- Offizieller Beitrag
ZitatOriginal von dieKleine
Kann ich mich dann also dagegen wehren, dass mir die GEZ abgenommen werden? Oder geht das alles mit rechten Dingen zu?
Wenn du die Tatbestände erfüllst, die die Gebührenpflicht auslösen (Vorhalten eines Radios/ Vorhalten eines Fernsehers/ Vorhalten eines internetfähigen PC's ab dem 1.1.2007), dann kannst du dich gegen die GEZ und ihre Gebühren nicht wehren, nein. Du bist dann gebührenpflichtig und musst zahlen.