• Hallo,

    ich wurde am WE in der 51 Minute nachgetragen. Mein Pass war zu dem Zeitpunkt im Fzg des Sekretärs. Auf der rechten Seite des Protokolls wurde zunächst nichts eingetragen, ich habe nichts unterschrieben. Nach dem Spiel wurde der Pass sofort geholt und den Schiedsrichtern vorgelegt, die auf einen Eintrag im Spielbericht bestanden(der von mir aber nicht mehr unterschrieben wurde, wollten die SR auch nicht!).

    Gegen diesen Eintrag(ausdrücklich nicht die Spielwertung) haben wir (um auf der sicheren Seite zu sein) Einspruch eingelegt und den o.a. Sachverhalt bekanntgegeben.

    In wieweit können Konsequenzen auf mich/meinen Verein/den Sekretär(von unserem Verein) zukommen?

  • Grundsätzlich müssen fehlende Pässe eingetragen werden. Allerdings wurde der Pass ja vorgelegt, nur erst nach dem Spiel. Etwas kleinlich von den Schiedsrichtern, würde ich mal sagen.

    Allerdings: Da du ja spielberechtigt warst, kann die schlimmste Konsequenz eine kleine Geldstrafe sein.

  • SteamboatWillie: Er wurde ja eingetragen, bevor er gespielt hat - wenn ich das richtig verstanden habe. Und das ist ja zulässig, dass während des Spieles ein Spieler nachgetragen wird.

    Oder hast er schon vor der 51. Minute gespielt? Dazu steht oben nichts.

    Einmal editiert, zuletzt von Ide71 (12. Dezember 2007 um 09:57)

  • Zitat


    Regel 4:3
    Ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller ist teilnahmeberechtigt, wenn er beim Anpfiff anwesend und im Spielprotokoll eingetragen ist.
    Nach Spielbeginn eintreffende Spieler/Mannschaftsoffizielle müssen vom Zeitnehmer/Sekretär die Teilnahmeberechtigung erhalten und im Spielprotokoll eingetragen werden. Ein teilnahmeberechtigter Spieler kann die Spielfläche jederzeit über seine eigene Auswechsellinie betreten (beachte 4:4 und 4:6).
    Der Mannschaftsverantwortliche ist dafür verantwortlich, dass nur teilnahmeberechtigte Spieler die Spielfläche betreten. Andernfalls ist er wegen unsportlichen Verhaltens zu bestrafen (13:1a-b, 16:1c,16:3d, 16:6a, Erläuterung 9).

    Demnach musst Du im Protokoll eingetragen werden. Du schreibst, dass auf der rechten Seite nix eingetragen wurde, aber das ist nicht unbedingt notwendig. Hauptsache ist, dass Du auf der linken Seite mit Spielernummer eingetragen bist. Erst dann bist Du auf dem Spielprotokoll eingetragen und damit kannst Du Deine Teilnahmeberechtigung durch den ZN bzw. S erhalten. Gute Frage, was ist, wenn Dein Ausweis gar nicht vorgelegen hat. Dann kannst Du ja trotzdem mitspielen, musst aber bezeugen, dass Du spielberechtigt bist... Aber eigentlich darf (zumindest bei uns), abgesehen von den Adressen/Vereinen von ZN und S, auf der rechten Protokollseite nur von den SRs geschrieben werden (Unterschriften mal nicht mitgerechnet). Dann muss man halt warten, bis der SR Zeit hat und den Eintrag vornehmen will, oder es ist dem ZN oder S gestattet das nachzutragen.

    Ich würde aber empfehlen, wenn evtl. ein Spieler nachgetragen werden soll, vor dem Spiel mit den SRs zu sprechen. Dann fragen die schon ob der Ausweis da ist und wie der Verein dabei vorgehen soll. Dann wäre das mit dem Ausweis auch vor dem Spiel aufgefallen ;) und die SRs können sich mit dem Kampfgericht abstimmen.

    So far,
    Frank

    Wer es genauer wissen will: http://www.handballregeln.de
    Danke allen, denen mein Fehler aufgefallen ist, und mich drauf hingewiesen haben!

  • Auf der rechten Seite ist ja nur der Eintrag der Spieler möglich deren Spielerpässe fehlen.

