"ABI" und Arbeitslos

  • Hab mal eine Frage ....

    Wir hatten heute Mittag beim"kicken" ein intressantes Thema wie ich finde. Ein Freund hat im Sommer vor sein "ABI" nachzumachen. Er hat bis 31.08. einen Arbeitsvertrag bei seiner Firma in Mosbach und würde ab 01.09. arbeitslos bzw. suchend sein. Jetzt hat er aber vor ab dem 01.09. sein Abi nach zu machen (Fachabi binnen einem Jahr - Vollzeit). Bekommt er nun 12 Monate Arbeitslosenngeld, wenn er aufs Arbeitsamt geht und sagt, er will einen neuen Job, er mache aber so lange bis er was neues hat sein Abi (also er bewirbt sich auf Stellen die vom Amt vermittelt werden). Sollte er einen Job finden, würde er das Abi sofor abbrechen. Ok, die Frage ist ob man Ihm vom "AA" was vermitteln kann? Ich meine, man kann sich ja auch bei Vorstellungsgesprächen etwas schusselig anstellen, so das er nicht genommen wird. Frage ist jetzt, bekommt er generell kein Arveitslosengeld wenn er sein Abi macht oder ist das vom jeweilegen Sachbeabreiter auf dem Amt abhängig? Ich meine er könnte ja sonst rein theoretisch sein Abi in einem Jahr machen und wäre Finanziell gut dabei! Ich arbeite zwar im Personalbüro und habe auch viel mit dem "AA" zu tun (LEIDER), aber bei der Frage war selbst ich "sprachlos". Ich habe keine Antwort darauf. Jemand von Euch?

    Und wenn das nicht geht so wie er sich das denkt, mit welcher Stütze kann er rechnen (vom Staat) ... Wohngeld.. ect?

    Danke im Vorraus!


    OsloStar

  • Ich weiß ja net , aber wenn er Abi macht, is er doch Schüler. Seit wann bekommen Schüler denn Arbeitslosengeld .....aber ich hab von dem Zeug eh net viel Ahnung, war nur gerade mein erster Gedanke ...?(

  • Zitat

    Original von Jenny
    Ich weiß ja net , aber wenn er Abi macht, is er doch Schüler. Seit wann bekommen Schüler denn Arbeitslosengeld .....aber ich hab von dem Zeug eh net viel Ahnung, war nur gerade mein erster Gedanke ...?(

    Jenny, es ist ja schon was anderes. Ich meine wenn du arbeitslos bist und vom Arbeitsamt eine Umschulung machen musst, dann bekommst du ja auch Arbeitslosengeld weiter. Es kann ja auch dem Arbeitsamt recht sein, wenn er sich in der Zeit der Arbeitssuche weiterqualifiziert, denn wenn er sein Abi hat, hat er auf dem Arbeitsmarkt größere Chancen und könnte auch studieren. Nur ist dei Frage, ob das Arbeitsamt es als eine Art Umschulung ansieht. Ich habe keine Ahnung!

  • Zitat

    Original von OsloStar

    Jenny, es ist ja schon was anderes. Ich meine wenn du arbeitslos bist und vom Arbeitsamt eine Umschulung machen musst, dann bekommst du ja auch Arbeitslosengeld weiter. Es kann ja auch dem Arbeitsamt recht sein, wenn er sich in der Zeit der Arbeitssuche weiterqualifiziert, denn wenn er sein Abi hat, hat er auf dem Arbeitsmarkt größere Chancen und könnte auch studieren. Nur ist dei Frage, ob das Arbeitsamt es als eine Art Umschulung ansieht. Ich habe keine Ahnung!


    Mhm ich auch nicht :D
    naja viellleicht hast ja glück und irgendwer von der HE arbeitet beim Arbeitsamt.

  • Ich arbeite zwar ned auf dem Arbeitsamt, aber das wäre mein Weg dorthin wenn sich mir die Frage stellen würde. Aus persönlichen Erfahrungen würde ich mir die Auskunft jedoch schriftlich geben lassen, denn wen es dann mal soweit ist und der Antrag gestellt wird kann es sein dass er trotz ursprünglich positiver Ressonanz des Beamten abgelehnt wird...

  • bekommt er ganz sicher nich, dann würd ich ja jetzt als student auch arbeitslosengeld beantragen.
    wenn er bei seinen eltern wohnt, wird er wohl nichts vom staat bekommen, falls nich, kann er bafög beantragen, denk ich...

