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    Original von dieKleine
    Kann ich mich dann also dagegen wehren, dass mir die GEZ abgenommen werden? Oder geht das alles mit rechten Dingen zu?

    Wenn du die Tatbestände erfüllst, die die Gebührenpflicht auslösen (Vorhalten eines Radios/ Vorhalten eines Fernsehers/ Vorhalten eines internetfähigen PC's ab dem 1.1.2007), dann kannst du dich gegen die GEZ und ihre Gebühren nicht wehren, nein. Du bist dann gebührenpflichtig und musst zahlen.

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    Original von UlfN
    Hier ein m.E. ganz passender Kommentar:

    die ähnliche Idee hatte Thainobbi oben auch schon!
    Ich drücke die Daumen das es klappt!! :lol: :lol:

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    Original von Snuffmaster
    GEZ sorgt für einen stabilen Sendebetrieb, und die Unabhängigkeit zur Politik (weil nicht über Steuern eingezogen wird)
    Nur finde ich den Umfang (zu viele Sender) und die Höhe der Gebühren für mehr als Übertrieben.

    Ich nehme mal an, dass du die Gebühren meinst. Die GEZ selbst ist nichts weiter als ein Inkassounternehmen, welches im Auftrag der Landesrundfunkanstalten Gebühren einzieht. Diese ganze Geschichte ist mehr als fragwürdig.

    Zum einen weil es nur alles oder nichts gibt (mal ignorierend, dass ein Radio allein billiger ist). So wohnte ich mal in einem Haus ohne Verkabel- bzw. Verschüsselung. Und auch keine Hausantenne. Das bedeutete, 1,5 öffentlich-rechtliche Sender zu empfangen. Trotzdem zahlst du die gleichen Gebühren, wie jemand der alle 16 (?) öffentlich-rechtlichen Fernseh- und 25 (?) Radiosender empfängt. Ja, geht's noch?
    Zumal haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den Auftrag eine Grundversorgung an Radio/Fernsehen zu gewährleisten. Ob es etwas mit Grundversorgung zu tun hat, was da abläuft, mag jeder für sich beurteilen.

    Zu allem Überfluss meint man dann noch Internetstreams anbieten zu müssen, worum niemand gebeten hat, nur um auch noch den letzten Nichtzahler abzuzocken. Naja, hat ja bisher nicht so recht geklappt.

    Man koppelt sich aber um so lieber von wirtschaftlichen Entwicklungen ab, erhöht Gebühren wann und wie es sein muss, anstatt vielleicht mal über sowas wie Kostensenkung nachzudenken.

    Zur GEZ selbst: Ich halte es für skandalös, dass die GEZ-Gangster auf Provisionsbasis arbeiten. Denn das macht sie erst zu Gangstern. Im Gegensatz zu Handelsvertretern aller Art gibt es hier nämlich kein Rücktrittsrecht bei Haustürgerschäften.
    So wurden teilweise 15 Jahre Gebühren bei erwischten Nichtzahlern nachbelastet. Obwohl Rundfunkgebühren nach 4 Jahren verjähren...
    Die GEZ selbst zieht die Kohle auch ein, da kennen die nix, es ist also nicht der Scherge allein.

    Folgendes sollte man immer berücksichtigen: Nie, aber auch wirklich niemals einen GEZ-Schergen in die Wohnung lassen. Da haben die nichts zu suchen, und haben diesbezüglich auch die gleichen Rechte wie alle anderen: Gar keine!

    Folgende Auskünfte muss man geben: 1. Hält man einen Rundfunkempfänger bereit? 2. Hat man einen bereitgehalten, ggf. von wann bis wann?

    Fertig aus, mehr geht die Jungs nichts an. Auch wenn sie es gern anders hätten...
    Schlimm genug, dass diverse Ämter das unterstützen, z.B. Einwohnermeldeämter oder Zulassungsstellen.

    Wer mit dem Gedanken spielt sich anzumelden, tue dies über das Internet. Dann fließt wenigstens keine Provision.

    PS: Trotz allem revolutionären Gedankengutes zahle ich natürlich brav meine Gebühren.

  • ich auch... allerdings nur, weil ich mir keine Strafzahlung leisten könnte für den unwahrscheinlichen fall, erwischt zu werden, Unrechtsbewußtsein hätte ich da genau gar keins, ich empfinde die Gebühren als eine unglaubliche Unverschämtheit und sehe auch keinerlei Notwendigkeit für eine "Grundversorgung" mit dem Luxusgut Fernsehen.