    Handballschiedsrichter und stolz drauf

  • Zitat

    Original von Ide71
    Grundsätzlich müssen fehlende Pässe eingetragen werden. Allerdings wurde der Pass ja vorgelegt, nur erst nach dem Spiel. Etwas kleinlich von den Schiedsrichtern, würde ich mal sagen.


    Wirklich pingelig. Da der Pass ja da war und nur nachträglich gezeit wurde, hätte ich als Schiedsrichter ein Auge einfach zugedrückt und das Vorhandensein Deines Passes Bestätigt... :hi:

    Ich grüße alle die mich kennen.


    Schaut mal auf unsrer Homepage vorbei

    hgwinsen.oyla19.de

  • Gemäß Punkt 21 der DHB Z/S Anweisungen scheint es sogar so zu sein, dass durch den fehlenden Pass und die nicht geleistete Unterschrift zum Zeitpunkt der Einwechselung keine Teilnahmeberechtigung bestand, denn da statt was von "Erst nach Abschluss".

    Also hätte der ZN eigentlich pfeifen und der MV bestraft werden müssen (evtl. Spielfortsetzung mit Ballverlust). Allerdings Blödsinn, da Z/S sicherlich dem Spieler signalisiert haben, dass er "rauf" darf. Also Fehler bei Z/S, der dem Spieler/MV nicht angelastet werden kann.

    Bei uns gängige Vorgehensweise: Eintragen des fehlenden Passes vor Spiel bzw. Einwechslung und Streichen des Eintrags, wenn der Pass vor der Unterschrift nach Spielende durch die MVs vorgelegt wird.

    Den Fehler haben hier ganz klar die SR gemacht, denn der Spieler hat nirgendwo unterschrieben. Haben sie denn vermerkt, dass der Ausweis nachträglich vorgelegt wurde? Dann gibt's nix.
    Ansonsten gibt's wohl 5€ wegen fehlendem Spielausweis für den Verein und "Punkte" für die SR wegen der fehlenden Unterschrift.

    Einmal editiert, zuletzt von berndo (12. Dezember 2007 um 16:06)

  • Grundsätzlich ist kein Einspruch gegen eine Eintragung auf dem Spielberichtsbogen möglich!!! Das war alles verschwendete Zeit.
    Das einzige was bleibt ist abwarten ob ein Bescheid wegen der Ordnungswidrigkeit von der Spielleitenden Stelle kommt. Wenn ja, dann sind gegen diesen Bescheid Rechtsmittel zulässig.

  • Die Teilnahmeberechtigung war unstrittig erteilt, nach einer 2 Minutenstrafe habe ich aufgefüllt und gefragt ob ich rein darf, was mit Kopfnicken bestätigt wurde.

    Mit Eintrag auf der rechten Seite meinte ich den fehlenden Spielausweis.

    Dass das Ganze von den SR pingelig war ist denke ich unstrittig.

    Dass der Einspruch wenig rechtliche Wirkung hat war mir auch klar, wollte damit eigentlich nur dem Staffelleiter die Bestrafung erschweren bzw. ihn dadurch in Kenntnis setzen, dass der Pass tatsächlich da war.

    Bezüglich der vorzeitigen Abklärung des Nachtragens: Es war an sich nicht vorgesehen, dass ich spiele, aber nach 2 roten Karten gabs keine großen Optionen mehr, deswegen war der Pass ja auch im Auto und nicht bei mir....

    Die Frage die sich noch stellt: Wenn der Pass jetzt bei den SR gewesen wäre, dann hätten die den auch nicht früher zur Kenntnis genommen wie in dem Fall hier jetzt...

  • Zitat

    Wenn der Pass jetzt bei den SR gewesen wäre, dann hätten die den auch nicht früher zur Kenntnis genommen wie in dem Fall hier jetzt...

    Wenn ein Spieler nachgetragen werden soll, muß/sollte der MV den Paß bei sich tragen und dann dem Sekretär übergeben. Dieser trägt doch dann den Spieler ein.

    Zitat

    Es war an sich nicht vorgesehen, dass ich spiele, aber nach 2 roten Karten gabs keine großen Optionen mehr, deswegen war der Pass ja auch im Auto und nicht bei mir....

    Wenn auch nur die theoretische Möglichkeit besteht, würde ich als MV den Paß immer parat haben.