  • Zitat

    Original von matz
    bekommt er ganz sicher nich, dann würd ich ja jetzt als student auch arbeitslosengeld beantragen.
    wenn er bei seinen eltern wohnt, wird er wohl nichts vom staat bekommen, falls nich, kann er bafög beantragen, denk ich...

    Ha noch einer der genauso denkt wie ich :D also war das ja doch net so falsch :D

  • Zitat

    Original von matz
    bekommt er ganz sicher nich, dann würd ich ja jetzt als student auch arbeitslosengeld beantragen.
    wenn er bei seinen eltern wohnt, wird er wohl nichts vom staat bekommen, falls nich, kann er bafög beantragen, denk ich...

    Falsch, ein Student hat ja in der Regelauch nicht vor dem Studium "normal" gearbeitet also nicht auf 400 € Basis. Bafök bekommt er nicht, er macht ja lediglich sein Abi und studiert nicht.

    Er bekommt nur ein Meister Bafök wenn er nach dem Abi studiert, da er bereits in der Berufswelt tätig war.

  • ok, wieviel wer und wann gearbeitet haben darf, weiß ich nich, aber bafög bekommt man nich nur als student, sondern im prinzip jeder, der ne ausbildung macht

  • Zitat

    Original von matz
    ok, wieviel wer und wann gearbeitet haben darf, weiß ich nich, aber bafög bekommt man nich nur als student, sondern im prinzip jeder, der ne ausbildung macht

    Mmm ok, das wusste ich nicht. Aber seine Eltern bzw. sein Vater verdient so gut, da ist Bafök eh nicht drin.

  • Naja gibt ja "Schülerbafög", das ist allerdings weniger wie beim normalen Bafög....naja dann "müssen" seine Eltern wohl ran, wenn er nochma die Schulbank drücken will ..
    Und beim arbeiten gibt es ja eigentlich keine Begrenzung, du musst ja bei dem Antrag immer das Gehalt deiner Eltern angeben und halt alles darlegen was du irgendwo auf Konten oder ähnlichem noch liegen hast ( macht zwar net jeder , aber was solls :rolleyes: )

    2 Mal editiert, zuletzt von Jenny (30. Januar 2005 um 12:11)

  • Ich denke aúch, dass er BaföG bekommen sollte, denn er macht ja ne "Ausbildung" - BaföG = AusbildungsFörderung... Es gibt da nur gewisse Regeln mit Höchsteinkommen der Eltern und ob er noch bei denen wohnt - Wenn die Eltern zuviel verdienen und/oder er noch bei denen wohnt, bekommt er kein BaföG. Ob er Arbeitslosengeld bekommt, kann ich nicht sagen.

    MfG Felix0711

    "Deshalb unterstütze ich mit vollstem Enthusiasmus ein Projekt, das abendländischen Humanismus mit moderner Technik verbindet – den Bau eines unterirdischen Doms!"
    Harald Schmidt

  • Beim BaföG gibt es aber auch noch eine Regelung für Personen die bereits eine Ausbildung haben und dann noch studieren, vielleicht gilt die auch für PErsonen die nochmal zur Schule gehen. Wenn man darunter fällt, bekommt man eine Förderung, die unabhängig von den Eltern ist.
    Beim AA kommt es vielleicht auch darauf an, ob so ein Fachabi irgendwie auch als Weiterbildungsmassnahme des AA anerkannt wird.

  • Also ich habe mein Abitur nach der Berufsausbildung an einem Kolleg gemacht, allerdings in 3 Jahren Vollzeitausbildung. Während dieser Zeit gab es BaföG unabhängig vom Einkommen der Eltern und rückzahlungsfrei.

