Ausbildungskosten bei Vereinswechsel - grundlegende Änderungen zur neuen Saison

  • Die aktuelle Spielordnung (SpO DHB) hat § 29 komplett umgekrempelt. Bei Vereinswechseln von Spielerin ab 14 bis (Ende) 20 hat sich einiges getan. Hier der neue Ablauf.

    - SpielerIn meldet sich bei seinem/ihrem Verein als Handballer ab.

    - Der abgebende Verein hat eine zweiwöchige Frist ab Abmeldung beim Landesverband Ausbildungskosten anzumelden (1. dass, 2. wie hoch). Neu: € 25,- pro angefangenem Monat der nachgewiesenen Spielberechtigung für den Verein ab dem 14. Lebensjahr! (Höhere Kosten bei Auswahlspielern)

    (Ausnahmen: Umzug der Eltern / keine Mannschaft in der eigenen Altersklasse -> Anspruch entfällt komplett)

    - Die zweite Frist von 12 Monaten beginnt gleichzeitig. Gegenüber dem aufnehmenden Verein muss der Anspruch ebenfalls geltend gemacht werden.

    - Der aufnehmende Verein hat vier Wochen Zeit zu zahlen.

    - Der aufnehmende Verein hat zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsforderung Zeit, den Anspruch insgesamt oder die Höhe des Anspruchs vor dem Sportgericht anzufechten.

    - Der abgebende Verein kann nach Ablauf der vierwöchigen Frist das Sportgericht anrufen und auf Zahlung klagen.


    Die entscheidenden Änderungen:

    1. Die verlängerte Wartefrist bei Nichtzahlung fällt weg!
    2. Der aufnehmende Verein muss in jedem Fall zahlen, so die Fristen gewahrt wurden.
    3. Bundesweit einheitlich! Die Änderung hat auch die Möglichkeit der ergänzenden Regelungen durch die Landesverbände kassiert. Alle abweichenden oder ergänzenden Regelungen der Landesverbände sind nun hinfällig!

    Das sind einschneidende Änderungen für die Praxis. Die Aufnahme von Spielern kann nun richtig teuer werden, da die Zahlung nicht mehr so einfach ausgesessen werden kann. Der aufnehmende Verein kann allenfalls den Pass ein Jahr nach Abmeldung beantragen, sonst muss er zahlen.

    Für den abgebenden Verein ist die Fristwahrung entscheidend. Einem wechselwilligen Spieler kann man nur raten, die Abmeldung bei der Geschäftsstelle des Gesamtvereins abzugeben und hoffen, dass sie dort zwei Wochen lang verstaubt (nicht ganz unwahrscheinlich!).

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

    Einmal editiert, zuletzt von Zickenbändiger (5. August 2006 um 10:22)

  • Soll das heissen, ein Verein kann bis zu 2.075 Euro Abloese fuer einen 20jaehrigen Spieler bezahlen muessen? Und das auch in den unteren Kreis-, verzeihung, Regionsklassen? 8o

  • schnell und richtig gerechnet. sollen die buben doch ihre eigenen jugendspielerInnen ausbilden.

    wir gehen natürlich davon aus, dass die erlöse auf dem teenie-transfermarkt in die bezahlung hochkompetenter jugendtrainer fließen. ;)

  • Zitat

    Original von Lasse
    Soll das heissen, ein Verein kann bis zu 2.075 Euro Abloese fuer einen 20jaehrigen Spieler bezahlen muessen? Und das auch in den unteren Kreis-, verzeihung, Regionsklassen? 8o

    Nein. "Pro angefangenem Monat", also € 2.100,-. ;)

    Und dank der bundesweit einheitlichen Regelung: Ja, auch bis runter in die Kreisklassen.

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    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • wie kommst du auf 2075€

    von 14-20 sinds 6 Jahre Spielberechtigung - mit jeweils 12 Monaten und 25€ pro Monat multipliziert kommt das ganze auf nen Höchstbetrag von 1800€

    OK das is auch noch sehr hoch und ich denke grade bei Vereinen der unteren Klasse wird das kaum jemand bezahlen können.

  • Interessant wird das ganze erst, wenn es erste Entscheidungen von Sportgerichten gibt. Und sobald ein aufnehmender Verein vor einem ordentlichen Gericht dagegen klagt, wird es eh kippen.

    Leider ist mit dieser Regelung auch den Trainern Tür und Tor geöffnet, die auf Krampf Spieler in ihrer Mannschaft halten wollen und ihnen somit eine evtl. Karriere verbauen.

  • Zitat

    Original von TLpz
    Interessant wird das ganze erst, wenn es erste Entscheidungen von Sportgerichten gibt. Und sobald ein aufnehmender Verein vor einem ordentlichen Gericht dagegen klagt, wird es eh kippen.

