Hab mal eine Frage ....
Wir hatten heute Mittag beim"kicken" ein intressantes Thema wie ich finde. Ein Freund hat im Sommer vor sein "ABI" nachzumachen. Er hat bis 31.08. einen Arbeitsvertrag bei seiner Firma in Mosbach und würde ab 01.09. arbeitslos bzw. suchend sein. Jetzt hat er aber vor ab dem 01.09. sein Abi nach zu machen (Fachabi binnen einem Jahr - Vollzeit). Bekommt er nun 12 Monate Arbeitslosenngeld, wenn er aufs Arbeitsamt geht und sagt, er will einen neuen Job, er mache aber so lange bis er was neues hat sein Abi (also er bewirbt sich auf Stellen die vom Amt vermittelt werden). Sollte er einen Job finden, würde er das Abi sofor abbrechen. Ok, die Frage ist ob man Ihm vom "AA" was vermitteln kann? Ich meine, man kann sich ja auch bei Vorstellungsgesprächen etwas schusselig anstellen, so das er nicht genommen wird. Frage ist jetzt, bekommt er generell kein Arveitslosengeld wenn er sein Abi macht oder ist das vom jeweilegen Sachbeabreiter auf dem Amt abhängig? Ich meine er könnte ja sonst rein theoretisch sein Abi in einem Jahr machen und wäre Finanziell gut dabei! Ich arbeite zwar im Personalbüro und habe auch viel mit dem "AA" zu tun (LEIDER), aber bei der Frage war selbst ich "sprachlos". Ich habe keine Antwort darauf. Jemand von Euch?
Und wenn das nicht geht so wie er sich das denkt, mit welcher Stütze kann er rechnen (vom Staat) ... Wohngeld.. ect?
Danke im Vorraus!
OsloStar