  • Zitat

    Original von Bilbo
    ich auch... allerdings nur, weil ich mir keine Strafzahlung leisten könnte für den unwahrscheinlichen fall, erwischt zu werden, Unrechtsbewußtsein hätte ich da genau gar keins, ich empfinde die Gebühren als eine unglaubliche Unverschämtheit und sehe auch keinerlei Notwendigkeit für eine "Grundversorgung" mit dem Luxusgut Fernsehen.

    Welche Strafzahlung? Wenn du den Fernseher gestern gekauft hast? Und seit wann gibt es auf dem Flohmarkt Quittungen? Und wem muss ich überhaupt etwas beweisen? Ist das nicht eigentlich umgekehrt?
    Dein Autoradio? Kaputt. Auto aufmachen? Schlüssel verlegt. Und überhaupt, wem muss ich mein Auto öffnen? Einem Inkassounternehmer? Wo leben wir denn?

    Wenn man unbedingt will, kann man das schon durchziehen. Ich fände es allerdings nicht richtig. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten halte ich für wichtig und eine unabhängige Grundversorgung auch. Aber die Bedingungen und Preise sind meiner Meinung nicht in Ordnung.

    Einmal editiert, zuletzt von Phunky (4. September 2006 um 19:27)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Phunky
    Folgende Auskünfte muss man geben: 1. Hält man einen Rundfunkempfänger bereit? 2. Hat man einen bereitgehalten, ggf. von wann bis wann?

    Und eben das ist nach meinem Rechtsempfinden mehr als fragwürdig, denn es ist eine Ordnungswidrigkeit, seine Geräte nicht anzumelden.

    Niemand ist jedoch verpflichtet, sich selbst einer Straftat oder Ordnungswidrikeit zu bezichtigen. ("Sie sind verpflichtet anzugeben, wann und wieviele Leute sie umgebracht haben" :pillepalle: )

    Also müsste man nach meinem Empfinden als GEZ-Preller die Antwort verweigern dürfen. Aus mir nicht erfindlichen Gründen wird das allerdings anders gesehen.

    Es gilt: Innerhalb eines Monats nachdem man ein Gerät zu Empfang bereit hält, muss man es anmelden. Manche Leute haben ihren Fernseher immer erst seit zwei Wochen...

  • Also die Grundversorgung ist meiner Ansicht nach mit 3 Programmen mehr als gegeben. Darüber hinaus muss man sich echt überlegen ob eine Grundversorgung noch besteht. Auch die 5 verschiedenen WDR Programmen auf 17 Frequenzen hier in NRW ist mehr als übertrieben.

    Einsparungen bei den öffentlich-rechtlichen wäre angebracht!

    Um nochmal das Krasse zu sagen:
    Ein Azubi, der bei seinen Eltern wohnt, aber dort in seinem Zimmer ein TV hat bzw ein Radio müsste selber bezahlen. Unabhängig von seinem Einkommen.

    Viele Grüße
    :hi:

    Einmal editiert, zuletzt von Snuffmaster (5. September 2006 um 11:54)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Snuffmaster
    Um nochmal das Krasse zu sagen:
    Ein Azubi, der bei seinen Eltern wohnt, aber dort in seinem Zimmer ein TV hat bzw ein Radio müsste selber bezahlen. Unabhängig von seinem Einkommen.

    Hör auf, soviel Unsinn zu erzählen und informiere dich ... das ist selbst auf den Seiten der GEZ möglich.

    http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html sagt dazu:

    Zitat


    Mein Kind beginnt nächsten Monat eine Ausbildung. Muss es die Rundfunkgeräte in seinem Zimmer zusätzlich anmelden, obwohl ich bereits als Rundfunkteilnehmer angemeldet bin? Meine Mutter zieht mit Ihren Rundfunkgeräten in unseren Haushalt. Muss sie weiterhin Gebühren zahlen?
    Für Ihr Kind bzw. Ihre Mutter besteht zusätzliche Gebührenpflicht, wenn sie Geräte in ihren Räumen zum Empfang bereithalten und ihr Einkommen den Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.

    Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind nicht bundeseinheitlich geregelt.

    Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt € 276.