  • "Würde" und "sollte". Hat er aber nicht. ;)

    Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, bist Du erst aufs Spielfeld, nachdem Du im Spielbericht eingetragen warst. (So richtig les ich das aus Deinen Posts nämlich immer noch nicht raus, aber so interpretiere ich es.) Dann ist von der Seite doch alles okay.

    Der Pass lag zu dem Zeitpunkt nicht vor, also könnte es eine kleine Geldstrafe von 5-20 Euro geben. Das sollte zu verkraften sein. Und nächstes Mal ist der Pass in der Sporttasche. ;)

  • Also warum hat den der Sekretär den Pass im AUto eingeschloßen? Wenn den doch jemand hat dann der Spieler oder der Trainer. Und wenn er weiß das man noch Spielt dann würde ich ihn schonmitnehmen.

    Wenn die SR es eintragen dann müssen sie dich auch unterschreiben lassen, und wenn der Pass nachträglich vorgelegt wird, schreib ich es dann noch untern Rein, der Pass von XY wurde nachgereicht.

  • War vor dem Spiel gar keine Option, dass ich spiele, spiele nur 2. Mannschaft normalerweise, der Trainer der 2. war am Kampfgericht. Wurde mehr oder weniger von der Tribüne aufs Spielfeld gezerrt.

    Ich war auf der linken Seite des Protokolls übrigens mit allen erforderlichen Daten eingetragen.

  • Zitat

    Original von Magic
    [...]
    Ich war auf der linken Seite des Protokolls übrigens mit allen erforderlichen Daten eingetragen.

    Dann macht das Kampfgericht einen Fehler, wenn die Dich aufs Feld lassen, ohne, dass Du einen Ausweis vorgelegt hast. Aber das ist ein Problem des Kampfgerichtes. Wenn Du in Protokoll eingetragen warst und das Kampfgericht Dir die Teilnahmeberechtigung ausspricht, dann müssen die dafür gerade stehen. Du sagst, dass Du spielen willst und das Kampfgericht trägt Dich im Protokoll ein und sagt: "Okay... Du darfst aufs Spielfeld." Dann los... Wie gesagt, ohne Ausweis hätte ich als Kampfgericht bis zur nächsten Unterbrechnung gewartet und den SR heranzitiert... Der kann Dich dann eintragen und unterschreiben lassen... Ist halt ohne Ausweis Mist! Und wenn Du wusstest, wo der Ausweis war, warum hat den dann nicht einer der Anwesenden (und nicht am Kampfgericht sitzenden) den Pass geholt? Egal... Habt Ihr nicht gemacht. Deine ursprüngliche Frage betraf ja, die möglichen Konzequenzen... Also ich würde auch sagen, dass wahrscheinlich eine geringe Geldstrafe folgen kann wegen fehlendem Spielausweis und ihr den bei der Spielleitenden Stelle nachweisen müsst.

    So far,
    Frank

    Wer es genauer wissen will: http://www.handballregeln.de
    Danke allen, denen mein Fehler aufgefallen ist, und mich drauf hingewiesen haben!

  • Öhm, mal ein blöder Einwand: Eigentlich lag dem Sekretär der Pass ja vor. Okay, in seinem Auto, aber er hatte ihn. :D Von daher hat der auch keinen Fehler gemacht. :baeh:

  • Oh Mann,

    1. Der Spieler war durch den Eintrag in die Spielerliste teilnahmebrechtigt.

    2. Der Sekretär darf in diesem Fall natürlich den fehlenden Spielausweis im SR-Bericht eintragen und den Spieler unterschreiben lassen. Da muss man keine Spielunterbechung abwarten und den Spieler unnötig lange warten lassen.

    3. Der Spielausweis kann solange nachgereicht werden, bis das Spielprotokoll nach dem Spiel unterzeichnet worden ist. Da haben die SR wirklich eine ganz einfache Sache falsch gemacht.

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Oh Mann,


    3. Der Spielausweis kann solange nachgereicht werden, bis das Spielprotokoll nach dem Spiel unterzeichnet worden ist. Da haben die SR wirklich eine ganz einfache Sache falsch gemacht.

    Wo ist das schriftlich fixiert???

    2 Mal editiert, zuletzt von Magic (13. Dezember 2007 um 21:46)