Die aktuelle Spielordnung (SpO DHB) hat § 29 komplett umgekrempelt. Bei Vereinswechseln von Spielerin ab 14 bis (Ende) 20 hat sich einiges getan. Hier der neue Ablauf.
- SpielerIn meldet sich bei seinem/ihrem Verein als Handballer ab.
- Der abgebende Verein hat eine zweiwöchige Frist ab Abmeldung beim Landesverband Ausbildungskosten anzumelden (1. dass, 2. wie hoch). Neu: € 25,- pro angefangenem Monat der nachgewiesenen Spielberechtigung für den Verein ab dem 14. Lebensjahr! (Höhere Kosten bei Auswahlspielern)
(Ausnahmen: Umzug der Eltern / keine Mannschaft in der eigenen Altersklasse -> Anspruch entfällt komplett)
- Die zweite Frist von 12 Monaten beginnt gleichzeitig. Gegenüber dem aufnehmenden Verein muss der Anspruch ebenfalls geltend gemacht werden.
- Der aufnehmende Verein hat vier Wochen Zeit zu zahlen.
- Der aufnehmende Verein hat zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsforderung Zeit, den Anspruch insgesamt oder die Höhe des Anspruchs vor dem Sportgericht anzufechten.
- Der abgebende Verein kann nach Ablauf der vierwöchigen Frist das Sportgericht anrufen und auf Zahlung klagen.
Die entscheidenden Änderungen:
1. Die verlängerte Wartefrist bei Nichtzahlung fällt weg!
2. Der aufnehmende Verein muss in jedem Fall zahlen, so die Fristen gewahrt wurden.
3. Bundesweit einheitlich! Die Änderung hat auch die Möglichkeit der ergänzenden Regelungen durch die Landesverbände kassiert. Alle abweichenden oder ergänzenden Regelungen der Landesverbände sind nun hinfällig!
Das sind einschneidende Änderungen für die Praxis. Die Aufnahme von Spielern kann nun richtig teuer werden, da die Zahlung nicht mehr so einfach ausgesessen werden kann. Der aufnehmende Verein kann allenfalls den Pass ein Jahr nach Abmeldung beantragen, sonst muss er zahlen.
Für den abgebenden Verein ist die Fristwahrung entscheidend. Einem wechselwilligen Spieler kann man nur raten, die Abmeldung bei der Geschäftsstelle des Gesamtvereins abzugeben und hoffen, dass sie dort zwei Wochen lang verstaubt (nicht ganz unwahrscheinlich!).