Hätte wenn und aber... Aber ich möchte nochmal auf das zu sprechen kommen, was bini oben angesprochen hat... Warum fällt das keinem beim Verband auf??? Das schadet dem Ansehen von HBL und Landesverbänden... Wie kommts??? Mir fällt da keine plausible Erklärung ein außer Schlampigkeit
Torwart Manuel Poch hatte in 13 Spielen keine gültige Spielberechtigung
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Vielleicht hatte ja jemand ein Fax an die HBL geschickt?
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Zitat
Original von wintermute
Vielleicht hatte ja jemand ein Fax an die HBL geschickt?Erklär doch mal den Sinn dieses Posts für blöde Schüler

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Das wäre zu kompliziert.
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Lothar schreibt:
ZitatWenn Dormagen gegen den TuS gewinnt, kann der TuS sagen: falscher Gegner! Stralsund kann ebenfalls sagen: falscher Gegner!
Wenn ich mich nicht täusche, müßte die neue Relegation dann ja auf jedem Fall bis zum 30.6. abgeschlossen sein (Ende des Spieljahres). Das würde sehr eng - bis unmöglich! (auch wegen Widerspruchsfristen).
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Was für ein Chaos.
Wieso passieren solche Fehler auf dieser Ebene (1. und 2.Liga) eigentlich nur beim DHB, nicht aber z.B. beim DFB?
Entweder sind die Regelungen im Handball zu kompliziert, dann muss man das vereinfachen.
Oder man hat ein Funktionärsproblem, sowohl auf Verbands-, als auch auf Vereinsseite. -
Zitat
Original von michel b.
Was für ein Chaos.
Wieso passieren solche Fehler auf dieser Ebene (1. und 2.Liga) eigentlich nur beim DHB, nicht aber z.B. beim DFB?Ist dem VWL Wolfsburg in der Saison 2004/2005 auch schon passiert. Allerdings sind die Sanktionen im Fußball anders. Damals wurde das Spiel nicht nachträglich verloren gewertet, sondern Wolfsburg erhielt "nur" einen Punkt abgezogen.
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Ich glaube nicht, dass da was nach kommt.
Laut Spielordnung muss sich der Spieler bei seinem Verein schriftlich abmelden, nicht aber gegenüber dem LV. Es gibt auch keinen Verband, der zusätzlich zum Passantrag und dem alten Pass auch noch diese schriftliche Abmeldung bei seinem Verein verlangt. Diese Abmeldung hat nur für den abgebenden Verein eine Bedeutung für die fristgerechte Geltendmachung von Ansprüchen, wie Kleidung oder Ausbildungkosten.
Die schriftliche Abmeldung vom Verein ist für die Spielberechtigung unerheblich. Der abgebende Verein bestätigt ja mit seinem Eintrag im alten Pass die Abmeldung und die Zustimmung zum Wechsel. Die Spielberechtigung für den Torhüter war m.E. nach völlig in Ordnung, deswegen wird der Einspruch auch zurückgewiesen werden.
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Ich würde die ganze Sache entweder bis nach dem 01. Juli aussitzen
(danach kann es keine rückwirkende Entscheidungen über die Spielklassenzugehörigkeit mehr geben),
oder ich würde den § 16 SPO DHB heranziehen :§ 16 Unwirksame Spielberechtigung, fehlender Vertrauensschutz
Eine Spielberechtigung, die zu Unrecht erteilt worden ist, ist unwirksam. Gegen die
Unwirksamkeit schützt guter Glaube nur, wenn Verein oder Spieler die Fehlerhaftigeit der Spielberechtigung weder kannten noch hätten kennen müssen.Alles andere zieht ein Riesenchaos nach sich und alle möglichen Spiele, die zu wiederholen wären, müssten bis zum 01. Juli durchgeführt werden, was zeitlich so gut wie nicht machbar wäre.
Zudem ist es nicht verboten, in zwei oder mehreren Vereinen Mitglied zu sein und auch ein/e SpielerIn , der/die Mitglied in zwei opder drei Handballabteilungen ist , hat sein/ihr Spielrecht lediglich auf einem Spielausweis zu bestätigen.
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Homepage TV Kirchzell:
ZitatAlles anzeigenEinspruch des TV Kirchzell gegen die Wertung des Spieles geegn den TV Willstätt
Hallo,sicherlich habt Ihr schon von unserem Einspruch gehört.