  • wenn es ein Fachabitur ist ,läuft es unter weiterbildung.....

    er sollte dann frühzeitig,wenn er weiss,dass er arbeitslos wird,arbeitslosengeld beantragen
    weiterhin ,muss er diese weiterbildung aber beantragen
    dann stellt sich die frage,wie das AA die kosten dafür übernimmt...
    denn
    weiterbildung ist nicht gleich weiterbildung
    AA-Deutsch

    es kann durchaus möglich sein,dass er diese maßnahme selber zahlen muss

    Beispiel:
    ich war arbeitslos...
    in berlin gibt es fahrschulen,die einen den Führerschein zum berufskraftfahrer ermöglichen,dazu bekommt man dann sofort nen arbeitsvertrag,befristet auf ein jahr
    die Fahrschule wird übers AA finanziert ,allerdings als Darlehn...
    zu horrenden konditionen :wall:
    während der weiterbildung wird die das arbeitslosengeld gekürzt
    warum....weiss sicherlich nur das Amt bzw. H.Hartz


    Fakt ist allerdings ....das AA muss arbeitslosengeld bzw.beihilfe zahlen
    abhängig von der lebenssituation
    alleinlebend oder Hotel Mama

    und noch ein tip..
    wenn es im gespräch mit der sachbearbeiterin komplikationen gibt ...
    einen termin beim Amtsleiter machen ...die jungs sind meist nicht so überfordert( :D) und sehen die sachen meisst etwas gelassener

    wichtig ist immer vorher alles abzuklären und schriftlich in der tasche zu haben

  • Intressante Antworten. Sowie sich das alles anhört ist es ja dann wirklich vom jeweiligen "Sachbearbeiter" abhängig und da kann man ja wirklich mal tief ins Klo greifen.

    Danke vorab ... und weiter fleissig antworten!

  • Zitat

    Original von OsloStar

    Falsch, ein Student hat ja in der Regelauch nicht vor dem Studium "normal" gearbeitet also nicht auf 400 € Basis. Bafök bekommt er nicht, er macht ja lediglich sein Abi und studiert nicht.

    Er bekommt nur ein Meister Bafök wenn er nach dem Abi studiert, da er bereits in der Berufswelt tätig war.

    Auch falsch, Studenten, die vor dem Studium eine Ausblidung gemacht und einige Zeit in dem Beruf gearbeitet haben, bekommen trotzdem kein Arbeitslosengeld, da sie dem Arbeitsmarkt während des studiums nicht zur Verfügung stehen.

    So denke ich, wird das auch hier gesehen werden.

    Aber wenn er das Abitur bei einer erfolgreichen Jobvermittlung eh abbrechen will, muss das dann dem Arbeitsamt überhaupt mitgeteilt werden ?

    Einmal editiert, zuletzt von binesa (30. Januar 2005 um 13:19)

  • Ich sagte ja, Studium ist ja dann auch was anderes, denn hier stehst du dem "AA" nichtmehr zur verfügung. Du studierst ja, er will ja das Abi als "Weiterbildung" dem "AA" anpreisen.

    Naja, ich würde das dem Amt schon mitteilen, nicht das du das Abi machst, beziehst Arbeitslosengeld und die bekommen das dann spitz und dann heisst es, dies steht ihnen ja garnicht zu und du musst alles zurückzahlen.

  • Zitat

    Original von OsloStar
    Ich sagte ja, Studium ist ja dann auch was anderes, denn hier stehst du dem "AA" nichtmehr zur verfügung. Du studierst ja, er will ja das Abi als "Weiterbildung" dem "AA" anpreisen.

    Ja aber er steht dem Arbeitsamt dann ja auch net mehr zur Verfügung, und das Gesicht vom Sachbearbeiter will ich sehen "Ja wenn ich nen Job bekomme, lasse ich diese tolle weiterbildung auch wieder fallen" ....dann brauch ich das ganze auch gar nicht erst anfangen ...entweder ganz oder gar nicht

  • Zitat

    Original von Jenny

    Ja aber er steht dem Arbeitsamt dann ja auch net mehr zur Verfügung, und das Gesicht vom Sachbearbeiter will ich sehen "Ja wenn ich nen Job bekomme, lasse ich diese tolle weiterbildung auch wieder fallen" ....dann brauch ich das ganze auch gar nicht erst anfangen ...entweder ganz oder gar nicht

    Jenny, was ist wenn du aber binnen 12 Monaten keinen Job findest ...soll vorkommen ... habe zumindest schonmal davon gehört. Und wenn du dann noch von deinem netten Sachbearbeiter vom Amt gesagt bekommst "In den ersten sechs Monaten brauchen Sie momentan gar nicht mit einer vermittlung rechnen (Zuschuss bekommen Firmen, wenn sie jemand einstellen, der mind. 6 Monate arbeitssuchend ist)" dann frage ich mich, wofür man diese Einrichtung noch braucht, wenn man solche Aussagen trifft. Ok, vielleicht ein Einzelfall, aber das ist schon dreist.