Es gibt da ein schönes Urteil des DHB:
BSpG2011-05Urteil.pdf
Ein Spieler bekam eine DQ mit Bericht in der letzten Spielminute. Er wurde von der Spielleitenden Stelle über die automatische Sperre hinaus mit einer Sperre von einem weiteren Spiel belegt.
Dagegen hat der Verein Einspruch eingelegt mit der Begründung, die SR haben die DQ mit Bericht nicht unmittelbar dem MV angekündigt.
Ende vom Lied: Einspruch abgewiesen da es für die Spielleitenden Stelle unerheblich ist sondern die sich nur auf die Fakten im Spielbericht kümmert.
Im Urteil steht aber auch, dass die Frage ob eine automatische Sperre eintrete (also die ohne, dass die Spielleitende Stelle was unternimmt) dafür unerheblich sei.
Die Geschichte geht sogar noch weiter weil in der Folge seitens des Vereins nochmals Einspruch eingelegt wird, nun dagegen, dass im Bericht auf der Rückseite auch kein Regelbezug steht. Auch das wurde abgewiesen mit der gleichen Begründung, aus dem Kontext ergebe sich ja alles.
Meine Erfahrung zeigt, dass es auch Stark von der Spielleitenden Stelle abhängt, ob und was unternommen wird. Ich meine Bereich werden wir ganz klar gedrillt immer und in jedem Fall da alles absolut richtig zu machen also immer MV informieren und immer den Regelbezug in den Bericht augzunehmen. Andernfalls macht die Spielleitung da absolut gar nichts. In anderen Bereichen (scheinbar Liga 3 in der Saison 10/11) scheint das egal zu sein.