Sehr ärgerliche Pokalentscheidung

  • Ich muß jetzt mal meinen Frust loswerden - auch wenn eine gewisse Eigenschuld nicht von der Hand zu weisen sein wird:

    Meine Mannschaft hat am Wochenende im Bezirkspokal gegen eine höherklassige Mannschaft verdient und souverän gewonnen. Wir waren natürlich stolz wie Oskar - vor allem, weil wir in dieser Saison nicht aufsteigen können (unsere 1. Mannschaft blockiert uns) und der Pokal somit unsere einzige Motivation war.

    Nun ergab sich dummerweise der Fall, dass einer unserer Spieler am Tag davor als Trainer der Frauenmannschaft eine rote Karte wegen angeblicher Schiedsrichterbeleidigung bekommen hat. Wie und warum wäre hier zu mühsam zu erklären ...

    Ausgehend von der (falschen) Tatsache, dass vor einer Entscheidung über eine eventuelle Sperre dem "Angeklagten" zumindest das Recht sich zum Sachverhalt zu äußern eingeräumt werden müsse, spielte er natürlich mit.

    Und das war offenbar grundfalsch, weil nach dem Vorwurf der Schiedsrichterbeleidigung eine automatische Sperre von zwei Wochen einsetzt, ohne das es einer ausdrücklichen Erklärung der spielleitenden Stelle bedarf. ;(

    Ergo: Das Pokalspiel wurde für ungültig erklärt und mit einem Sieg für unsere Gegner gewertet. Wir sind raus und sauer - und können nix machen. :wall:

    Ich kann gar nicht soviel essen wie ich kotzen möchte ... :kotzen:

    Sieger Fanclubturnier ESA 2006

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  • Sind Bestrafungen für Trainer nicht anders zu sehen? Also dass das nichts mit seinem Amt als Spieler zu tun hat?? Und wenn er gesperrt wird, als Spieler, dann müsste man doch seinen Pass mitnehmen. Oder versteh ich alles falsch???

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  • Naja, wenn er als Trainer eine rote Karte wegen Schiedsrichterbeleidigung bekommt wird sein Spielerpass nicht eingezogen - weil er ja gar nicht vorliegt.

    Und offenbar sind Strafen für Trainer und Spieler gleich - wenn nicht für Trainer gar noch höher, wegen der "Vorbildfunktion" ... :wall:

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    Einmal editiert, zuletzt von Sepp (2. März 2006 um 10:44)

  • Sabi, Sepp, hat alles schon erklärt. Nach dem Erhalt einer roten Karte wegen Beleidigung (egal von wem gegenüber wem auch immer) ist man dank des Automatismus des §5 RO-DHB für die nächsten 2 Wochen für sämtliche Funtkionen gesperrt (Zeitnehmer, Sekretär, MV, Spieler, SR etc). Ein Verstoß (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) wird teuer und führt zu einer Verlängerung der Strafe.

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Tja, wir hätten uns die Rechtsordnung des DHB wohl doch mal etwas genauer anschauen müssen ... :wall:

    Sehr ärgerlich das Ganze trotzdem - denn selbst wenn wir die drei von dem Spieler geworfenen Tore abziehen hätten wir immernoch gewonnen. ;(

    Ich kotze weiter ... :kotzen:

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  • Hat er wenigstens gut gespielt? ;)
    Okay, Frage schon beantwortet...

    Das habt ihr wirklich gef***t eingeschädelt. Vielleicht solltest du öfter mal das SR-Forum der Handballecke lesen ;)

    MfG Felix0711

    "Deshalb unterstütze ich mit vollstem Enthusiasmus ein Projekt, das abendländischen Humanismus mit moderner Technik verbindet – den Bau eines unterirdischen Doms!"
    Harald Schmidt

    Einmal editiert, zuletzt von Felix0711 (2. März 2006 um 10:47)

  • Zitat

    Original von Sepp
    Tja, wir hätten uns die Rechtsordnung des DHB wohl doch mal etwas genauer anschauen müssen ... :wall:

    Sehr ärgerlich das Ganze trotzdem - denn selbst wenn wir die drei von dem Spieler geworfenen Tore abziehen hätten wir immernoch gewonnen. ;(

    Ich kotze weiter ... :kotzen:

    Andere Frage, ist der Spielbericht, ordnungsgemäß ausgefüllt? - ist die Disqualifikation wegen Beleidigung auch so zu erkennen?

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  • Hab ich selbst nicht überprüfen können - aber ich gehe mal davon aus. Nicht zuletzt, weil der entsprechende Schiedsrichter als recht erfahren gelten kann - umso unverständlicher seine Entgleisung.

    Ich will nun doch einmal den Vorfall schildern, so wie er mir zugetragen wurde:

    Spielerin A1 aus der Damen-Mannschaft unseres Pechvogels bekommt zwei Minuten wegen eines Fouls und geht grinsend zur Bank. Daraufhin gibt ihr der Schiri erneut zwei Minuten.

