Beiträge von Magic

    Das ist ja soweit klar, dass das jetzt nunmal falsch lief.

    Die Frage ist, reicht es einen Pass nach Spielende aber vor dem Unterschreiben vorzulegen?

    Habe auch nach dem Spiel nicht mehr dafür unterschrieben, dass mein Pass gefehlt hat....

    Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Oh Mann,


    3. Der Spielausweis kann solange nachgereicht werden, bis das Spielprotokoll nach dem Spiel unterzeichnet worden ist. Da haben die SR wirklich eine ganz einfache Sache falsch gemacht.

    Wo ist das schriftlich fixiert???

    War vor dem Spiel gar keine Option, dass ich spiele, spiele nur 2. Mannschaft normalerweise, der Trainer der 2. war am Kampfgericht. Wurde mehr oder weniger von der Tribüne aufs Spielfeld gezerrt.

    Ich war auf der linken Seite des Protokolls übrigens mit allen erforderlichen Daten eingetragen.

    Die Teilnahmeberechtigung war unstrittig erteilt, nach einer 2 Minutenstrafe habe ich aufgefüllt und gefragt ob ich rein darf, was mit Kopfnicken bestätigt wurde.

    Mit Eintrag auf der rechten Seite meinte ich den fehlenden Spielausweis.

    Dass das Ganze von den SR pingelig war ist denke ich unstrittig.

    Dass der Einspruch wenig rechtliche Wirkung hat war mir auch klar, wollte damit eigentlich nur dem Staffelleiter die Bestrafung erschweren bzw. ihn dadurch in Kenntnis setzen, dass der Pass tatsächlich da war.

    Bezüglich der vorzeitigen Abklärung des Nachtragens: Es war an sich nicht vorgesehen, dass ich spiele, aber nach 2 roten Karten gabs keine großen Optionen mehr, deswegen war der Pass ja auch im Auto und nicht bei mir....

    Die Frage die sich noch stellt: Wenn der Pass jetzt bei den SR gewesen wäre, dann hätten die den auch nicht früher zur Kenntnis genommen wie in dem Fall hier jetzt...

    Hallo,

    ich wurde am WE in der 51 Minute nachgetragen. Mein Pass war zu dem Zeitpunkt im Fzg des Sekretärs. Auf der rechten Seite des Protokolls wurde zunächst nichts eingetragen, ich habe nichts unterschrieben. Nach dem Spiel wurde der Pass sofort geholt und den Schiedsrichtern vorgelegt, die auf einen Eintrag im Spielbericht bestanden(der von mir aber nicht mehr unterschrieben wurde, wollten die SR auch nicht!).

    Gegen diesen Eintrag(ausdrücklich nicht die Spielwertung) haben wir (um auf der sicheren Seite zu sein) Einspruch eingelegt und den o.a. Sachverhalt bekanntgegeben.

    In wieweit können Konsequenzen auf mich/meinen Verein/den Sekretär(von unserem Verein) zukommen?