• Das war es, was ich wissen wollte.

    Danke! ;)

    Sieger Fanclubturnier ESA 2006

    Vizemeister Fanclubturnier ESA 2007

    Teamchef Fanclubturnier ESA 2008 :P

  • Zitat

    Original von Teddy

    Wenn du die Tatbestände erfüllst, die die Gebührenpflicht auslösen (Vorhalten eines Radios/ Vorhalten eines Fernsehers/ Vorhalten eines internetfähigen PC's ab dem 1.1.2007), dann kannst du dich gegen die GEZ und ihre Gebühren nicht wehren, nein. Du bist dann gebührenpflichtig und musst zahlen.

    Teddy, steht da nicht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus, wonach die Gebühren unrechtend sein könnten, weil diese von den Rundfunkanstalten (teilweise) zweckentfremdet werden?
    Ich meine, da war vor etwa anderthalb Jahren ein größerer Beitrag im Stern....
    Ein befreundeter Steuerberater hat mich mal darauf hingewiesen. Er hat da ein Schreiben aufgesetzt und ist seither scheinbar "nicht mehr belästigt worden... Die Zahlung wurde bis zur Klärung ausgesetzt.

    Wenn der Mann in Schwarz pfeift, kann der Schiedsrichter auch nichts mehr machen (Ex-Fußball-Nationalspieler Andreas Brehme)

    SG Köndringen/Teningen - Die Dinos der 3. Liga / Regionalliga !

  • Soweit ich mich erinnere, hat ein Zusammenschluss der privaten Rundfunkanstalten geklagt - allerdings auf Offenlegung der Verwendung der Gebührengelder. Dagegen wehren sich die Öffis derzeit - ein Urteil steht in der Tat noch aus. Die Anhängigkeit dieses Verfahrens hat meines Wissens nach aber keine aufschiebende Wirkung.

    Sieger Fanclubturnier ESA 2006

    Vizemeister Fanclubturnier ESA 2007

    Teamchef Fanclubturnier ESA 2008 :P

  • Zitat

    Original von Snuffmaster
    Auskunftspflichtig sind nur die Behörden. T-Online darf keine Daten rausgeben. Nur das Einwohnermeldeamt. Der rest bassiert auf Aussagen der Zahler und natürlich der Mafia

    und auch dem Einwohnermeldeamt muss man es neuerdings bei seiner Anmeldung eigentlich erlauben, bzw man kann es ihnen verbieten.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

    Einmal editiert, zuletzt von Steinar (20. September 2006 um 19:54)

  • Zitat

    Original von meteokoebes

    und auch dem Einwohnermeldeamt muss man es neuerdings bei seiner Anmeldung eigentlich erlauben, bzw man kann es ihnen verbieten.

    Wurde das Rundfunkgesetz geändert diesbezüglich??

    Viele Grüße
    :hi:

  • Vergesst dabei die Zulassungsstellen nicht. Dort sollte man das Kleingedruckte auch sehr genau lesen... Und die lustigen "Zwangsanmeldungen" sollte man auch nicht vergessen.

    Meines Erachtens geht es hier nur noch um Besitzstandswahrung, weiter gar nichts. Man erhält einen Apparat (GEZ) am Leben, den eigentlich niemand mehr braucht. Diese ganze Chose stammt doch aus Zeiten, wo vielleicht jeder 10. Haushalt einen Fernseher hatte und jeder 2. ein Radio oder so. Heute kann man doch nun wirklich kaum noch an der Realität teilnehmen, ohne irgendein für Rundfunk- und Fernsehempfang geeignetes Gerät zu besitzen.

    Da drängt sich doch die Frage auf, warum man das öffentlich-rechtliche Fernsehen nicht einfach aus Steuermitteln bezuschusst. Auch wenn das Fernsehen nicht staatlich ist, ist dies bei anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten ja auch möglich. Klar die 0,5% die dann für was zahlen, was sie nicht brauchen sind natürlich auch dabei. Aber das stört bei Steuern ja sonst auch keinen großen Geist. Zumindest würde man sich aber ein sauteures Inkassounternehmen sparen.

    Ich denke man will einfach den GEZ-Wasserkopf nicht opfern, diese unglaubliche Geldumverteilungsmaschine. Man braucht die Betrügereien der Büttel und die ganzen Nachbelastungen, armer unwissender Leute, die sich von diesen freiberuflichen, öffentlich-rechtlich beauftragten, Provisionsgeiern einschüchtern lassen.

    Und man will sich natürlich nicht vorschreiben lassen wieviel Geld man verbrennen darf. Ich halte es für unglaublich, wie sich die volksverblödende Medienmaschine von wirtschaftlichen Entwicklungen abkoppeln kann und immer munter mehr Gebühren auf alles und nichts erhöht.

    Auch wenn ich durchaus Freund des öffentlich-rechtlichen Fernsehens bin, halte ich es für dringend an der Zeit, dass man dort mal lernt mit Geld umzugehen und auszukommen. Das muss heutzutage jeder. Man kann die Kohle nicht beliebig generieren. Es sei denn man verfügt über einen Rundfunkstaatsvertrag und eine funktionierende Drückerkolonne.

  • Um nochmal zu zeigen wie wirr doch Leute im Kopf sein können:
    bei faz.de

    Viele Grüße
    :hi:

  • Viele Grüße
    :hi:

  • Zitat

    Original von Teddy
    Ja, und ob GEZ und Gerichte das als wirksame technische Möglichkeit zum Ausschluss der Empfnagsbereichtschaft akzeptieren, ist doch sehr fraglich.

    Ich würde das nicht tun, weil ein einfacher Klicka uf "Software deinstallieren" das Programm wieder abschaltet und den Empfang der Streams möglich macht ...

    entfernen lässt sich das programm nur mit einer Neuinstallation des Systems ;) 2. Absatz von unten...naja mal schaun...irgendwo hatte ich gelesen, dass das sowieso noch juristisch alles in der Schwebe wäre mit den neuen GEZ-Gebühren

    Viele Grüße
    :hi:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Snuffmaster
    entfernen lässt sich das programm nur mit einer Neuinstallation des Systems

    Tu mir den Gefallen und lies genau ... da steht noch das Wörtchen "angeblich" ... wetten, dass es dann allenfalls eine Woche dauert, bis im Internet der Workaround kursiert, wie man das Programm doch wieder runterbekommt? Und wieso auch nicht ... mit einem Eingriff im Betriebssystem bekommt man so gut wie alles wieder weg (von mir aus muss man in die Registry gehen - wo ist das Problem).

    Und ja - wenn du die BLÖD gelesen hast, dann hast du gelesen, dass die neuen GEZ-Gebühren verfassungswidrig sind. Nur leider ist das die Verbandsmeinung des DIHK - und keine unabhängige Expertenmeinung.