswahl=9269

  • Zitat

    Original von enki
    eine Aufstockung der 1. Liga auf 19 oder 20 Mannschaften wäre auch eine Überlegung wert. Würde sicherlich das Niveau noch ein wenig steigern.

    LG Alex

    Moin Moin,

    also das Verstehe ich jetzt mal gar nicht... Wie kommst du denn darauf?
    M.E. würde sich das Niveau steigern wenn die 1. Liga zurück auf 16 Mannschaften geht...


    MfG
    Schmiddy