Das war es, was ich wissen wollte.
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ZitatOriginal von Teddy
Wenn du die Tatbestände erfüllst, die die Gebührenpflicht auslösen (Vorhalten eines Radios/ Vorhalten eines Fernsehers/ Vorhalten eines internetfähigen PC's ab dem 1.1.2007), dann kannst du dich gegen die GEZ und ihre Gebühren nicht wehren, nein. Du bist dann gebührenpflichtig und musst zahlen.
Teddy, steht da nicht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus, wonach die Gebühren unrechtend sein könnten, weil diese von den Rundfunkanstalten (teilweise) zweckentfremdet werden?
Ich meine, da war vor etwa anderthalb Jahren ein größerer Beitrag im Stern....
Ein befreundeter Steuerberater hat mich mal darauf hingewiesen. Er hat da ein Schreiben aufgesetzt und ist seither scheinbar "nicht mehr belästigt worden... Die Zahlung wurde bis zur Klärung ausgesetzt.
Soweit ich mich erinnere, hat ein Zusammenschluss der privaten Rundfunkanstalten geklagt - allerdings auf Offenlegung der Verwendung der Gebührengelder. Dagegen wehren sich die Öffis derzeit - ein Urteil steht in der Tat noch aus. Die Anhängigkeit dieses Verfahrens hat meines Wissens nach aber keine aufschiebende Wirkung.
Auskunftspflichtig sind nur die Behörden. T-Online darf keine Daten rausgeben. Nur das Einwohnermeldeamt. Der rest bassiert auf Aussagen der Zahler und natürlich der Mafia
ZitatOriginal von Snuffmaster
Auskunftspflichtig sind nur die Behörden. T-Online darf keine Daten rausgeben. Nur das Einwohnermeldeamt. Der rest bassiert auf Aussagen der Zahler und natürlich der Mafia
und auch dem Einwohnermeldeamt muss man es neuerdings bei seiner Anmeldung eigentlich erlauben, bzw man kann es ihnen verbieten.
ZitatOriginal von meteokoebes
und auch dem Einwohnermeldeamt muss man es neuerdings bei seiner Anmeldung eigentlich erlauben, bzw man kann es ihnen verbieten.
Wurde das Rundfunkgesetz geändert diesbezüglich??
Vergesst dabei die Zulassungsstellen nicht. Dort sollte man das Kleingedruckte auch sehr genau lesen... Und die lustigen "Zwangsanmeldungen" sollte man auch nicht vergessen.
Meines Erachtens geht es hier nur noch um Besitzstandswahrung, weiter gar nichts. Man erhält einen Apparat (GEZ) am Leben, den eigentlich niemand mehr braucht. Diese ganze Chose stammt doch aus Zeiten, wo vielleicht jeder 10. Haushalt einen Fernseher hatte und jeder 2. ein Radio oder so. Heute kann man doch nun wirklich kaum noch an der Realität teilnehmen, ohne irgendein für Rundfunk- und Fernsehempfang geeignetes Gerät zu besitzen.
Da drängt sich doch die Frage auf, warum man das öffentlich-rechtliche Fernsehen nicht einfach aus Steuermitteln bezuschusst. Auch wenn das Fernsehen nicht staatlich ist, ist dies bei anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten ja auch möglich. Klar die 0,5% die dann für was zahlen, was sie nicht brauchen sind natürlich auch dabei. Aber das stört bei Steuern ja sonst auch keinen großen Geist. Zumindest würde man sich aber ein sauteures Inkassounternehmen sparen.
Ich denke man will einfach den GEZ-Wasserkopf nicht opfern, diese unglaubliche Geldumverteilungsmaschine. Man braucht die Betrügereien der Büttel und die ganzen Nachbelastungen, armer unwissender Leute, die sich von diesen freiberuflichen, öffentlich-rechtlich beauftragten, Provisionsgeiern einschüchtern lassen.
