Ausbildungskosten bei Vereinswechsel - grundlegende Änderungen zur neuen Saison

  • Zitat

    Original von Zickenbändiger
    Kaum ein Sportgerichtsurteil hätte vor einem echten Gericht Bestand. Diese ganzen Bauchentscheidungen von Laien dienen eher der Belustigung. Nur wird ein Verein erst einmal den mühsamen Zug durch alle Sportgerichtsinstanzen machen müssen, bevor es ersnst wird. Und das ist teuer und mit Sicherheit frustrierend.

    Das ist nach alter Spielordnung bereits Mitte Juli passiert, ohne die Sportinstanzen. Ausbildungkostenentschädigung wurde damals unter Vorbehalt einer anderen gerichtilichen Entscheidung gezahlt, um dem Spieler nicht den Sport zu versauen.
    Das Ende vom Lied war, ein Vergleich, bei dem der abgebende Verein die Hälfte der Ausbildungkosten zurücküberwiesen hat.
    Ein Vertreter des DHB war übrigens anwesend.

    (Um der Frage vorzubeugen, nach dem Urteil - es gibt keines - denn es war ein Vergleich - ob solche Vergleiche auch nach neuer Spielordnung ablaufen werden, kann ich nicht sagen - das wird von der prozessfreudigkeit der Vereine abhängen)

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • Zitat

    Original von Zickenbändiger

    Ich melde mich dann.


    ich erwarte deinen anruf dann so gegen anfang oktober...

    Zitat

    Original von Zickenbändiger
    Njet. Ab der kommenden Saison fällt die verlängerte Wartefrist komplett weg, sei es wegen nichtgezahlter Ausbildungskosten, sei es wegen Nichtzurückgabe eines Trainingsanzugs. Deswegen vielleicht der Ansturm auf die Sportgerichte, das Druckmittel Wartefrist gibt es nicht mehr.

    welches druckmittel gibt es dann? was, wenn sich der nehmende verein langfristig stur stellt'? irgendein druckmittel muss sich der verein doch überlegt haben. geht nicht aus obigem artikel hervor.

    • Offizieller Beitrag

    Okay, ich habe das nur oberflächlich überflogen. Aber es fiel mir spontan ein Urteil des OLG Oldenburg ein. Ich habe mir noch keine Gedanken gemacht, ob und wenn ja, inwieweit es für unser Thema maßgeblich sein könnte. Daher stelle ich es hier einfach mal in den Raum.


  • Zitat

    Original von härter_schneller
    ich erwarte deinen anruf dann so gegen anfang oktober...


    welches druckmittel gibt es dann? was, wenn sich der nehmende verein langfristig stur stellt'? irgendein druckmittel muss sich der verein doch überlegt haben. geht nicht aus obigem artikel hervor.

    Ich hoffe, Du meinst keinen Trainerjob in Deinem Verein! Zwei von dieser Sorte hält kein Verein aus...

    Wenn sich der nehmende Verein stur stellt, wird er vor dem Sportgericht verklagt. Das war `s mit Druckmitteln.

    Helge: Das les ich mir jetzt nicht durch. Ich glaube aber, alle diese Urteile in Sachen Fußball betrafen die Handballer nicht. Ich hatte mir in der "SpuRt" mal alles Auffindbare angesehen.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Um noch mal auf das Beispiel von Panic116 zurückzukommen. Wenn ein Spieler wirklich mit dem Trainer nicht mehr klarkommt und den Verein wechseln möchte und man ihm dann bei Zahlungsunfähigkeit des neuen Vereins ein Jahr Sperre aufbrummt, dann überlegt sich der Spieler doch wohl gleich, ob er nicht aufhört. Soll das der Sinn sein? Und wie ist es geregelt, wenn der Spieler umzieht?

    SV Post Schwerin

  • Siehe oben

    Zitat

    (Ausnahmen: Umzug der Eltern / keine Mannschaft in der eigenen Altersklasse -> Anspruch entfällt komplett)

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • das zitat von helge ist schon gewichtig. schließlich wird darin - wenn ich es richtig verstehe - der kern auch ders ausbildungsentschädigungsregelung im handball getroffen. denn zweifelsfrei übersteigen in den "freizeitligen" die gezahlten ausbildungsentschädigungen den "lohn" der spielerinnen.
    da steckt viel spaß drin.

  • sowas können nur leute erfinden die keine ahnung von der praxis haben
    was ist wenn ein spieler wegen einer arbeitsstelle oder lehrstelle von zuhause auszieht(könnte ja bei einem 20 jährigen möglich sein) undder alte verein die 100km fahrt zum training nicht mitfinanzieren will?
    hat er dann auch anspruch auf entschädigung?
    ab 18 ist man ja volljährig und kann selbstentscheiden wo man wohnt?

