Wechselsperre in der Jugend?

  • Weiß zufällig jemand ob ein Jugendspieler im Falle eines Wechsels eine Wechselsperre(also Spielverbot für eine bestimmte Zeit) bekommt oder nicht?Wenn ja wielange?(Speziel HVW;also in Württemberg)

    MfG gubler

  • Ich glaube, dass es am Ende jeder Saison eine Frist gibt, in welcher man ohne Sperre wechseln kann. Die müsste eigentlich jetzt dann sein. Sonst gibt es schon eine Sperre. Genaueres findest du sicher auf der HVW-Homepage:

    http://www.hvw-online.org

    "Wenn Handball leicht wäre, würde es Fußball heißen..."

  • Also bei uns im HHV weiß ich nur, dass man warten muss bis halt der Paß beantragt wurde, bzw. geändert wurde. Sonst fält mir nichts ein, weobei ich da jetzt keine genauen regeln kenne.

  • Normal ist das Jugendspieler/innen NACH der Saison also vor der neuen Saison innerhalb eines zeitlichen Wechselkorridors OHNE Sperre den Verein wechseln dürfen !!
    Achtung Quali Spiele zählen schon zur neuen Runde!!!

    MsG
    ATOM

  • Im HVW darf bis zum 30.5. ohne Sperre gewechselt werden. Danach wirst du dann 3 Monate gesperrt. So war es zumindest damals noch. Aber such es dir doch einfach auf der Seite vom HVW raus.

    La bella vita

    It’s a beautiful life, so let it in your heart

    My bella vita

    It’s a beautiful life, no matter who you are

  • Die Sperre bei Spielerwechsel beträgt generell, egal in welcher Altersklasse, 2 Monate (Spielordnung DHB, §26). Jugendspieler dürfen vom 15.03.-31.05. ohne Sperre wechseln, sofern der abgebende Verein die Freigabe z.B. wegen AUsbildungskosten nicht verweigert.

    Steht immer alles in den Spiel- und Rechtsordnungen. Mit Glauben kommt man nicht immer weit...

  • Zitat

    Original von TLpz
    Die Sperre bei Spielerwechsel beträgt generell, egal in welcher Altersklasse, 2 Monate (Spielordnung DHB, §26). Jugendspieler dürfen vom 15.03.-31.05. ohne Sperre wechseln, sofern der abgebende Verein die Freigabe z.B. wegen AUsbildungskosten nicht verweigert.

    Steht immer alles in den Spiel- und Rechtsordnungen. Mit Glauben kommt man nicht immer weit...

    Ich darf noch ergänzen, dass das Wechselfenster nur für Spiele der nächsten Saison gilt, sprich Qualifikation oder möglicherweise Pokalspiele der kommenden Saison. Für alles, was zur alten Saison gehört (weiterführende Meisterschaft, letzten Punktspiele, Pokalfinale), musst Du die Wartefrist von zwei Monaten absitzen. Achtung: Letzteres ist innerhalb Deiner bisherigen Altersklasse nur möglich, wenn Du dem Jungjahrgang angehörst. Als Altjahrgang bist Du nur in Deiner neuen Altersklasse teilnahmeberechtigt.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Wenn ich nicht ganz falsch liege, dann geht es hier um einen Wechsel einer Spielerin/Spieler die in einem Verein in der Jugend gespielt hat. Verbandsrunde ist bereits beendet ist und nun soll sie/er in einem anderen Verein im Aktivenbereich eingesetzt werden, in der noch laufenden Runde. Oder liege ich falsch?

    Aber dies dürfte doch nicht möglich sein ohne Sperre oder?

    Oder kommt es drauf an ob sie/er schon aktiv gespielt hat?

    Achso ich vergass noch er/sie hatte im alten Verein bisher keine Doppelspielberechtigung.

    2 Mal editiert, zuletzt von Joggel (4. April 2006 um 01:27)

  • Nein bin kein Hellseher, aber ich weis um wen es geht.

    Fakt ist aber:

    Laut §26 Abs. 1 der Spielordnung kann ein Jugendspieler in der Zeit vom 15.3. bis 31.5. einmal ohne Sperre wechseln allerdings nicht

    1. für Einsatz in der noch laufenden Saison
    2. nach mitwirken in der Quali für die neue Saison
    3. für die Inanspruchnahme des Doppelspielrechts

    in den Fällen 1 bis 3 gilt die 2monatige Wartefrist.

    Mit aktiv spielen mein ich:

    Sie/Er soll in der 2. Bundesliga oder Regionalliga laufende Saison eingesetzt werden. Dies verbietet aber ganz klar Nr. 3 der o.g. Punkte.

    Einmal editiert, zuletzt von Joggel (4. April 2006 um 13:50)

  • Was sagt denn Nr. 3???

    Sofern der/die Spieler/in nicht volljährig ist, kann sie keinen Lizenzvertrag unterschreiben und sowieso ist diese Frist für Lizenzspieler auch schon abgelaufen.