Und man will sich natürlich nicht vorschreiben lassen wieviel Geld man verbrennen darf. Ich halte es für unglaublich, wie sich die volksverblödende Medienmaschine von wirtschaftlichen Entwicklungen abkoppeln kann und immer munter mehr Gebühren auf alles und nichts erhöht.
Auch wenn ich durchaus Freund des öffentlich-rechtlichen Fernsehens bin, halte ich es für dringend an der Zeit, dass man dort mal lernt mit Geld umzugehen und auszukommen. Das muss heutzutage jeder. Man kann die Kohle nicht beliebig generieren. Es sei denn man verfügt über einen Rundfunkstaatsvertrag und eine funktionierende Drückerkolonne.
Um nochmal zu zeigen wie wirr doch Leute im Kopf sein können:
bei faz.de
ZitatAlles anzeigen30. September 2006
Nicht, daß wir übertrieben viel Mitleid mit ihm hätten. Wer so hämisch „Auszahlung zur Zeit nicht möglich“ auf seinem Bildschirm äußern kann, der gewinnt keine Herzen. Woche für Woche sind wir zu ihm gekommen, haben unsere paar Euro bei ihm abgeholt. Selbst wenn es regnete oder mal sehr kalt war. Doch nie ein paar freundliche Worte, die über Floskeln wie „Bitte entnehmen Sie Ihre Karte“ hinausgegangen wären.Trotzdem: Das hat er nun wirklich nicht verdient. Man hätte den Geldautomaten vielleicht zu mehr Freundlichkeit verdonnern können. Man hätte ihm mehr Nachsicht auferlegen können, wenn mal jemand zu ihm kommt, dessen Konto zufällig gerade nicht die Deckung aufweist, die es haben sollte. Man hätte ihm auch notfalls vorschreiben können, daß er mit größerer Schrift zu antworten habe, wenn ältere Leute etwas von ihm wollten - denen gegenüber soll man schließlich höflich sein.
„Money, Money, Money“
Das alles hat man nicht getan. Statt dessen muß der Geldautomat vom 1. Januar 2007 an Rundfunkgebühren zahlen, wie die Frankfurter Industrie- und Handelskammer mitteilt. Wer jetzt denkt, „warum auch nicht, das müssen wir doch alle“, der sollte einen Augenblick innehalten. Bislang fiel der gemeine Geldautomat nämlich nicht unter diese Quasi-Steuer, so wenig wie Hauskaninchen oder Litfaßsäulen.
Wenn sich da etwas ändert, so könnte man annehmen, muß der Geldautomat erwischt worden sein. Natürlich von den Jungs von der GEZ, die man immer in der Fernsehwerbung sieht, wie sie mit raffinierten Methoden Besitzer unangemeldeter Kofferradios aufspüren. Was wohl so ein Geldautomat im Radio hört? „Money, Money, Money“ von Abba oder „Geld, Geld, Geld“ von den Ärzten? Interessieren ihn Wirtschaftssendungen, weil er bei Wechselkursen oder neuen Betrugsmethoden halbwegs auf dem laufenden bleiben muß?
Der Internetanschluß macht's
Weit gefehlt. Wenn wir die Mitteilung der Industrie- und Handelskammer richtig verstehen, dann erwischt es den Geldautomaten, weil er auch ein Computer mit Internetanschluß ist. Und für die sind vom nächsten Jahr an Rundfunkgebühren zu entrichten. Weil man über das Internet auch Radio hören oder Fernsehen gucken kann. Egal, ob man das will - als Geldautomat.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Marcus Kaufhold
ZitatAlles anzeigen
Software gegen GEZ-Gebühren für Internet-PCsDie kommende Gebührenpflicht für Internet-PCs treibt seltsame Blüten. So will das Berliner Softwarehaus DGFSS (Deutsche Gesellschaft für Softwaresicherheit, Ltd.) mittels der Filtersoftware g-e-zfilter 2007 sämtliche Internet-Streams vom PC verbannen und so eine Gebührenpflicht vermeiden. Die Lösung besteht nach Angaben der Herstellers darin, den Computer "derart zu modifizieren, dass dieses Gerät nur noch mit großem technischem Aufwand in der Lage ist, Echtzeit-Darbietungen aus dem Internet abzuspielen, zu speichern oder zu empfangen". Da laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag ein Bereithalten des Rundfunkempfanggerätes nur dann gegeben sei, wenn es ohne "besonderen zusätzlichen Aufwand" Echtzeit-Darbietungen verarbeiten kann, könnte dies zu einer Befreiung von der Gebührenpflicht führen.