Hier kurz der Sachverhalt, soweit wir ihn kennen:
Der Spieler Manuel Poch war für die Saison 2005/06 Vertragsspieler beim TV Gelnhausen. Dieses Vertragsverhältnis wurde mit einem Auflösungsvertrag während der Spielzeit beendet, so dass Manuel Poch am 13.01.2006 eine Spielgenehmigung vom Hessischen Handballverband für den TV Flieden erhielt. Diese Spielgenehmigung hat die ganze Zeit bestanden, da sich der Spieler erst zum 06.06.2007 (!) beim TV Flieden abgemeldet hat.
Zur Saison 2006/07 hat der TV Willstätt/Ortenau für den Spieler Manuel Poch eine Spielgenehmigung beantragt, wobei im Passantrag offensichtlich als letzter Verein TV Gelnhausen eingetragen wurde. Der TV Willstätt hat dann auch die Spielgenehmigung erhalten und Manuel Poch in insgesamt 11 Spielen eingesetzt.
So auch im Spiel TV Kirchzell gegen TV Wilstätt am 10.11.2006 in Amorbach, das Willstätt mit 28:27 gewann.
Eingesetzt war der Spieler auch gegen Bayer Dormagen am 15.11.2006, das Willstätt mit 31:27 gewann.
Nicht gespielt hat er dagegen gegen TUSEM Essen am 04.11.2006, das ebenfalls Willstätt gewonnen hat (30:28). Nicht gespielt hat Manuel Poch in beiden Spielen gegen den TV Bittenfeld.
Wie das alles zustande gekommen ist, darüber können wir nur spekulieren. Fakt ist jedoch, dass Manuel Poch bis zum 06.06.2007 beim TV Flieden eine Spielgenehmigung hatte, was uns heute nochmals der Geschäftsführer des HHV Herr Dörr bestätigt hat.
Was sind die möglichen Konsequenzen?
Nach § 16 Spielordnung ist eine zu Unrecht erteilte Spielberechtigung unwirksam.
Nach § 50 Abs. 1 f SpO ist für eine Mannschaft das Spiel mit dem Torverhältnis 0:0 als verloren zu werten, wenn Nichtspielberechtigte als Spieler mitwirken.
Zu beachten ist, dass gemäß § 4 Abs. 2 Rechtsordnung (RO) die Spielleitende Stelle innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Verstoßes ein Verfahren einleiten oder die Einleitung bei der zuständigen Rechtsinstanz beantragen muss.
Anträge (der Vereine) gegen die Zuerkennung der Spielberechtigung müssen gemäß § 4 Abs. 4 RO innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes - aber spätestens vor Ablauf von drei Monaten seit dem Tage der Zuerkennung der Spielberechtigung - gestellt werden.
Seitens des TV Kirchzell wird ein solcher Antrag gestellt werden.
Die Verantwortlichen haben mittlerweile auch mit den betroffenen Vereinen Bayer Dormagen, TuS Nettelstädt und Stralsunder HV Kontakt aufgenommen.
Alle Vereine unterstützen uns und gerade Bayer Dormagen wird mit Manager Uli Derad ebenfalls einen Antrag stellen.
Das Verfahren wird also in Gang gebracht und der DHB, bzw die HBL ist - wie wir inoffiziell erfahren haben - auch schon schwer am Prüfen der Sachlage.
Sehr gefreut haben wir uns über die schnelle Hilfe und die Unterstützung durch den TV Großwallstadt, wobei uns Sascha Schnobrich wertvolle Tipps gegeben hat.
Wir sehen, und das wird uns überall auch bestätigt, dass wir gute Chancen mit unserem Antrag haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwab
1. Vorsitzender
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Zitat
Anträge (der Vereine) gegen die Zuerkennung der Spielberechtigung müssen gemäß § 4 Abs. 4 RO innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes - aber spätestens vor Ablauf von drei Monaten seit dem Tage der Zuerkennung der Spielberechtigung - gestellt werden.
Seh ich das falsch, oder sind die 3 Monate längst vorbei und die ganze Sache ist damit hinfällig???
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Er hat/hatte ja keine Spielberechtigung (bzw. darum geht es ja beim Protest) und deshalb sind die 3 Monate noch nicht vorbei.
So versteh ich das jedenfalls
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Das lese ich anders.
ZitatZur Saison 2006/07 hat der TV Willstätt/Ortenau für den Spieler Manuel Poch eine Spielgenehmigung beantragt, wobei im Passantrag offensichtlich als letzter Verein TV Gelnhausen eingetragen wurde. Der TV Willstätt hat dann auch die Spielgenehmigung erhalten und Manuel Poch in insgesamt 11 Spielen eingesetzt.
