ZitatOriginal von T.N.T.
Bezogen auf die Eingangsfrage strikt nach Regelwerk: Da es keine Ermahnung gegen die Bank geben kann, ist die Frage unzulässig. Wofür sollte ich denn ermahnen, wenn es kein unsportliches Verhalten ist - und selbiges müsste mit ner Verwarnung bestraft werden - also darf ich gar nicht ermahnen.In der Praxis entscheidet sich jeder SR offenbar dafür, das Regelwerk zu missachten - und mit dem gesunden Menschenverstand ist das an der Stelle m.E. auch ganz gut zu begründen.
Das stimmt so nicht.
ich kann schon die Bank ermahnen, nur darf ich das weshalb ich ermahne eben nicht als Regelwidrigkeit ansehen.
Das ist dann Regeltechnisch absolut ok finde ich.