Tolle Argumentation...
vgl. "Das ist immer so"
Warum hat der austretende nichts falsch gemacht? Entweder er hat freiwillig den Wechsel eingeleitet, oder er wurde vom MV dazu aufgefordert. Da er mit der Absicht, einen kompletten Wechsel zu vollziehen, austritt, verstößt er gegen die 4:4, Ergänzung. Und somit auch fehlbar.
Wenn du an nem Banküberfall teilnimmst, bist du auch zu bestrafen, auch wenn du vorher die Bank betreten durftest (und sie auch wieder straffrei verlassen durftest, bevor der "Regelverstoß" begangen wurde)!
Und nochmal ganz deutlich hervorgehoben:
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Regel 4:4
Auswechselspieler dürfen während des Spiels jederzeit und wiederholt (siehe jedoch Regel 2:5), ohne Meldung beim Zeitnehmer/Sekretär, eingesetzt werden, sofern die zu ersetzenden Spieler die Spielfläche verlassen haben (4:5Kommentar: zu frühes Einwechseln, Zeitbezug).
Das Ein- und Auswechseln von Spielern darf nur über den eigenen Auswechselraum erfolgen (4:5Kommentar: Ortsbezug). Dies gilt auch für den Torwartwechsel (4:7 und 14:10).
Die Auswechselregeln sind auch bei einem Time-out (ausgenommen Team-Time-out) gültig.
· Kommentar:
Sinn der Auswechsellinie ist es, ein korrektes Auswechseln sicherzustellen, nicht aber, Spieler zu bestrafen, die die Seiten- oder die Torauslinie ohne Vorteilsabsicht überschreiten (z.B. um Wasser oder das Handtuch direkt neben der Auswechsellinie zu holen oder die Spielfläche nach einer Hinausstellung auf sportliche Weise außerhalb der eigenen Auswechselraummarkierung zu verlassen). Taktisches und nicht erlaubtes Verlassen der Spielfläche wird separat in Regel 7:10 behandelt.Nur gültig für den Bereich des DHB:
Im Jugendbereich ist ein Spielerwechsel jedoch nur möglich, wenn sich die Mannschaft in Ballbesitz befindet oder während eines Time-out.
Kommentar: Kein Bezug auf die 4:5!