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ja, eine ungültige Spielgenehmigung (je nach Urteil)
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Genau darum geht es doch. Um die Gültigkeit anzuzweifeln hat man drei Monate nach Erteilung der Spielgenehmigung Zeit. Und diese drei Monate sind längst vorbei.
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bei Manuel Poch wurde der Pass vom TV Fieldern erst am 06.06.2007 abgestempelt.
Das heißt, er war bis zu diesem Tag beim TV Fieldern gemeldet, hätte also nicht für einen anderen Verein spielen dürfen.
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Das steht nichts (s.o.) von abgestempelt, sondern abgemeldet.
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Poch hat für den TV Willstätt eine Spielgenehmigung erhalten, wie oben geschrieben wurde. Und die Rechtmäßigkeit der Zuteilung dieser Spielgenehmigung soll jetzt angezweifelt werden.
Die Verjährungsfrist hierfür ist laut RO ein Jahr, also noch nicht abgelaufen. Es empfielt sich aber, den oben angegeben Absatz in der RO mal zu Ende zu lesen, und nicht nur soweit wie oben zitiert:
ZitatRO, §4 (4) Anträge gegen die Zuerkennung der Spielberechtigung müssen innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes - aber spätestens vor Ablauf von 3 Monaten seit dem Tage der Zuerkennung der Spielberechtigung - gestellt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen sind spieltechnische Folgerungen nicht mehr zulässig. Unberührt bleibt die Möglichkeit, andere Strafen zu verhängen.
Diese drei Monate sind vorbei, d.h. es werden keine Änderungen in der Tabellenplatzierung mehr vorgenommen - egal ob die Erteilung der Spielgenehmigung rechtens war oder nicht. Evtl. bekommt der TV Willstätt/Ortenau eine Geldstrafe, aber das war's dann auch.
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Neuer Bericht auf handball-world:
ZitatAlles anzeigenEinspruch Kirchzell: Spielberechtigung unwirksam?
Dem TV Willstätt-Ortenau droht der Abzug von 15 Punkten
Foto: Andreas Tesch
Am vergangenen Mittwoch hat der TV Kirchzell Einspruch gegen die Spielwertung des Zweitligaspiels TV Kirchzell gegen den TV Willstätt-Ortenau am 10. November 2006 eingelegt. Grund sei eine ungültige Spielberechtigung des Willstätter Torwarts Manuel Poch (handball-world.com berichtete). Mittlerweile verdichten sich die Anzeichen, dass beim Vereinswechsel Pochs die Spielberechtigung für den Landesligisten TV Flieden nicht berücksichtigt wurde.Manuel Poch kam 2003 über die Stationen SG Schlüchtern und TV Flieden zum TV Gelnhausen und rückte vor der Saison 2005/06 aus der zweiten Mannschaft in den Bundesligakader des TV Gelnhausen auf. Poch spielte 05/06 insgesamt 11 Spiele für den TV Gelnhausen in der zweiten Bundesliga. Am 12.11.2005 in der Partie gegen Wuppertal stand Poch zum letzten Mal im Aufgebot des TV Gelnhausen. Wie der TVG auf Anfrage mitteilte, wurde der Bundesligavertrag von Poch zum 12.11.2005 mittels Anzeige einer vorzeitigen Vertragsauflösung bei der HBL aufgelöst. Wie der TV Gelnhausen weiter mitteilte, habe Poch danach keine Spielberechtigung mehr für den TVG gehabt.
Der damals 24 Jahre alte Poch wechselte dann zum Landesligisten TV Flieden. Hierzu wurde vom Hessischen Handball Verband ein Landespass ausgestellt, dazu musste eigens noch die Sperrfrist neu berechnet werden, da diese erst mit der Hinterlegung des Auflösungsvertrages in Dortmund bei der HBL beginnt. Am 11. Januar 2006 war Poch für Freundschaftsspiele, ab dem 11. März 2006 auch für Pflichtsspiele spielberechtigt. Somit bestritt Poch erst am 19. März 2006 für den TV Flieden in der Landesliga sein erstes Spiel.
Nach Anfrage beim hessischen Verband liegt derzeit keine Auflösung oder ein Widerruf der Spielberechtigung von Poch für den TV Flieden vor. Allerdings sei es laut Auskunft der Passstelle durchaus möglich, wenn auch unwahrscheinlich, dass eine solche Information nicht beim HHV angekommen sei. Es gebe darüber hinaus auch weder einen Rücklauf aus Dortmund von der HBL-Zentrale noch aus Südbaden, was dann der Fall gewesen wäre, wenn Poch beim Südbadischen HV einen Pass beantragt hätte. Nach Informationen des TV Kirchzell hat Poch allerdings am 6.6.2007 seinen Pass beim TV Flieden abgeholt und sich auch erst zu diesem Termin abgemeldet.