  • Ich sehe das mit der Ausbildungsentschädigung sehr kritisch.
    Bei uns gabs erst diesen Sommer einen Fall. Ein Spieler von einem Nachbarverein wollte wohl aufgrund der besseren sportlichen Perspektive zu uns wechseln (wir haben ihn nicht gefragt, er hat bei uns angefragt).
    Der Nachbarverein ist ehrlich gesagt nicht gut auf uns zu sprechen und verlangt jetzt natürlich Ausbildungsentschädigung. Es ist nicht sonderlich viel, weil der Spieler erst 15 ist und keine Auswahl spielt. Aber wir können rein gar nichts dafür, dass er zu uns kommen will.

    Problematisch an der ganzen Sache finde ich - und da hat unser Verein schon einige leidige Erfahrungen hinter sich - dass es vorkommen kann, dass der aufnehmende Verein 1000 Euro hinblättert und ein halbes Jahr später fällt diesem Spieler ein, dass er doch keine Lust mehr auf Handball hat.
    Hier gäbe es, denke ich, andere Möglichkeiten.
    1. Möglichkeit:
    Die Ausbildungsentschädigung wird dann fällig, sobald der Spieler das erste Spiel in einer Seniorenmannschaft macht.
    2. Möglichkeit:
    Die Ausbildungsentschädigung wird in drei jährlichen Raten bezahlt. Sobald der Spieler mit dem Handball aufhört, erlischt die Restforderung.

    So ist es, denke ich der falsche Weg, auch wenn ich durchaus der Meinung bin, dass der abgebende Verein entschädigt werden sollte.

    Aber entschädigt er sich nicht selbst damit, wenn er einem talentierten Spieler keine Steine in den Weg legt. Dann besteht nämlich die Chance, dass der talentierte Spieler einige Jahre höherklassig spielt und dann wieder zu seinem Heimatverein zurückkehrt. Macht der abgebende Verein "blöd", geht diese Chance gegen null. Aber soweit denken die Verantwortlichen der "kleinen" Vereine meist nicht...

  • Zitat

    1. Möglichkeit:
    Die Ausbildungsentschädigung wird dann fällig, sobald der Spieler das erste Spiel in einer Seniorenmannschaft macht.
    2. Möglichkeit:
    Die Ausbildungsentschädigung wird in drei jährlichen Raten bezahlt. Sobald der Spieler mit dem Handball aufhört, erlischt die Restforderung.

    Und wer soll das überwachen? Z. Bsp. bei Spielern, die vielelicht auch noch den Landesverband wechseln? Sicher kein besonders praktikabler Vorschlag. Keine Frage, so wie es jetzt geregelt ist, ist's auch nicht optimal. Zwar gut für die Spieler, aber die Vereine haben oftmals den Zonk.

    Zitat

    Aber entschädigt er sich nicht selbst damit, wenn er einem talentierten Spieler keine Steine in den Weg legt. Dann besteht nämlich die Chance, dass der talentierte Spieler einige Jahre höherklassig spielt und dann wieder zu seinem Heimatverein zurückkehrt. Macht der abgebende Verein "blöd", geht diese Chance gegen null. Aber soweit denken die Verantwortlichen der "kleinen" Vereine meist nicht...

    Diese Chance ist aber kein Muß. Vielleicht entscheidet sich der Spieler ja anders, geht vielleicht beruflich weg oder hört auf. Dann wäre dem abgebenden Verein ja auch nicht geholfen. Fakt ist, dass der abgebende Verein mehr oder weniger in den Spieler investiert hat, und dafür soll er einen Teil zurückbekommen.

  • Grundsätzlich ist die Ausbildungsentschädigung eine gute Sache!

    Ein starker Verein ist meistens auch zahlungskräftig, es wird kein Talent zu einem kleinen Verein ohne Geld wechseln wollen, weil ja immer auch der sportliche Ehrgeiz die Hauptmotivation ist. Da werden dann auch schon mal alle Register gezogen; "... der versteht sich mit dem Trainer nicht ...!" oder "... die sportlichen Perspektiven sind besser ..." Also sollten sich die Vereine schon untereinander einigen.

    Ich bin allerdings gegen eine grundsätzliche Zahlung der Ausbildungsvergütung; man muß schon abwägen, zur Planung einer Karriere gehört durchaus auch ein Vereinswechsel zum richtigen Zeitpunkt. Gehört für mich zum verantwortungsvollen Umgang mit dem Nachwuchs. Da würde ich dann auch schon mal auf die Entschädigung verzichten.