Technisch soll die Software jeglichen Media-Inhalt blockieren, "der irgendwie Live-Streaming von Radio oder Fernsehen ermöglichen könnte". Die Software soll im Dezember zur Verfügung stehen, sie soll dann von "einem unabhängigen technischen Überwachungsunternehmen" geprüft sein. Derzeit wirbt das Unternehmen mit Rechtsgutachten der Anwaltssozietäten Prof. Dr. Storr & Storr (München) Winheller Dr. Seyfert (Frankfurt) und Kornmeier Kollegen, RA Marwitz (Frankfurt). Lesen kann diese Gutachten jedoch nur, wer sich kostenlos als Interessent für die Software registriert.
Kunden können sich abhängig von der Anzahl der Rechner in ihrem Betrieb zwischen der Professional-Version für 40 Euro und der Enterprise-Version für 80 Euro wählen. Darin enthalten ist ein Update der URL-Liste für zwei Jahre. Nutzer einer kostenlosen Version können das "Service-Garantie" genannte Paket für 15 Euro erwerben, zudem müssen sie Werbebanner für das Programm auf ihrer Unternehmens-Website anbringen. Entfernen lässt sich die Software vom Nutzer angeblich allenfalls durch eine Neuinstallation des Betriebssystems, für die Remote-Deinstallation verlangt das Softwarehaus einen Pauschalpreis von 49 Euro.
Ausgehend von den derzeitigen Vorstellungen der Rundfunkkommission rechnet das Unternehmen einem Selbstständigen mit wechselnden Arbeitsplätzen eine Ersparnis von 72 Euro im ersten Anwendungsjahr aus. Ob die Software allerdings einen wirkungsvollen "Schutz" vor der ab Januar zu zahlenden Internet-GEZ darstellt und ob sie überhaupt funktioniert, bleibt abzuwarten.
Ja, und ob GEZ und Gerichte das als wirksame technische Möglichkeit zum Ausschluss der Empfnagsbereichtschaft akzeptieren, ist doch sehr fraglich.
Ich würde das nicht tun, weil ein einfacher Klicka uf "Software deinstallieren" das Programm wieder abschaltet und den Empfang der Streams möglich macht ...
ZitatOriginal von Teddy
Ja, und ob GEZ und Gerichte das als wirksame technische Möglichkeit zum Ausschluss der Empfnagsbereichtschaft akzeptieren, ist doch sehr fraglich.Ich würde das nicht tun, weil ein einfacher Klicka uf "Software deinstallieren" das Programm wieder abschaltet und den Empfang der Streams möglich macht ...
entfernen lässt sich das programm nur mit einer Neuinstallation des Systems
2. Absatz von unten...naja mal schaun...irgendwo hatte ich gelesen, dass das sowieso noch juristisch alles in der Schwebe wäre mit den neuen GEZ-Gebühren
ZitatOriginal von Snuffmaster
entfernen lässt sich das programm nur mit einer Neuinstallation des Systems
Tu mir den Gefallen und lies genau ... da steht noch das Wörtchen "angeblich" ... wetten, dass es dann allenfalls eine Woche dauert, bis im Internet der Workaround kursiert, wie man das Programm doch wieder runterbekommt? Und wieso auch nicht ... mit einem Eingriff im Betriebssystem bekommt man so gut wie alles wieder weg (von mir aus muss man in die Registry gehen - wo ist das Problem).
Und ja - wenn du die BLÖD gelesen hast, dann hast du gelesen, dass die neuen GEZ-Gebühren verfassungswidrig sind. Nur leider ist das die Verbandsmeinung des DIHK - und keine unabhängige Expertenmeinung.