    Leider ist mit dieser Regelung auch den Trainern Tür und Tor geöffnet, die auf Krampf Spieler in ihrer Mannschaft halten wollen und ihnen somit eine evtl. Karriere verbauen.

    Kaum ein Sportgerichtsurteil hätte vor einem echten Gericht Bestand. Diese ganzen Bauchentscheidungen von Laien dienen eher der Belustigung. Nur wird ein Verein erst einmal den mühsamen Zug durch alle Sportgerichtsinstanzen machen müssen, bevor es ersnst wird. Und das ist teuer und mit Sicherheit frustrierend.

    Ich gehe davon aus, dass sich ein "grauer Markt" bilden wird. Die Vereine werden sich abseits der SpO einigen müssen. Der aufnehmende Verein muss vor Abgabe des Passantrags klären, ob er sich einen Spieler überhaupt leisten kann. Man stelle sich vor, die halbe A-Jgd. kommt in die Herren, findet dort kein geeignetes Umfeld und wechselt dann zum Nachbarverein. Der soll dann auf Kreisebene ein paar Tausender zahlen? Die ein oder andere böse Überraschung wird es aber kommende Saison für nichtinformierte Vereine geben. :devil:

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  • Zitat

    Original von Son_Dragon
    wie kommst du auf 2075€

    von 14-20 sinds 6 Jahre Spielberechtigung - mit jeweils 12 Monaten und 25€ pro Monat multipliziert kommt das ganze auf nen Höchstbetrag von 1800€

    Nein, es sind 7:

    Zitat

    [i]Original von Zickenbändiger[/]
    Bei Vereinswechseln von Spielerin ab 14 bis (Ende) 20 hat sich einiges getan.

    Aber ich war trotzdem aus irgendeinem Grund der Meinung, dass der letzte Monat weggelassen werden muss... also sind es tatsaechlich 2.100 Euro.

    Jetzt aber die viel interessantere Frage: Wie sieht das aus, wenn der Spieler zwischendurch schon einmal gewechselt ist?

    Nehmen wir an, Spieler X spielt zwischen 14 und Ende 16 (also 3 Jahre) bei Verein A. Nun wechselt er zu Verein B, welcher dem Verein richtigerweise 900 Euro ueberweist.
    Mit Ende 18 wechselt er dann zu Verein C. Hat dieser jetzt Glueck, dass er nur 600 Euro an Verein B bezahlen muss, oder muss er auch noch zusaetzlich die 900 Euro bezahlen, die Verein B an Verein A bezahlt hat? Wenn nicht, hat Verein B im Endeffekt einen Verlust von 300 Euro eingefahren, dafuer, dass er den Spieler 2 Jahre lang ausbilden durfte.

    Theroretisch koennte man damit sogar seine Kasse ordentlich auffuellen und gleichzeitig den verhassten Verein in die Miesen bringen. Stellt euch mal folgende Situation vor:

    Spieler X, Spieler Y und Spieler Z haben seit juengster Kindheit bei Verein A gespielt. Nun, kurz vor ihrem 20. Geburtstag, heuern alle drei bei Verein B, dem verhassten Konkurrenten, an. Dieser freut sich riesig, dass er 3 Supertalente vom "Feind" abwerben konnte und bezahlt 5.400 Euro an Verein A.
    Nach einem Jahr sagen sich die Spieler, dass sie bei Verein A viel gluecklicher waren und wechseln wieder zurueck. Verein A ueberweist an Verein B 900 Euro, was einen Gewinn von 4.500 Euro bedeutet. Viel Geld fuer einen kleinen Dorfverein.
    Wem das zu sehr an der Realitaet vorbeigeht, ersetzt Verein B durch 3 Vereine. Macht trotzdem noch den gleichen Gewinn fuer Verein A.

    Bitte sagt mir, dass das nicht geht...

  • Zitat

    Original von TLpz
    Lasse

    Es zählt immer nur die Zeit der (Jugend-) Spielberechtigung für den Verein. Wenn du einen Spieler "nur" 2 Jahre ausgebildet hast, stehen dir auch nur für 2 Jahre Ausbildungsentschädigung zu.

    Das würde ja mein beschriebenes Szenario bestätigen. Da hat aber mal einer super aufgepasst beim erstellen dieser Spielordnung. Mal sehen, wie viele Vereine versuchen, daraus Kapital zu schlagen.

  • der wortlaut der entsprechenden veröffentlichung von rainer witte:

  • @h_s: Danke!

    Hier die wichtigsten Tipps von Sportsfreund Witte:

    Zitat

    Der aufnehmende Verein muss damit rechnen, dass er Ausbildungskostenersatz zahlen muss. Aus dem Pass kann er zukünftig nicht erkennen, ob der abgebende Verein Ausbildungskostenersatz fordern wird. Der aufnehmende Verein sollte die zuständige Passstelle fragen, ob bei der für den abgebenden Verein zuständigen Passstelle Ansprüche auf Ausbildungskostenersatz von dem abgebenden Verein geltend gemacht wurden.