  • Besitzer eines internetfähigen PCs oder UMTS-Handys sollen einem Zeitungsbericht zufolge ab Januar GEZ-Gebühren in Höhe von 5,52 Euro pro Monat zahlen. Dies hätten die ARD-Intendanten auf ihrer Tagung in Schwerin beschlossen, berichtete die "Augsburger Allgemeine". Die Entscheidung solle am Mittwoch auf einer Pressekonferenz verkündet werden. Auch das ZDF habe dieser Regelung zugestimmt, berichtete das Blatt unter Berufung auf ARD-Kreise. Die endgültige Entscheidung müssen die Bundesländer treffen.

    Nicht betroffen von der Neuregelung sollen der Zeitung zufolge Privathaushalte sein, die bereits für Fernseher oder Radio eine Gebühr bezahlen. Jedoch sollten Unternehmer, die bislang keine GEZ-Gebühr für ihre Büros entrichten, oder Selbstständige für ihren gewerblich genutzten Heim-Computer zahlen. :( :nein:

  • Zitat

    Original von Teddy

    Hör auf, soviel Unsinn zu erzählen und informiere dich ... das ist selbst auf den Seiten der GEZ möglich.

    http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html sagt dazu:

    und? In wievielen Ausbildungsberufen bekommst du weniger als 276€??
    selbst als Zahnarzthelferin kassierst du mehr...und ich bei mir soweiso...also so verkehrt ist es nicht...sicher gibt es einen Mindessatz, den ich übersehn habe...dennoch betrifft es nicht viele Personen die daon befreit werden.

    Viele Grüße
    :hi:

  • *MELD* ich mache eine ausbildung an einer fachschule, wohne relativ weit weg von meinen eltern (alleine) und bekomme keinen cent dafür, auch bafög ist nicht, da ich schon an der uni war und abgebrochen habe... 'ne GEZ-befreiung bekomme ich aber nicht, da die nur haben kann, wer unterstützung vom staat kassiert... so ein nonsens, da hab ich schon nix und davon wollen die auch noch was haben... :nein:

    "Im Training habe ich mal die Alkoholiker meiner Mannschaft gegen die Antialkoholiker spielen lassen. Die Alkoholiker gewannen 7:1. Da war's mir wurscht. Da hab i g'sagt: Sauft's weiter." (Max Merkel)

  • Zitat

    Original von Claudi1981
    *MELD* ich mache eine ausbildung an einer fachschule, wohne relativ weit weg von meinen eltern (alleine) und bekomme keinen cent dafür, auch bafög ist nicht, da ich schon an der uni war und abgebrochen habe... 'ne GEZ-befreiung bekomme ich aber nicht, da die nur haben kann, wer unterstützung vom staat kassiert... so ein nonsens, da hab ich schon nix und davon wollen die auch noch was haben... :nein:


    kenn ich ziemlich exakt so.

  • Quelle: T-online.de

    Zitat

    Widerstand gegen neue GEZ-Gebühr wächst

    Kommt die neue Gebühr für internetfähige Multimedia-PCs und UMTS-Handys oder nicht? Spätestens am Samstag wissen wir mehr, denn dann tagt die Rundfunkkommission der Bundesländer. Stimmt sie dem Vorschlag der Intendanten von ARD und ZDF zu, dann wird ab dem 1. Januar 2007 eine Abgabe von 5,52 Euro pro Monat fällig. Zwar sind nur vergleichsweise wenige Besitzer solcher Geräte von dieser Gebühr betroffen. Dennoch hagelt es seit Tagen scharfe Kritik seitens mehrerer Verbände und Politiker unterschiedlicher Lager.

    "Völlig absurd"
    Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hält die Abgaben für "völlig absurd". "Die Verantwortlichen müssen endlich einsehen, dass Unternehmer ihre betrieblich genutzten Computer oder Mobiltelefone nicht zum Radiohören oder Fernsehen anschaffen, sondern um damit zu arbeiten", so der BdSt-Präsident Dr. Karl Heinz Däke. Dieses unterstreicht eine Umfrage der Industrie- und Handelskammer Köln. 93 Prozent der befragten Firmen nutzen demnach den Computer nur zum Arbeiten und nicht als Empfangsgerät für Radio oder Fernsehen.

  • Viel brennender interessiert mich die Frage, ob Netzbetreiber (z.B. T-Online) gegenüber der GEZ auskunftspflichtig in Bezug auf die vorhandenen Internetanschlüsse sind. Weiß da jemand etwas?

    Sieger Fanclubturnier ESA 2006

    Vizemeister Fanclubturnier ESA 2007

    Teamchef Fanclubturnier ESA 2008 :P