    Es gibt aber auch jene Vereine, die rigeros bei Nachbarvereinen wildern und sich dann ins Licht rücken mit toller Jugendarbeit, dabei aber vergessen zu erwähnen, daß die Früchte anderer abgeerntet werden, für diese Fälle würde ich sogar die Altersgrenze herabsentzen, auch zum Schutz der jungen Talente. Leider gibts immer wieder die Beispiele das Abgeworbene Spieler auf der harten Holzbank versauern, wenns darauf ankommt, die Meisterschaft angepeilt wird. Bei uns im Kreis gibts 13-Jährige die schon zweimal den Verein gewechselt haben ("... der versteht sich nicht mit dem Trainer..." frei übersetzt "Papa oder Mama verstehen den Trainer nicht!"

  • Und was passiert wenn der Verein nicht bezahlen will?
    Der Spieler / Spielerin hat keine Chance höherklassig zu spielen.
    Was passiert wenn der alte Verein keine ordentliche Ausbildung / weiterkommen mehr gewährleisten kann?
    Was wäre wenn die Spieler vor dem Wechsel pausieren???
    Ich finde die Ablöse im Jugendbereich nicht gut.
    Ob das rechtlich so standhält wage ich ausserdem zu bezweifeln.
    Freie Wahl in einem demokratischen Land, zumindest im Armateur/Jugendbereich.

    MsG
    ATOM

    Einmal editiert, zuletzt von ATOM (12. September 2006 um 15:33)

  • Was ist eigentlich wenn ein Spieler sagt, dass er aufhört und der Verein die Frist auf "Ich will Geld haben" verstreichen lässt?

    Man muss sich im DHB auch fragen, was für ein Ziel man hat. Will man Talente fördern oder sollen Talente bei SV Aufbau Hoher Berg versauern?
    Ich bin auch dafür, dass den abgebenden Vereinen eine kleine Entschädigung gezahlt wird. Aber nicht diese Summen.
    Und ich glaube nicht, dass irgendein Verein im Jugendbereich (egal ob er sich besser oder schlechter, Leistungsstützpunkt oder Dorfverein schimpft) übermäßig Geld hat.

    SV Post Schwerin

  • Unfähig würde ich die Dorfvereine nicht nennen. Bloß die "besseren" Spieler haben dort weniger Perspektive. In der A-Jugend sollte man schon Regionalliga spielen und nicht Alleinunterhalter seiner Mannschaft in der Oberliga sein. Die Entwicklung stockt.
    In Schwerin gibt es seit Ewigkeiten ein Internat, aber ich glaube nicht, dass der Jugendbereich hier genügend Geld hat um mehr oder weniger regelmäßig etwas für die spieler zu bezahlen. Und von der Zweitligamannschaft gibt es da auch nicht. Man erinnere sich an die Lizenzvergabe, Schulden...

    SV Post Schwerin

  • Frage:
    Talentierte Spielerin (16 Jahre) muss wechseln, weil der bisherige Verein in der kommenden Saison keine A-Jugend mehr zusammenkriegt und der Verein nur eine Hobby-Damenmannschaft, die unterste Klasse spielt, anbieten kann.

    Erlischt der Anspruch des Vereines wegen fehlender Spielmöglichkeit nur dann, wenn die Spielerin auch in eine entsprechende Jugend eines anderen Vereines wechselt, oder könnte die 16 jährige Spielerin auch höherklassig Damen in einem anderen Verein spielen.

    Umzug Eltern, Schulwechsel etc. kann nicht herangezogen werden.

    Danke vorab für Eure Auslegungen!

    Einmal editiert, zuletzt von h4e (19. Oktober 2006 um 20:50)

  • Da muss nicht viel ausgelegt werden:

    § 29 SpO DHB (Ausbildungskosten)

    (1) Meldet sich ein Spieler vor Vollendung seines 21. Lebensjahres bei seinem bisherigen Verein ab und schließt sich einem neuen Verein an, ist dieser Verein verpflichtet, auf Anforderung des abgebenden Vereins diesem Ausbildungskosten maximal in Höhe der in Abs. 2 vorgegebenen Regelungen zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn ein Jugendlicher wegen des Umzugs eines Personensorgeberechtigten in einen anderen Ort (Mitumzug) den Verein wechselt oder im bisherigen Verein keine seiner Altersklasse entsprechende Spielmöglichkeit gegeben ist.

    Dies gilt für die kommende Saison. In der laufenden Saison scheint es ja noch eine Mannschaft zu geben. Entscheidend ist, was im alten Verein gegeben ist. Wo das Mädel dann im neuen Verein spielt, ist letztlich egal.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.