    Nachfrage des Trainers wird vom Schiedsrichter mit einem "Halt die Fr..." kommentiert - offenbar erschrocken über die eigene Entgleisung verkneift sich der gute Mann das letzte Wort geradenoch so. Trainer geht zum Kampfgericht und will das eintragen lassen (hätte er wohl besser nach dem Spiel gemacht) - Schiri kommt dazu, hört "Halt die Fresse!" (Zitat) und zeigt daraufhin wegen Schiedsrichterbeleidigung die rote Karte. :wall:

    Wat willste da machen ...

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  • Dumm gelaufen- Habt ihr innerhalb von 5 Tagen eine Stellungnahme dazu abgegeben (kann man, muss man aber nicht). Diese würde aber nicht den Automatismus hemmen. Die "Verwechslung" würde dann aber wahrscheinlich milder bestraft werden. Habt Ihr wenigstens nen Einspruch angekündigt/eingelegt?- Rechtsmittel/Antrag gem. § 27a RO-DHB "Einstweilige Verfügung?

    Hat in unserem Bezirk bei einer ähnlichen Verwechslung mal den Wegfall der Bestrafung ergeben.

    @Mods, bitte ins SR-Forum verschieben, Danke!

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  • Stellungnahme des betreffenden Trainers/Spielers ist am Montag abgeschickt worden - mal schauen, was draus wird.

    Aber du hast leider Recht: Den Automatismus der Sperre hemmt das leider nicht ... :wall:

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  • Zitat

    Original von eisbeer
    @Mods, bitte ins SR-Forum verschieben, Danke!

    Gern geschehen. :hi:

  • Zitat

    Original von eisbeer
    Sabi, Sepp, hat alles schon erklärt. Nach dem Erhalt einer roten Karte wegen Beleidigung (egal von wem gegenüber wem auch immer) ist man dank des Automatismus des §5 RO-DHB für die nächsten 2 Wochen für sämtliche Funtkionen gesperrt (Zeitnehmer, Sekretär, MV, Spieler, SR etc). Ein Verstoß (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) wird teuer und führt zu einer Verlängerung der Strafe.

    Gilt diese automatische Strafe auch, wenn nichts auf dem Spielbogen steht, weil es nach dem Spiel war und der Schiedsrichter erst nachträglich einen Bericht verfasst? Denn dann kann der Spieler ja nichts von seine Strafe wissen oder?

  • Zitat

    Original von Legolas33

    Gilt diese automatische Strafe auch, wenn nichts auf dem Spielbogen steht, weil es nach dem Spiel war und der Schiedsrichter erst nachträglich einen Bericht verfasst? Denn dann kann der Spieler ja nichts von seine Strafe wissen oder?

    Da Du diese Frage in einem anderen Thread extra aufgemacht hast, sollte die Diskussion darüber dort weitergeführt werden.

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  • Zitat

    Trainer geht zum Kampfgericht und will das eintragen lassen (hätte er wohl besser nach dem Spiel gemacht)

    ja den von wem will er sich das wohin eintragen lassen? Solche Eintragungen dürfen nur die SR nach dem Spiel tun in dem dafür vorgesehenen Bereich ...

  • Zitat

    Original von härter_schneller
    und? denen kannst du als mv sehr wohl etwas diktieren.

    Aber nicht auf dem Spielbericht!!

    Dieses Feld ist nur für die Eintragungen des SR vorgesehen, kein anderer hat da was reinzuschreiben!!!

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  • Diktiert wird gar nichts - Eingetragen wird von den SR lediglich dann etwas, wenn es als Ankündigung eines Einspruchs schriftlich vorformuliert wird.

  • Zitat

    Original von berndo
    Diktiert wird gar nichts - Eingetragen wird von den SR lediglich dann etwas, wenn es als Ankündigung eines Einspruchs schriftlich vorformuliert wird.

    haarspalterei.

    als mv formulierst du einen einspruch bzw. dessen grund.

    aufschreiben in das dafür vorgesehene feld dürfen das dann die sr. wo anders als im "sr-bericht" auf dem spielbericht soll das denn hin? oder heißt das anderswo in der republik wieder anders'?

  • Nachher ist man immer schlauer ... :wall:

    Im übrigen würde ich die Rechtsordnung des DHB - sofern ich die dafür notwendige Zeit aufbringen könnte und für meinen Lebensunterhalt nicht arbeiten müßte - gern einer Normenkontrollklage unterziehen.

    Denn nach meiner Rechtsauffassung widerspricht die automatische Sperre der Unschuldsvermutung - und ist damit rechtswidrig.

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    Einmal editiert, zuletzt von Sepp (6. März 2006 um 12:40)