[quote]Original von Lasse
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Das sehe ich nicht so. Wenn 15:9 sagt, die Spieler sind nach Erl. 5:2b zu bestrafen, wenn eine Störung vorliegt, diese aber nicht vorliegt (wie es in diesem Fall mit dem angetäuschten Abspiel - um darauf mal einzugehen - nicht zwingend vorliegen muss), dann greift die Erl. 5:2b in meinen Augen nicht mehr.
Es kann ja auch durchaus sein, dass der Spieler gerade aus dem Angriff zurückgetrabt kommt und dabei dichter als 3m an den Werfer herankommt, dieser ihn aber gar nicht wahrnimmt und vollkommen ungehindert den FW ausführen kann.
Hi Lasse,
seh ich anders. Aus 15:9 kann ich nicht herauslesen, dass Erl.5:2 nur greifen soll bei Störung, sondern immer dann, wenn die (abschliessend?!) aufgezählten Ausnahmegründe nicht greifen. Keiner der Gründe kann hier die Bestrafung ausschliessen, also 5:2b und damit zwingend die Progression. Zudem sagt 15:9 meiner Meinung nach, dass eine Störung, auf die Du abstellst, schon dann vorliegt, wenn ein Abwehrspieler eine falsche Position einnimmt. Die Anforderungen hieran sind also sehr gering, eine tatsächliche Behinderung des Werfers ist gar nicht nötig.
Grund für die Bestrafung ist die Unsportlichkeit, die in der frühzeitigen Verkürzung des Abstandes zum ausführenden Werfer gesehen wird. Die Fälle, in denen nicht bestraft werden soll, sind die, in denen bereits vor Ausführung eine falsche Aufstellung gegeben ist, aber durch die schnelle Ausführung und den Vorteil der angreifenden Mannschaft keine Zeit zur Korrektur für die Abwehr blieb oder die falsche Aufstellung vom SR durch Anpfiff gebilligt wurde. Und dann, so bitter das sein mag, muss auch der versehentlich zurücklaufende Spieler bestraft werden. Ich würde da bestimmt n Auge zudrücken, wenn deutlich zu erkennen ist, das der Spieler niemanden behindert und sich auch keinen Stellungsvorteil erkauft, also beispielsweise seinen Fehler im Lauf noch bemerkt und versucht abzudrehen. Aber eigentlich kann der aus dem Hintergrund dazustoßende Abwehrspieler sehr schnell eine günstige Position einnehmen, mit der der Angreifer nicht rechnen musste und den Aufbau empfindlich stören. Auch nicht richtig oder ?! 
lg seppi