    Böse Falle! Bislang musste es auf dem Pass vermerkt werden.

    Zitat

    Die Rechts- und Satzungskommission regt an, die weitere Ausbildungskostenentschädigung bundeseinheitlich wie folgt zu handhaben:

    Dafür ist durch den Wegfall der Ermächtigung für die Landesverbände in § 29 1.) (7) gesorgt. Aber wie ich die Sportgerichte kenne, müssen die Landesverbände ihre Regelung erst selbst streichen, bevor sie nicht mehr angewendet werden. :rolleyes:

    Zitat

    Sollten Beitragsrückstände bestehen oder Spielkleidung zurückgegeben werden müssen, muss der abgebende Verein die Ansprüche gegen den Spieler zivilrechtlich durchsetzen. Die Spielordnung enthält keine Regelung.

    Einerseits ärgerlich, da nun Trikots oder Trainingsanzüge verschwunden bleiben, positiv andererseits, dass der Streit um Klamotten nicht mehr zur Verlängerung der Wartefrist führt.

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  • So, weltexklusiv für die Handballecke:

    Ich habe eben mal aus Spaß eine Musterklage erstellt, die ich auf der Homepage der Handballregion Hannover veröffentlichen werde. Da kommt eine Menge Spaß auf die Sportgerichte zu.

    Der Fall spielt in 2007, damit nicht die alte Fassung der SpO greift.

    Alle Urheberrechte beim Bändiger!

    Die Musterklage ist u.U. etwas ausführlicher und förmlicher als notwendig. Die Sportgerichte betreten allerdings Neuland, daher nehme ich die Laienrichter lieber etwas an die Hand.

    edit: Ich sehe gerade, dass es interessant wird, wenn ein Spieler von einem Kreis in einen anderen wechselt. Zuständig (in Nds.) ist dann das (wesentliche teurere) Landessportgericht.

    Wir können ja die ersten Urteile abwarten und die witzigsten hier veröffentlichen!

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    Einmal editiert, zuletzt von Zickenbändiger (9. August 2006 um 11:46)

  • :D wenn du es dir mit deinen letzten freunden in niedersachsen verscherzt hast, hätte ich vielleicht einen neuen job für dich.


    andere sache: was passiert eigentlich in der zwischenzeit? im obigen fall geht das verfahren über mehrere instanzen, die runde beginnt, der jugendliche ist nicht spielberechtigt...

  • Ich hab da so meine "Bedenken" bei der Ausbildungsentschädigung:

    Wie ist denn die Handhabung, wenn der Spieler wirklich nicht mit dem Trainer klar kommt und wechseln will.
    Bsp. Spieler X spielt schon immer bei Verein A. Verein A hat zur neuen Saison nen neuen Trainer und Spieler X überwirft sich mit diesem, so dass er nicht mehr spielen wird, bzw. keinen Spass mehr hat.
    Jetzt will X zu B wechseln, die aber schon immer in Konkurrenz zu A standen. A will jetzt Entschädigung. B hat eine sehr gute Jugendarbeit, aber ist ansonsten nicht sehr zahlungsfähig.

    Wie ich das verstanden habe, ist A dazu berechtigt. Aber in einem solchen Fall sehe ich keine Rechfertigung.

    Ende wäre hier, dass X ein Jahr Pause machen müsste und erst dann wechseln kann. Dies kann doch auch nicht im Sinne des Erfinders sein, oder?

    Scientia potentia est.

  • Zitat

    Original von härter_schneller
    :D wenn du es dir mit deinen letzten freunden in niedersachsen verscherzt hast, hätte ich vielleicht einen neuen job für dich.

    Ich melde mich dann.

    Zitat

    andere sache: was passiert eigentlich in der zwischenzeit? im obigen fall geht das verfahren über mehrere instanzen, die runde beginnt, der jugendliche ist nicht spielberechtigt...

    Njet. Ab der kommenden Saison fällt die verlängerte Wartefrist komplett weg, sei es wegen nichtgezahlter Ausbildungskosten, sei es wegen Nichtzurückgabe eines Trainingsanzugs. Deswegen vielleicht der Ansturm auf die Sportgerichte, das Druckmittel Wartefrist gibt es nicht mehr.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • @Panic
    Ein Anrecht auf Ausbildungskosten erlischt nicht, weil sich Trainer und Spieler nicht verstehen. Trotzdem hat der Spieler doch "Leistungen" des Vereines genossen. Und für die kann der Verein Ausbildungskosten verlangen.

    Man kann nur hoffen, das sich Vereine in Zukunft gütlich einigen (insbesondere bei Spielern, die in ihrem Verein keine Chance mehr haben und deshalb wechseln möchten) oder die Fristen versäumen.

    Ansonsten sollte man etwas Geld zurücklegen. :lol: