Gehen in Wallau die Lichter aus?

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    Original von härter_schneller

    Stellt sich wieder die Frage nach Jahnckes Taktik: Weshalb bringt der Mann ständig die ordentliche Gerichtsbarkeit ins Spiel, die nach den Lizenzbestimmungen außen vor ist?

    Möglichkeit 1:
    Jahncke möchte die HBL unter Druck setzen, damit sie in zweiter Instanz, spätestens in dritter Instanz der DHB doch noch die Lizenz rausrückt. Er droht quasi mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

    Möglichkeit 2:
    Jahncke möchte seinem Wallauer Umfeld demonstrieren, dass er wirklich alles tut um die SG zu retten und versucht auf diesem Weg Unterstützung zu bekommen.

    Möglichkeit 3:
    Jahncke hat keine Taktik und denkt sich nichts oder wenig bei dem was er sagt.

    Auf jeden Fall spielt er ein gefährliches Spielchen. Wenn er so weitermacht, ist bald voll der gesamte Kader weg und er bekommt keinen neuen - egal für welche Liga. Wer macht denn so ein Spielchen über Monate mit ohne Gewissheit, wie es ausgeht?

    Ich werde die Befürchtung nicht los, Jahncke greift sich den letzten Strohhalm und zerknickt ihn gerade :rolleyes:

  • der mann verspielt die letzten sympathien. erst wendet sich mit reichold ein wichtiger gesellschafter ab, weil ihm die "einfache" entsorgung der alt-schulden widerstrebt und nun haut der mann mächtig auf die kacke. über eine mille mal eben verschwinden lassen und danach auf den rechtsweg pochen. aber wir vergessen, dass das sommerloch naht. das war schon in den letzten beiden jahren immer die wallauer spezialität, selbiges zu füllen.

    • Offizieller Beitrag

    Nur mal so am Rande:
    Es ist auch nach der ZPO-Reform noch umstritten, ob nicht trotz klarer entgegenlautender Schiedsvereinbarung (so wie im Lizensierungsverfahren vorliegend) den Vereinen nicht doch der Weg vor ordentliche Gerichte zusteht, wenn es sich um einstweiligen Rechtsschutz handelt (das wäre es hier so).

    Es ist umstritten, ob per Schiedsvereinbarung überhaupt der staatliche einstweilige Rechtsschutz ausgeschlossen werden darf.

    Tendenziell ist dies m.E. wohl eher nicht möglich, d.h. die HBL-Kausel könnte hinsichtlich des einstweiligen Rechtsschutzes rechtswidrig sein.

    Wenn viel auf dem Spiel steht, muss es meiner Meinung nach immer die Möglichkeit des unabhängigen staatlichen Korrektivs geben. Es ist eher unwahrscheinlich, dass sich ein eventuell angerufenes ordentliches Gericht bei der unklaren Rechtslage stumpf für unzuständig erklärt, wenn es um Arbeitsplätze etc. geht.

    Insofern liegt Herr Jahncke nicht so daneben!

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    Original von Waldorf
    Nur mal so am Rande:
    Es ist auch nach der ZPO-Reform noch umstritten, ob nicht trotz klarer entgegenlautender Schiedsvereinbarung (so wie im Lizensierungsverfahren vorliegend) den Vereinen nicht doch der Weg vor ordentliche Gerichte zusteht, wenn es sich um einstweiligen Rechtsschutz handelt (das wäre es hier so).

    Es ist umstritten, ob per Schiedsvereinbarung überhaupt der staatliche einstweilige Rechtsschutz ausgeschlossen werden darf.

    Tendenziell ist dies m.E. wohl eher nicht möglich, d.h. die HBL-Kausel könnte hinsichtlich des einstweiligen Rechtsschutzes rechtswidrig sein.

    Wenn viel auf dem Spiel steht, muss es meiner Meinung nach immer die Möglichkeit des unabhängigen staatlichen Korrektivs geben. Es ist eher unwahrscheinlich, dass sich ein eventuell angerufenes ordentliches Gericht bei der unklaren Rechtslage stumpf für unzuständig erklärt, wenn es um Arbeitsplätze etc. geht.

    Insofern liegt Herr Jahncke nicht so daneben!

    Da gebe ich Dir in allen Punkten Recht.

    Für mich stellt sich aber die Frage, ob es zum jetzigen Zeitpunkt clever ist, das aus seiner Sicht laut zu sagen. Wenn der SG auch in zweiter und dritter Instanz die Lizenz versagt bleibt, dann kann er immer noch die letzten Register ziehen, dann hat er wirklich nichts mehr zu verlieren.

  • ei gude,

    um es mal nach meiner meinung auf den punkt zu bringen:

    was da in wallau abgeht kann doch wohl nicht wahr sein, ich bin der letzte der wallau den totalen zerfall gönnt, aber hier sind grenzen des des guten niveaus und geschmacks hinsichtlich des gebarens weit überschritten worden.

    entweder, man hält sich an die gesetze der HBL - man hat das MIT GELD immer getan -- oder man lässt es eben und zieht endlich die konsequenzen aus der eigenen misswirtschaft.

    Zitat

    "Wir sind fest überzeugt, dass uns die Lizenz zusteht"

    denen steht in deren situation meines achtens gar nix mehr zu, ausser das sie zusehen sollten die gehälter zu bezahlen und mit dem letzten rest an selbstachtung aus der sache rauszugehen .... lieber ein neuanfang, und den richtig, denn bei denen ist jegliche rettungsaktion ein weiterer schritt in ein noch tieferes loch (noch höhere neuverschuldung) .... die spirale würde sich weiter nach unten drehen !

    so denn ....

    Yogen

    <signatur="Yogen">

    HSG Wetzlar ---> ZEHN JAHRE ERSTE LIGA = Muss einfach sein !!! 

    </signatur="Yogen">

  • Zitat

    Original von Ronaldo

    Da gebe ich Dir in allen Punkten Recht.

    Für mich stellt sich aber die Frage, ob es zum jetzigen Zeitpunkt clever ist, das aus seiner Sicht laut zu sagen. Wenn der SG auch in zweiter und dritter Instanz die Lizenz versagt bleibt, dann kann er immer noch die letzten Register ziehen, dann hat er wirklich nichts mehr zu verlieren.


    Ich wette, er denkt anders:
    Mit seinen Äußerungen setzt er die HBL unter mächtigen Druck. Falls Wallau die Lizenz nicht in spätestens dritter Instanz (Schiedsstelle) bekommt, riskiert die HBL die öffentliche Aushebelung der eigenen Regularien. Falls wirklich ein ordentliches Gericht die getroffene Vereinbarung aller Vereine auf Verzicht öffentlicher Gerichtsbarkeit für nichtig oder gar sittenwidrig erklären sollte, hätte das nachhaltige Schädigung der HBL, und sogar deren Infragestellung als eigenständige Instanz zur Folge. Deshalb wird von Beginn an dieser Druck ausgeübt, um die HBL regelrecht zu nötigen, Wallau die Lizenz doch noch innerhalb der selbst auferlegten Grenzen zu erteilen - nämlich spätestens beim Schiedsgerichtsentscheid. Warum? Eben um sich dieser fast existenziellen Frage erst gar nicht stellen zu müssen ...

    Einmal editiert, zuletzt von MSG-Fan (28. Mai 2005 um 13:51)

    • Offizieller Beitrag

    Jedenfalls haben die in Wallau nichts mehr zu verlieren. Da kann man schon mal einen Prozess riskieren, den man auch verlieren kann, denn die Argumente, dass der Schiedsvertrag so in Ordnung ist, sind auch nicht schlecht.

    Ich würde an deren Stelle auch alles Denkbare versuchen.

  • Zitat

    Original von Ronaldo
    Wenn der SG auch in zweiter und dritter Instanz die Lizenz versagt bleibt, dann kann er immer noch die letzten Register ziehen, dann hat er wirklich nichts mehr zu verlieren.

    Mal angenommen, die SG geht vor ein ordentliches Gericht, besteht dann nicht die
    Gefahr, dass sich dieses Verfahren bis nach Beginn der kommenden Saison hinziehen
    würde?

    Und wenn dem so wäre, darf dann die SG erst mal am Spielbetrieb teilnehmen, da
    die Möglichkeit einer Lizenzerteilung besteht?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von härter_schneller

    Ich frage mich weshalb man die Gründe nicht offen legt. Wenn man etwas nicht offenlegt dann sind es die Argumente für eine erneute Erteilung.

    Mir kommt es eher so vor, dass die Verantwortlichen versuchen nicht als "Totengräber" des Handballs im Ländche darzustehen und den schwarzen Peter anderen in die Schuhe zu schieben.

    Aber ich stelle mal eine provokative Frage: Kann man im Ländche überhaupt Spitzenhandball finanzieren? M.E. sind Sponsoren und Zuschauer nicht zur geüge da (leider)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von FMH

    Mal angenommen, die SG geht vor ein ordentliches Gericht, besteht dann nicht die
    Gefahr, dass sich dieses Verfahren bis nach Beginn der kommenden Saison hinziehen
    würde?

    Und wenn dem so wäre, darf dann die SG erst mal am Spielbetrieb teilnehmen, da
    die Möglichkeit einer Lizenzerteilung besteht?


    Deshalb ist im Sportrecht der einstweilige Rechtsschutz so wichtig. Eine einstweilige Verfügung kann man zur Not binnen weniger Stunden erwirken, wenn durch Zeitablauf ein großer Rechtsverlust droht.

    Der Richter prüft die Lage dann "über den dicken Daumen" und verfügt antragsgemäß oder lehnt den Antrag ab. Das ist aber dann nur vorläufig. Die endgültige Entscheidung fällt dann Monate später im normalen Hauptsacheverfahren, das aber in der Praxis meist nicht mehr durchgeführt wird, weil der unterlegene Teil bei solchen Fällen die Klage (aus faktischen und Kostengründen) zurücknimmt und somit im einstwiligen Rechtsschutz praktisch doch entgültige Verhältnisse geschaffen werden.

  • Zitat

    Ich würde an deren Stelle auch alles Denkbare versuchen.


    und wenn Sie nicht alles Mögliche versuchen würden, was meint Ihr wie groß das Geschrei im Ländche wäre.

    Daski

    Nie dürft Ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man Euch zieht, auch noch zu trinken

  • Bekommt Wallau am Ende doch die Lizenz, hat das Management wenigstens diesmal alles richtig gemacht. Ansonsten...


    ...ist es eh egal.

    "Erfolg ist eine Folgeerscheinung, niemals darf er zum Ziel werden." (Gustave Flaubert)

  • Zitat

    Mögliche Sensation: Schwalb nach Wetzlar?

    Versöhnlicher Saisonabschluß beim Handball-Bundesligisten HSG Wetzlar. Die Wetzlarer verabschiedeten sich in der mit 4000 Zuschauern gefüllten Mittelhessen-Arena mit einem 27:27 in die Sommerpause. Zur Halbzeit hatte Wetzlar noch mit 15:12 geführt. Die HSG beendet die Saison damit als Tabellen-14. Nach dem Spiel erklärte Trainer Holger Schneider seinen Rücktritt. Er löst seinen Drei-Jahres-Vertrag bereits nach einer Saison vorzeitig auf. Grund sind Differenzen mit Manager Rainer Dotzauer, die während der Niederlagenserie der Mittelhessen ihren Höhepunkt erreicht hatten. Der Schneider-Rücktritt könnte nun eine Sensation zur Folge haben. Als Nachfolger ist Trainer Martin Schwalb vom hessischen Erzrivalen SG wallau-Massenheim im Gespräch. Es hat bereits erste Gespräche gegeben. Die Zukunft der SG Wallau ist mehr als unklar. Vom Deutschen Handball Bund gab es in erster Instanz keine Lizenz für die Wallauer. Im letzten Saisonspiel kassierte Wallau am Sonntag eine 36:39-Niederlage gegen Nordhorn. Gerade mal 1200 Zuschauer kamen in die Frankfurter Ballsporthalle.Quelle Radio FFH

    Das wäre heftig für Wallau und man könnte dann wirklich die Lichter ausmachen

    :love: Die Liebe ist wie ein Puzzle: manchmal dauert es, bis Du das passende Teil findest.

    Hast Du es aber, gibst Du es nie wieder her.

  • Hallo,

    Letztes Buli-Spiel in der BSH und ich war dabei!
    Ich weiss nicht wieso ich noch in die BSH gegangen bin. Tote Hose bei den Fans, die SR akkustisch kaum wahrzunehmen, ein Spiel bei dem es um nix mehr ging (was man v.a. in der 1.HZ gesehen hat)
    Ich hoffe dass es in Wallau weitergeht, wenn auch nur in der RL. Schade dass Wallau dann wohl ihren besten und beliebtesten Spieler verzichten muss.
    Danke Dominik nochmal für das Cola-Bier (Schüttel) und der A-Jugend von Wallau viel Glück gegen den SCM.

    Ellob

  • "Erfolg ist eine Folgeerscheinung, niemals darf er zum Ziel werden." (Gustave Flaubert)

  • Klar der trainer und die Spieler werden sich schon nach neuen Vereinen umgucken. Das war doch auch bei Gummersbach so. Yoon hatte doch schon mal bei Essen unterschrieben. :nein: Aber Glück für ihn, dass Gummersbach es damals doch geschafft hatte :baeh:
    Und so läuft es halt jetzt auch in Wallau. Nur wiel Spieler und Trainer sich anch neuen Vereinen umgucken, heißt es nicht, dass sie auch wechseln werden.
    1200 Zuschauer zeigen mal wieder die beliebtheit der SG in Frankfurt. kämen da in die heimische Halle nicht mehr? Man sollte das "Projekt" BSH daneben legen. Vllt nur noch zu den Topspielen oder TV-Spielen nach Frankfurt wechseln. Vorausgesetzt, man bekommt die Lizenz

    Viele Grüße
    :hi:

  • Zitat

    Es ist umstritten, ob per Schiedsvereinbarung überhaupt der staatliche einstweilige Rechtsschutz ausgeschlossen werden darf. Tendenziell ist dies m.E. wohl eher nicht möglich, d.h. die HBL-Kausel könnte hinsichtlich des einstweiligen Rechtsschutzes rechtswidrig sein.

    Helge, meines Wissen gibt es da bereits Präzedenzfälle, das das nicht geht, weil laut Grundgesetz niemandem der Klageweg vor einem ordentlichen Gericht versagt werden kann ... Sonst könnte ja nicht nur der Sport, sondern auch jede Firma beschließen, dass bei ihr nur noch der firmeninterne Gerichtsweg benutzt werden darf ... und eine explizite Ausnahmestellung für den Sport gibt es nicht, dass ist m.E. mehr eine freiwillige Selbstbeschränkung, damit nicht wegen jeder Ordnungsstrafe oder Roten Karte vor ein ordentliches Gericht gezogen wird ...

    Grüße,

    Christian

    • Offizieller Beitrag

    Die von dir genannten Urteile beziehen sich auf die bis vor kurzem gängige Klausel, in der bis zur Ausschöpfung des Instanzenzugs innerhalb der Verbandsgerichtsbarkeit auf die Anrufung eines ordentlichen Gerichts verzichtet wurde.

    Argument: Einstweiliger Rechtsschutz (nur um den geht es, denn ansonsten kann die ordentl. Gerichtsbarkeit in Sportverbänden wohl unstreitig ausgeschlossen werden) muss gewährleistet sein. Den gab es bei den meisten sog. "echten" Schiedsgerichten nicht.

    Mittlerweile können viele "echte" Schiedsgerichte jetzt auch aufgrund geänderter Verbandsgrundlagen "einstweiligen Rechtsschutz" gewähren.

    Die Reform der ZPO hat einiges verändert und die Schiedsgerichtsbarkeit gestärkt. An der für uns relavanten Stelle gibt es aber eine Gesetzeslücke, die derzeit (soviel ich weiß) noch nicht durch Urteile gestopft wurde.

    Demnach streiten sich also die Gelehrten, ob durch die neue gängige Klausel, die Neuregelungen in der ZPO ein Ausschluss der des ordentlichen "einstweiligen" Rechtsschutzes möglich ist.

    M.E. ist allerdings das von Christian angeführte Argument der Rechtsweggarantie aus dem Grundgesetz nicht zu kippen.

  • hatte ich doch richtig verstanden, GG geht über alles ;)

    ich hab eben ein urteil gefunden, in dem es in die Richtung gehen würde, ich müsste, da wo ich gesucht habe, einen Euro zahlen, um es mir anzuschauen, Du kommst doch sicherlich auch so dran, oder ? ;)

    Hanseatisches OLG Hamburg (Schiedsstelle) 11 Sch 5/00 2000-09-29 Schiedsgerichtsbarkeit: Verbindlichkeit der Schiedsgerichtsordnung eines Sportverbandes (nur Orientierungssatz)

    Grüße,

    Christian