Mit Vertragsbeginn 1. Juli 2006 wechselte Poch dann zum TV Willstätt-Ortenau und erhielt dort auch einen Bundsligavertrag. Als abgebender Verein wurde im Passantrag nach Informationen des TV Kirchzell der TV Gelnhausen genannt und die bestehende Spielberechtigung beim TV Flieden nicht berücksichtigt. Somit hätte Poch zwei Spielberechtigungen gehabt, was unzulässig ist. Die Spielberechtigung für den TV Willstätt-Ortenau wäre entsprechend § 16 der Spielordnung des Deutschen Handball Bundes unwirksam. In diesem Fall würde auch kein Vertrauensschutz greifen, da Poch von der gültigen Spielberechtigung beim TV Flieden wusste.
Auf diesen Sachverhalt hat der TV Kirchzell am Mittwoch per Fax die spielleitende Stelle der Handball-Bundesliga in Dortmund hingewiesen. Der Einspruch des TVK geht nun den normalen Weg, wie TVK-Vorsitzender Stefan Schwab mitteilte.Sollte sich herausstellen, dass die Spielberechtigung für Poch unwirksam war, würde der TV Willstätt-Ortenau insgesamt 15 Punkte aus den Spielen gegen Gelnhausen (32:30), Kirchzell (28:27), Dormagen (31:27), Bietigheim-Metterzimmern (35:30), Gensungen-Felsberg (38:27), Hüttenberg (28:28), dem Bergischen HC (33:23) und Oftersheim-Schwetzingen (24:21) abgezogen bekommen. Damit würde sich auch die Tabelle der zweiten Liga Süd verschieben (siehe Anhang). Darüber hinaus wäre auch die zweite Mannschaft des TV Willstätt-Ortenau betroffen, in der Poch überwiegend gespielt hat. Die Reserve müsste nach den entsprechenden Punktabzügen absteigen.
„Die Angelegenheit ist zurzeit bei der HBL in der juristischen Prüfung“, sagte Hans Cleiß vom TV Willstätt-Ortenau auf Anfrage zu handball-world.com. „Wir müssen nun erst einmal unsere Unterlagen prüfen. Solange es ein schwebendes Verfahren ist, werden wir vom TV Willstätt aus keinerlei Auskünfte erteilen“, wollte sich Cleiß nicht weiter zu dem Vorgang äußern.
Aber auch für die erste Liga hätten Punkteabzüge in der zweiten Liga gravierende Folgen. Der TSV Bayer Dormagen hat bereits gestern im Relegationshinspiel beim TuS-N Lübbecke Einspruch eingelegt. Dormagen wäre nach der neu berechneten Tabelle Meister und so in jedem Fall aufgestiegen. Somit müsste die Aufstiegsrelegation neu ausgespielt werden. Erschwerend kommt hier hinzu, dass das Spieljahr 2006/07 am 30.6.2007 endet und die sportlichen Entscheidungen bis zu diesem Zeitpunkt beendet sein müssen. Der Vorsitzende des TV Kirchzell, Stefan Schwab, ging auf Anfrage von handball-world.com davon aus, das die Angelegenheit aus Gründen der Dringlichkeit direkt vor dem Verbandssportgericht landen wird. „Ich bin sehr interessiert daran, herauszufinden, wer da nun was verkehrt gemacht hat“, sagte Schwab, der nach seinem derzeitigen Kenntnisstand keine Verantwortung für die unwirksame Spielberechtigung bei der HBL sieht.
"Im Falle von Punktabzügen gegen den TV Willstätt-Ortenau sähe die Abschlusstabelle der ZLS so aus:
http://www.handball-world.com/o.red.c/news.p…=1&auswahl=9269
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Zitat
Original von enki
eine Aufstockung der 1. Liga auf 19 oder 20 Mannschaften wäre auch eine Überlegung wert. Würde sicherlich das Niveau noch ein wenig steigern.LG Alex
Moin Moin,
also das Verstehe ich jetzt mal gar nicht... Wie kommst du denn darauf?
M.E. würde sich das Niveau steigern wenn die 1. Liga zurück auf 16 Mannschaften geht...MfG
Schmiddy -